Siehe unter
Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
viewtopic.php?t=16514
Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25256
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
-
- Administrator
- Beiträge: 25256
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung
Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung
auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen
Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Erstfassung)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2011. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-140 ... _SGB-V.pdf ( http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1401/ )
auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen
Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Erstfassung)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2011. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-140 ... _SGB-V.pdf ( http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1401/ )
Richtlinien für Delegation und Substitution
Internisten fordern klarere Richtlinien für Delegation und Substitution
Berlin – Der Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) hat am Freitag die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur „Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben“ kritisiert.
„Wir sind gegen die Richtlinie, wie der G-BA sie verabschiedet hat“, erklärte Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI. Man habe sich davor gedrückt, eine scharfe Abtrennung von substituierbaren und delegierbaren Leistungen zu treffen und stattdessen mit dem unklaren Begriff der Übertragung gearbeitet, bemängelte er.
.... (weiter lesen)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tution.htm
Berlin – Der Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) hat am Freitag die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur „Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben“ kritisiert.
„Wir sind gegen die Richtlinie, wie der G-BA sie verabschiedet hat“, erklärte Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI. Man habe sich davor gedrückt, eine scharfe Abtrennung von substituierbaren und delegierbaren Leistungen zu treffen und stattdessen mit dem unklaren Begriff der Übertragung gearbeitet, bemängelte er.
.... (weiter lesen)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tution.htm
Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Nichtärzte
GFB: Bahr soll grundsätzliche Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen stoppen
Die GFB steht der Vorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere, nichtärztliche Berufsgruppen äußerst kritisch gegenüber. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung nach dem Facharztstandard. Dabei können nur die Ärzte selbst einschätzen, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen oder im Einzelfall von Nichtärzten ausgeführt werden dürfen.
Im Arztrecht gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung durch den Arzt in Diagnostik und Therapie, um die Patienten vor Schaden zu bewahren. Dieser Grundsatz jeglichen ärztlichen Handelns muss auch oberster Leitgedanke über dem Thema Delegation ärztlicher Tätigkeiten sein. Das Patientenwohl und damit die Effektivität der Behandlung und nicht wirtschaftliche Effizienzbetrachtungen müssen weiterhin im Zentrum des Handelns im Gesundheitswesen stehen. Wirtschaftliche Aspekte im Sinne von Einsparungen sind dabei nur ein Kriterium - aller Voraussicht nach auch nur ein kurzfristiges. Sie dürfen daher nie das einzige Kriterium sein. Maßgeblich muss die Qualität der Patientenversorgung im Sinne der jeweils zu erreichenden Ergebnisqualität sein. Zu berücksichtigen sind außerdem berufs-, haftungs- und strafrechtliche Aspekte.
Leistungserbringer und Patienten brauchen Rechtssicherheit. Diese ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung bislang gewährleistet. Die grundsätzlich bestehende Delegationsmöglichkeit behandlungspflegerischer Maßnahmen ist nicht grenzenlos, sondern wird durch das Kriterium der „Eignung“ eingeschränkt. Die grundsätzliche Übertragung ärztlicher Leistungen auf nichtärztliches Personal führt zu Qualitätsverlust und gefährdet die Patienten. Isolierte Schulungsmaßnahmen können dieses Ausbildungsdefizit aufgrund der Krankheitskomplexität nicht ersetzen.
Die eigenverantwortliche Durchführung von Einzelleistungen durch medizinisches Assistenzpersonal und Pflegeberufe gefährdet die ganzheitliche Therapie insbesondere multimorbider Patienten.
„Der Bundesgesundheitsminister ist aufgerufen, diesen Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu genehmigen und ihn zur Überarbeitung an den Gemeinsamen Bundesausschuss zurückzuweisen“, so Dr. med. Siegfried Götte, Präsident der GFB.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2011
Dr. Christine Winkler
- Pressereferentin –
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände
www.gfb-facharztverband.de
presse@cwinkler.info
0172/2167794
Die GFB steht der Vorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere, nichtärztliche Berufsgruppen äußerst kritisch gegenüber. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung nach dem Facharztstandard. Dabei können nur die Ärzte selbst einschätzen, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen oder im Einzelfall von Nichtärzten ausgeführt werden dürfen.
Im Arztrecht gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung durch den Arzt in Diagnostik und Therapie, um die Patienten vor Schaden zu bewahren. Dieser Grundsatz jeglichen ärztlichen Handelns muss auch oberster Leitgedanke über dem Thema Delegation ärztlicher Tätigkeiten sein. Das Patientenwohl und damit die Effektivität der Behandlung und nicht wirtschaftliche Effizienzbetrachtungen müssen weiterhin im Zentrum des Handelns im Gesundheitswesen stehen. Wirtschaftliche Aspekte im Sinne von Einsparungen sind dabei nur ein Kriterium - aller Voraussicht nach auch nur ein kurzfristiges. Sie dürfen daher nie das einzige Kriterium sein. Maßgeblich muss die Qualität der Patientenversorgung im Sinne der jeweils zu erreichenden Ergebnisqualität sein. Zu berücksichtigen sind außerdem berufs-, haftungs- und strafrechtliche Aspekte.
Leistungserbringer und Patienten brauchen Rechtssicherheit. Diese ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung bislang gewährleistet. Die grundsätzlich bestehende Delegationsmöglichkeit behandlungspflegerischer Maßnahmen ist nicht grenzenlos, sondern wird durch das Kriterium der „Eignung“ eingeschränkt. Die grundsätzliche Übertragung ärztlicher Leistungen auf nichtärztliches Personal führt zu Qualitätsverlust und gefährdet die Patienten. Isolierte Schulungsmaßnahmen können dieses Ausbildungsdefizit aufgrund der Krankheitskomplexität nicht ersetzen.
Die eigenverantwortliche Durchführung von Einzelleistungen durch medizinisches Assistenzpersonal und Pflegeberufe gefährdet die ganzheitliche Therapie insbesondere multimorbider Patienten.
„Der Bundesgesundheitsminister ist aufgerufen, diesen Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu genehmigen und ihn zur Überarbeitung an den Gemeinsamen Bundesausschuss zurückzuweisen“, so Dr. med. Siegfried Götte, Präsident der GFB.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2011
Dr. Christine Winkler
- Pressereferentin –
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände
www.gfb-facharztverband.de
presse@cwinkler.info
0172/2167794
Delegation medizinischer Tätigkeiten in drei Stufen
Weiterqualifizierung für die Delegation medizinischer Tätigkeiten in drei Stufen
Greifswalder Wissenschaftler haben einheitliches Qualifikationskonzept für nichtärztliche Berufsgruppen entwickelt
Wissenschaftler am Institut für Community Medicine an der Universitätsmedizin Greifswald haben ein abgestuftes Qualifikationskonzept für die Delegation medizinischer Leistungen an nichtärztliche Gesundheitsberufsgruppen auf drei Stufen entwickelt (Greifswalder 3-Stufen-Modell), in dem das in Greifswald entwickelte AGnES-Konzept (Arzt-entlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) und alle Nachfolgermodelle integriert werden.
Eine ausführliche Beschreibung des abgestuften Qualifikationskonzeptes wurde aktuell im Bundesgesundheitsblatt* veröffentlicht. „Erstmals liegt nun ein für alle Modelle anwendbares integriertes Qualifizierungskonzept vor“, betonte Prof. Wolfgang Hoffmann (Foto) vom Institut für Community Medicine.
„Das Konzept soll jetzt in den verantwortlichen Gremien beraten werden. Wir wollen damit eine bundesweit einheitliche Qualifizierungssicherheit für nichtärztliche Fachkräfte schaffen, die in unterschiedlichem Ausmaß medizinische Aufgaben übernehmen“, betonte der Greifswalder. Nach dem Erfolg und der Einführung von AGnES in die Regelversorgung sind etliche weitere Modelle in der Krankenversorgung entstanden, bei denen die Qualifizierung bisher auf sehr unterschiedlichen Grundlagen erfolgt.
Die Folgen der demographischen Entwicklung auf den medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgungsbedarf der Bevölkerung erfordern strukturelle Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen. Auch aus dem regional bereits bestehenden und künftig absehbar zunehmenden Hausärztemangel resultiert die Notwendigkeit der Entwicklung von flexiblen, arbeitsteiligen Versorgungskonzepten, in denen medizinische Tätigkeiten delegiert und durch nichtärztliche Berufsgruppen, insbesondere Pflegefachpersonen und Medizinische Fachangestellte übernommen werden. „Um das erweiterte Aufgabenfeld in hoher Qualität umsetzen zu können, müssen die Berufsgruppen ihre traditionellen Kompetenzfelder anpassen und erweitern. Aufbauend auf den Primärqualifikationen, absolvierten Weiterqualifizierungen und beruflichen Erfahrungen werden dafür bedarfsgerechte, modulare und praxisnahe Lehrpläne benötigt“, so Hoffmann.
Drei Stufen zum Ziel
Die erste Stufe qualifiziert für die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten, die in Rufweite des Arztes erfolgen. Das umfasst beispielsweise Gewichtsmessungen oder Impfungen. Die Übernahme von ausgewählten und spezifisch definierten Tätigkeiten in Delegation, aber größerer Selbständigkeit in der Häuslichkeit der Patienten stellt die zweite Qualifikationsstufe des Konzeptes dar, unter anderem Blutentnahme, Verbandswechsel und die Messung von Vitalparametern. In der dritten Stufe erfolgt die Übernahme von definierten medizinischen Tätigkeiten, welche in der Häuslichkeit des Patienten in Delegation, aber weitgehend eigenständig durchgeführt werden. Die dritte Stufe schließt beratende und bewertende Tätigkeiten wie die Beantragung einer Pflegestufe oder finanzieller Hilfen ein sowie die medizinische Versorgung von Patienten, unter anderem Injektionen und Blasenentleerungen.
Zugangsvoraussetzung zum dreistufigen Qualifikationskonzept ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege oder zur bzw. zum Medizinischen Fachangestellten (vormals Arzthelfer/-in). Die Dauer der Weiterbildung soll ca. 18 Monate betragen und kann berufsbegleitend erfolgen.
Die eigenverantwortliche Übernahme medizinischer Leistungen ist in europäischen Nachbarländern und den USA seit langem fester Bestandteil des Gesundheitssystems. Die Handlungsautonomie ist in den einzelnen Ländern jedoch sehr unterschiedlich geregelt und es existieren keine einheitlichen Rollenbeschreibungen und Arbeitsfelder. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 wurde in Deutschland erstmals die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, ärztliche Tätigkeiten an nichtärztliche Fachkräfte zu delegieren. Die Begründung der Gesetzesänderung nimmt explizit Bezug auf die zuvor erfolgreich durchgeführten AGnES Modellprojekte des Instituts für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald.
Das seit 1. Januar 2012 geltende GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV - Gesetzliche Krankenversicherung) konkretisiert die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten und entwickelt diese weiter. Das Gesetz regelt unter anderem die Neuzuordnung von ärztlichen Tätigkeiten in einem umschriebenen Rahmen an nichtärztliche Berufsgruppen. Im aktuellen Konzept des Drei-Stufen-Qualifikationskonzeptes bilden die bestehenden Lehrpläne für AGnES und VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) die Ausgangsbasis für die abgestufte Übernahme von medizinischen Tätigkeiten durch nichtärztliche Berufsgruppen. Der modulare Aufbau der beiden Curricula ermöglicht die flexible Berücksichtigung verschiedener Primärqualifikationen und die Anerkennung bereits erworbener Zusatzqualifikationen bei der Ermittlung des individuellen Qualifikationsbedarfes.
„Ärzte können sich damit das benötigte Qualifikationsspektrum ihres Praxisteams passgenau aufbauen und ihr Versorgungsspektrum gezielt auf die spezifischen Bedarfe ihrer Region ausrichten“, betonte Prof. Wolfgang Hoffmann. „Die Erfahrungen von Modellprojekten wie AGnES in der Praxis haben überzeugend belegt, dass speziell qualifizierte, nichtärztliche Fachkräfte maßgeblich zur Sicherung und Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Versorgung beitragen können und, dass durch flexible Weiterqualifizierungsoptionen nicht nur die Kooperation, sondern auch die Attraktivität der jeweiligen Berufe verbessert werden kann.“
*Bundesgesundheitsblatt 2013
Qualifikationskonzept für eine abgestufte Delegation medizinischer Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen
DOI 10.1007/s00103-012-1629-6
http://download.springer.com/static/pdf ... 9&ext=.pdf
Universitätsmedizin Greifswald
Institut für Community Medicine
Abt. Versorgungsepidemiologie und Community Health
Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, MPH
Ellernholzstraße 1-2, 17487 Greifswald
T +49 3834 86-77 51
E wolfgang.hoffmann@uni-greifswald.de
http://www.medizin.uni-greifswald.de
Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2013
Constanze Steinke
Pressearbeit
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
http://idw-online.de/de/news517850
Greifswalder Wissenschaftler haben einheitliches Qualifikationskonzept für nichtärztliche Berufsgruppen entwickelt
Wissenschaftler am Institut für Community Medicine an der Universitätsmedizin Greifswald haben ein abgestuftes Qualifikationskonzept für die Delegation medizinischer Leistungen an nichtärztliche Gesundheitsberufsgruppen auf drei Stufen entwickelt (Greifswalder 3-Stufen-Modell), in dem das in Greifswald entwickelte AGnES-Konzept (Arzt-entlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) und alle Nachfolgermodelle integriert werden.
Eine ausführliche Beschreibung des abgestuften Qualifikationskonzeptes wurde aktuell im Bundesgesundheitsblatt* veröffentlicht. „Erstmals liegt nun ein für alle Modelle anwendbares integriertes Qualifizierungskonzept vor“, betonte Prof. Wolfgang Hoffmann (Foto) vom Institut für Community Medicine.
„Das Konzept soll jetzt in den verantwortlichen Gremien beraten werden. Wir wollen damit eine bundesweit einheitliche Qualifizierungssicherheit für nichtärztliche Fachkräfte schaffen, die in unterschiedlichem Ausmaß medizinische Aufgaben übernehmen“, betonte der Greifswalder. Nach dem Erfolg und der Einführung von AGnES in die Regelversorgung sind etliche weitere Modelle in der Krankenversorgung entstanden, bei denen die Qualifizierung bisher auf sehr unterschiedlichen Grundlagen erfolgt.
Die Folgen der demographischen Entwicklung auf den medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgungsbedarf der Bevölkerung erfordern strukturelle Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen. Auch aus dem regional bereits bestehenden und künftig absehbar zunehmenden Hausärztemangel resultiert die Notwendigkeit der Entwicklung von flexiblen, arbeitsteiligen Versorgungskonzepten, in denen medizinische Tätigkeiten delegiert und durch nichtärztliche Berufsgruppen, insbesondere Pflegefachpersonen und Medizinische Fachangestellte übernommen werden. „Um das erweiterte Aufgabenfeld in hoher Qualität umsetzen zu können, müssen die Berufsgruppen ihre traditionellen Kompetenzfelder anpassen und erweitern. Aufbauend auf den Primärqualifikationen, absolvierten Weiterqualifizierungen und beruflichen Erfahrungen werden dafür bedarfsgerechte, modulare und praxisnahe Lehrpläne benötigt“, so Hoffmann.
Drei Stufen zum Ziel
Die erste Stufe qualifiziert für die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten, die in Rufweite des Arztes erfolgen. Das umfasst beispielsweise Gewichtsmessungen oder Impfungen. Die Übernahme von ausgewählten und spezifisch definierten Tätigkeiten in Delegation, aber größerer Selbständigkeit in der Häuslichkeit der Patienten stellt die zweite Qualifikationsstufe des Konzeptes dar, unter anderem Blutentnahme, Verbandswechsel und die Messung von Vitalparametern. In der dritten Stufe erfolgt die Übernahme von definierten medizinischen Tätigkeiten, welche in der Häuslichkeit des Patienten in Delegation, aber weitgehend eigenständig durchgeführt werden. Die dritte Stufe schließt beratende und bewertende Tätigkeiten wie die Beantragung einer Pflegestufe oder finanzieller Hilfen ein sowie die medizinische Versorgung von Patienten, unter anderem Injektionen und Blasenentleerungen.
Zugangsvoraussetzung zum dreistufigen Qualifikationskonzept ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege oder zur bzw. zum Medizinischen Fachangestellten (vormals Arzthelfer/-in). Die Dauer der Weiterbildung soll ca. 18 Monate betragen und kann berufsbegleitend erfolgen.
Die eigenverantwortliche Übernahme medizinischer Leistungen ist in europäischen Nachbarländern und den USA seit langem fester Bestandteil des Gesundheitssystems. Die Handlungsautonomie ist in den einzelnen Ländern jedoch sehr unterschiedlich geregelt und es existieren keine einheitlichen Rollenbeschreibungen und Arbeitsfelder. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 wurde in Deutschland erstmals die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, ärztliche Tätigkeiten an nichtärztliche Fachkräfte zu delegieren. Die Begründung der Gesetzesänderung nimmt explizit Bezug auf die zuvor erfolgreich durchgeführten AGnES Modellprojekte des Instituts für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald.
Das seit 1. Januar 2012 geltende GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV - Gesetzliche Krankenversicherung) konkretisiert die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten und entwickelt diese weiter. Das Gesetz regelt unter anderem die Neuzuordnung von ärztlichen Tätigkeiten in einem umschriebenen Rahmen an nichtärztliche Berufsgruppen. Im aktuellen Konzept des Drei-Stufen-Qualifikationskonzeptes bilden die bestehenden Lehrpläne für AGnES und VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) die Ausgangsbasis für die abgestufte Übernahme von medizinischen Tätigkeiten durch nichtärztliche Berufsgruppen. Der modulare Aufbau der beiden Curricula ermöglicht die flexible Berücksichtigung verschiedener Primärqualifikationen und die Anerkennung bereits erworbener Zusatzqualifikationen bei der Ermittlung des individuellen Qualifikationsbedarfes.
„Ärzte können sich damit das benötigte Qualifikationsspektrum ihres Praxisteams passgenau aufbauen und ihr Versorgungsspektrum gezielt auf die spezifischen Bedarfe ihrer Region ausrichten“, betonte Prof. Wolfgang Hoffmann. „Die Erfahrungen von Modellprojekten wie AGnES in der Praxis haben überzeugend belegt, dass speziell qualifizierte, nichtärztliche Fachkräfte maßgeblich zur Sicherung und Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Versorgung beitragen können und, dass durch flexible Weiterqualifizierungsoptionen nicht nur die Kooperation, sondern auch die Attraktivität der jeweiligen Berufe verbessert werden kann.“
*Bundesgesundheitsblatt 2013
Qualifikationskonzept für eine abgestufte Delegation medizinischer Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen
DOI 10.1007/s00103-012-1629-6
http://download.springer.com/static/pdf ... 9&ext=.pdf
Universitätsmedizin Greifswald
Institut für Community Medicine
Abt. Versorgungsepidemiologie und Community Health
Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, MPH
Ellernholzstraße 1-2, 17487 Greifswald
T +49 3834 86-77 51
E wolfgang.hoffmann@uni-greifswald.de
http://www.medizin.uni-greifswald.de
Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2013
Constanze Steinke
Pressearbeit
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
http://idw-online.de/de/news517850