Hallo wieder,
in unserem Haus gibt es eine neue Dienstanweisung der PDL. Während einer Krankschreibung müssen Pflegekräfte bei einer ärztlichen Wiedervorstellung vorher bei der PDL telefonisch mitteilen, ob sie voraussichtlich weiter krank geschrieben werden oder wieder arbeitsfähig sind. Das heißt, der Mitarbeiter soll vor dem Arztbesuch selber einschätzen, ob er wieder zur Arbiet erscheint oder weiter eine Krankfortschreibung vom Doc erhält. Nach Auffassung der PDL kann jeder Mitarbeiter vorher feststellen, ob er noch krank ist oder eben nicht.
Nun die hier diskutierte Frage, ist die PDL zu solch einer Dienstanweisung berechtigt oder nicht?
Noch ein Problem. Eine Dienstanweisung besagt, dass bis 08.00 Uhr im Frühdienst durch das Personal keine Rauchpause genutzt werden darf, sondern nur gearbeitet werden darf/muss. Allerdings raucht die PDL mehrfach bis 08.00 Uhr selber. Ist das rechtens oder zählt die PDL nicht zum Personal?
Obwohl...ich weiß ja, dass die Leitung nicht an eigene Weisungen und Gesetze gebunden ist!
Meldepflicht bei Krankfortschreibung
Moderator: WernerSchell
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Re: Meldepflicht bei Krankfortschreibung
Hallo BoboBobo56 hat geschrieben: ..... Während einer Krankschreibung müssen Pflegekräfte bei einer ärztlichen Wiedervorstellung vorher bei der PDL telefonisch mitteilen, ob sie voraussichtlich weiter krank geschrieben werden oder wieder arbeitsfähig sind. Das heißt, der Mitarbeiter soll vor dem Arztbesuch selber einschätzen, ob er wieder zur Arbeit erscheint oder weiter eine Krankfortschreibung vom Doc erhält. Nach Auffassung der PDL kann jeder Mitarbeiter vorher feststellen, ob er noch krank ist oder eben nicht. Nun die hier diskutierte Frage, ist die PDL zu solch einer Dienstanweisung berechtigt oder nicht?
Noch ein Problem. Eine Dienstanweisung besagt, dass bis 08.00 Uhr im Frühdienst durch das Personal keine Rauchpause genutzt werden darf, sondern nur gearbeitet werden darf/muss. Allerdings raucht die PDL mehrfach bis 08.00 Uhr selber. Ist das rechtens oder zählt die PDL nicht zum Personal? Obwohl...ich weiß ja, dass die Leitung nicht an eigene Weisungen und Gesetze gebunden ist!
(1) die von der PDL Vorabeinschätzung ist m.E. rechtlich überhaupt nicht haltbar. Im Übrigen ist es Sache des Arztes, über die (weitere) Arbeitsunfähigkeit zu befinden. Insoweit zählen medizinische Erwägungen und keine Laien-Mutmaßungen.
(2) Nicht zu rauchen, ist immer ratsam. Dass der Arbeitgeber während der Arbeitszeit das Rauchen unterbindet, geht m.E. in Ordnung. Das gilt dann für alle MitarbeiterInenn. Dazu zählt natürlich auch die PDL. Sie hätte sogar Anlass zur Vorbildfunktion. In manchen Betrieben können Raucherpausen dergestalt genommen werden, dass man sich per Stechuhr für die Raucherzeit abmeldet.
MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
Meldepflicht bei Krankfortschreibung
Dankeschön für die schnellen Antworten. Im Grundsatz habe ich die gleiche Bewertung vorgenommen. Allerdings ist ja eine zweite Stimme immer dabei ratsam.
BDRB