Hallo zusammen,
ich Arbeite in einem Betrieb mit 400 Mitarbeitern, vor der Erkrankung war ich in der Pflege tätig, ich bin seit 13 Monaten Krankgeschrieben, ich habe den Arbeitgeber angeboten wieder arbeiten zu können, wenn er mir eine Bürotätigkeit geben kann. (Dies wurde auch vom Betriebsarzt bescheinigt)
Der Arbeitgeber lehnte ab, da es keine freie Stelle im Büro gibt. Jetzt wird ein andere Mitarbeiter ins Büro abgesandt. Ist das rechtens? Oder muss der Arbeitgeber mir wenn vorhanden eine andere Stelle anbieten?
Liebe grüsse
Chronisch krank - Versetzungsanspruch?
Moderator: WernerSchell
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Chronisch krank - Versetzungsanspruch?
Hallo skatfuchs,skatfuchs hat geschrieben: ... ich Arbeite in einem Betrieb mit 400 Mitarbeitern, vor der Erkrankung war ich in der Pflege tätig, ich bin seit 13 Monaten Krankgeschrieben, ich habe den Arbeitgeber angeboten wieder arbeiten zu können, wenn er mir eine Bürotätigkeit geben kann. (Dies wurde auch vom Betriebsarzt bescheinigt)
Der Arbeitgeber lehnte ab, da es keine freie Stelle im Büro gibt. Jetzt wird ein andere Mitarbeiter ins Büro abgesandt. Ist das rechtens? Oder muss der Arbeitgeber mir wenn vorhanden eine andere Stelle anbieten? ...
das scheint mir bei Euch ja ein komischer Laden zu sein. Fürsorgepflicht und Ähnliches scheint niemand zu kennen. Allerdings sehe ich auch keinen exakten Rechtsanspruch, eine Umsetzung ins Büro vornehmen zu lassen. Ich denke, dass vorwiegend Argumentation gefragt ist, zumal ja Bürotätigkeiten grundsätzlich möglich erscheinen.
Ggf. könnte man den Arbeitgeber auf die Grundsätze des Kündigungsrechtes verweisen, nach denen ggf. eine sozialverträgliche Regelung angestrebt werden soll.
Ich weiß, dass diese Antwort eigentlich nicht befriedigend ist. Aber die Rechtslage scheint mir wenig günstig, um hier mit "schweren Geschützen" aufwarten zu können.
siehe aber einmal den Text unter folgender Adresse:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/anspruch.htm
Falls (noch) nicht vorhanden, würde ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen (ist bei chronischer Krankheit wohl möglich).
MfG Rauel Kombüchen
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Umsetzungswunsch - argumentieren / Fürsorgepflicht gefordert
Guten Morgen,
bei eventuellen krankheitsbedingten Umsetzungserwägungen muss wohl auch das eine Rolle spielen, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Passen die Beschreibungen im Arbeitsvertrag also zu einer veränderten Tätigkeit im Büro? Auf jeden Fall sollten diesbezügliche Wünsche hartnäckig und argumentativ verfolgt werden. Ob ein Rechtsanspruch auf die gewünschte Umsetzung besteht, ist allerdings fraglich. Eine exakte Regelung gibt es insoweit wohl eher nicht.
MfG Gaby Modig
bei eventuellen krankheitsbedingten Umsetzungserwägungen muss wohl auch das eine Rolle spielen, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Passen die Beschreibungen im Arbeitsvertrag also zu einer veränderten Tätigkeit im Büro? Auf jeden Fall sollten diesbezügliche Wünsche hartnäckig und argumentativ verfolgt werden. Ob ein Rechtsanspruch auf die gewünschte Umsetzung besteht, ist allerdings fraglich. Eine exakte Regelung gibt es insoweit wohl eher nicht.
MfG Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!