Heimrecht in Baden-Württemberg

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

johannes
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Beitrag von johannes » 04.09.2009, 16:59

Wer ist gegen Neuerungen? Im Grunde niemand. Werden aber durch Neuerungen verbindlich vereinbarte Rahmenbedingungen einseitig außer Kraft gesetzt, so daß die Existenzgrundlage zerstört wird, dann sieht das wohl anders aus. Ich vermisse in vielem, was die Politik treibt, sowohl das Augenmaß als auch den Anstand.

Selbstverständlich kann man jedem einreden, daß dieses und jenes für ihn unbedingt nötig ist. Auch hier, in der Einzelzimmerfrage werden bewußt Bedürfnisse geschaffen. Daß dabei alle Argumente, die der eigenen Sicht zuwider laufen bewußt ausgeblendet werden, ist sehr oft zu beobachten. Ist es nicht auch so, daß Sie, thorstein, sich ausschließlich zu den Aussagen einlassen, die ihnen genehm sind?

Ich kenne jedenfalls beide Seiten. Die eine, in der Pflegebedürftige - in den meisten Fällen aber gar nicht diese, sondern deren Angehörige - den Wunsch nach einem Einzelzimmer äußern. Die andere, in der der Wunsch nach Gemeinsamkeit auch im Bewohnerzimmer geäußert wurde. Ich würde nicht, wie dies die Politik jetzt wieder macht, jedem meine Vorstellung aufzwingen. Und Zwang ist es, wenn eine gesetzliche Vorschrift erlassen wird.

Warum äußern Sie sich also nicht zu dem Aspekt der fortschreitenden Vereinsamung? Warum äußern Sie sich nicht zu dem Aspket der fortschreitenden Sprachlosigkeit? Warum äußern Sie sich nicht zu der immer weiter um sich greifenden Konfliktunfähigkeit? Warum äußern Sie sich nicht dazu, daß durch den Einzelzimmerzwang die Wege für die Pflegekräfte zwangsläufig länger werden, also weiter Zeit für menschliche Zuwendung verloren geht?

Viele Fragen, die Sie außen vor gelassen haben. Statt dessen sprechen Sie von meinen Ängsten als Betreiber. Ach ja, auf Seiten der Pflegebedürftigen führen Sie u. a. finanzielle Gründe für die Wahl eines Doppelzimmers an. Dabei ist es längst nicht überall üblich, daß ein Pflegeplatz in einem Einzelzimmer teurer wäre als in einem Doppelzimmer.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

johannes
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Beitrag von johannes » 07.09.2009, 07:09

Nimmt man jemand den Prügelknaben, kommt nichts mehr, wie es aussieht.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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Recht auf gute und menschenwürdige Hilfe

Beitrag von Presse » 19.11.2009, 11:10

Ministerin Dr. Stolz:
„Alle pflegebedürftigen Menschen haben das Recht auf gute und menschenwürdige Hilfe“

„Die Sicherung einer menschenwürdigen Pflege gehört zu den herausragenden Aufgaben eines Sozialstaates. Wir alle müssen unseren Teil dazu beitragen. Wie wir mit pflegebedürftigen Menschen umgehen, das ist ein Gradmesser für die Humanität in unserem Land“, sagte Monika Stolz. Die Gewährleistung einer humanen und bezahlbaren Pflege und die Teilhabe älterer und pflegebedürftiger Menschen am Leben in der Gemeinschaft sind für die Ministerin zentrale Herausforderungen. „Einem Umzug aus ihrem privaten Umfeld in ein Heim sehen ältere Menschen häufig aus Sorgen um einen möglichen Verlust von Privatsphäre und Lebensqualität eher skeptisch entgegen. Die von der Landesregierung dazu bereits auf den Weg gebrachten und noch geplanten Vorhaben geben darauf die richtigen Antworten“, so die Ministerin weiter.

„Ich sehe in der Errichtung von Pflegestützpunkte auch einen wichtigen Beitrag verwirklicht, würdevoll mit dem „Alter“ umzugehen“. Für die Ratsuchenden ist eine gebündelte Beratung unter einem Dach das Beste“, sagte die Ministerin. Deshalb wurde im Land die Einrichtung von Pflegestützpunkten vorangetrieben. „Die Kranken- und Pflegekassen und die Kommunalen Landesverbände haben sich auf fünfzig Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg verständigt, die in den Stadt- und Landkreisen nach und nach errichtet werden“ so die Ministerin weiter. Im Mittelpunkt der Pflegeinfrastruktur werden künftig die Pflegestützpunkte stehen, die Anlaufstellen, aber auch Ausgangspunkt für Beratung und Fallbegleitung sein sollen. Mit ihnen könne es auch gelingen, noch stärker bürgerschaftliches Engagement in die Pflege einzubinden, sagte die Ministerin.

Ferner nannte die Ministerin das baden-württembergische Heimgesetz und die jüngst in Kraft getretene Heimbauverordnung. Sie betonte: „Die Verbesserung der Lebensqualität in den Heimen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes für die dort lebenden Menschen sind wesentliche Ziele des neuen Heimrechtes für Baden-Württemberg. Wir nutzten konsequent die Möglichkeiten zur Neugestaltung des Heimrechts um die Lebensbedingungen in den Heimen Baden-Württembergs zu verbessern.“

„Die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen. Und diesen Menschen gegenüber stehen wir in der Pflicht. Mehr denn je werden wir in den kommenden Jahren auf ein sich ergänzendes System von ambulanter und stationärer Pflege angewiesen sein. Gemeinsam mit allen Beteiligten in der Pflege müssen wir unseren eingeschlagenen Weg fortsetzen und eine menschenwürdige Pflege mit den notwendigen qualitativen und personellen Rahmenbedingungen sichern“, sagte Monika Stolz.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 18.11.2009

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Ansprüche an Pflegeheime ...

Beitrag von Presse » 29.11.2011, 09:18

Ärzte Zeitung, 22.11.2011

Länder dürfen Ansprüche an Pflegeheime hochschrauben
Viele Vorgaben im neuen baden-württembergischen Pflegeheimgesetz sind im Sinne der Bewohner. Dem müssen sich die Betreiber beugen.
MANNHEIM (mwo). Die Länder dürfen Heimträger zu mehr Privatsphäre in neu gebauten Heimen verpflichten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim billigte mit einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil neue Vorgaben des Stuttgarter Sozialministeriums, wonach nur noch Wohnungen oder Einzelzimmer gebaut werden dürfen, die sich teilweise miteinander verbinden lassen. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=680030

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