Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Arbeits-PC von GEZ-Gebührenpflicht ausgenommen
Freiberufler, die einen PC gewerblich in ihren heimischen vier Wänden nutzen, müssen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dafür keine Rundfunkgebühren mehr zahlen. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale können Sie die freiberufliche Nutzung anzeigen und mögliche Rückerstattungsansprüche prüfen lassen.
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http://www.vz-nrw.de/L26611A36077451A92 ... 9941A.html
Quelle: Mitteilung vom 23.09.2011
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
vertreten durch den Vorstand Klaus Müller
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel: 0211 38 09 0
Fax: 0211 38 09 216
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Arbeits-PC von GEZ-Gebührenpflicht ausgenommen
Moderator: WernerSchell