Schmerzmittelversorgung von Schwerstkranken
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Schmerzmittelversorgung unzureichend
Hallo,
die Schmerzmittelversorgung wird seit vielen Jahren als unzureichend beschrieben. Leider sind die Fortschritte, diesen Missstand zu beenden, sehr bescheiden. Die Leidtragenden sind die von Schmerzen betroffenen Menschen.
Wann endlich kommt der "große Wurf", um gegen die Schmerzen wirkungsvoll vorzugehen?
Gruß Herbert Kunst
die Schmerzmittelversorgung wird seit vielen Jahren als unzureichend beschrieben. Leider sind die Fortschritte, diesen Missstand zu beenden, sehr bescheiden. Die Leidtragenden sind die von Schmerzen betroffenen Menschen.
Wann endlich kommt der "große Wurf", um gegen die Schmerzen wirkungsvoll vorzugehen?
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Verordnung starker Schmerzmittel
Petitionsausschuss diskutiert Verordnung starker Schmerzmittel
Berlin – Starke Schmerzmittel sollten vom Präparateaustausch durch den Apotheker ausgeschlossen werden. Sie seien auch kein geeigneter Gegenstand von Rabattverträgen. Diese Auffassung vertritt Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, in einer Petition, die der [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=40348
Schmerzliga punktet im Petitionsausschuss
Menschen, die starke Schmerzmittel einnehmen müssen, leiden bei einer Medikamentenumstellung wochenlang an Leib und Seele, sagt Dr. Marianne Koch, die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages soll helfen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=653 ... tik&n=1083
Berlin – Starke Schmerzmittel sollten vom Präparateaustausch durch den Apotheker ausgeschlossen werden. Sie seien auch kein geeigneter Gegenstand von Rabattverträgen. Diese Auffassung vertritt Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, in einer Petition, die der [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=40348
Schmerzliga punktet im Petitionsausschuss
Menschen, die starke Schmerzmittel einnehmen müssen, leiden bei einer Medikamentenumstellung wochenlang an Leib und Seele, sagt Dr. Marianne Koch, die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages soll helfen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=653 ... tik&n=1083
Ambulante Palliativversorgung kommt bei Hausärzten an
Ambulante Palliativversorgung kommt bei Hausärzten an
Der Schmerz: Umfrage belegt großes Interesse, aber auch Skepsis
Was wünschen sich Hausärzte von der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)? Dieser Frage gingen Forscher aus Hannover und Heidelberg um Prof. Dr. Nils Schneider nach. In einer großen Umfrage unter knapp 2000 Ärzten gaben gut zwei Drittel an, den gesetzlichen Anspruch von Palliativpatienten auf die SAPV-Versorgung zu kennen. 86% gaben an, sich von SAPV-Teams beraten lassen und mit ihnen gemeinsam ältere Patienten versorgen zu wollen. Allerdings äußern sich viele skeptisch, ob die SAPV die Versorgung älterer Patienten – als große Zielgruppe im hausärztlichen Versorgungsalltag – tatsächlich verbessern wird.
Die Forscher berichten in der aktuellen Ausgabe von „Der Schmerz“, dem offiziellen Organ der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS).
Was sich Hausärzte wünschen
Seit 2007 haben schwerstkranke und sterbende Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Wichtigste Schnittstelle zu den SAPV-Teams ist der behandelnde Hausarzt. Unklare Zuständigkeiten und Unsicherheiten in der Rollenverteilung könnten zulasten der Versorgung der Patienten gehen, so die Befürchtungen bei der Einführung der SAPV. Die Hannoverschen und Heidelberger Forscher nahmen daher die Einstellungen und Erwartungen der Hausärzte an die SAPV unter die Lupe, fokussiert auf ältere Patienten in der letzten Lebensphase.
Die meisten sind aufgeschlossen gegenüber der SAPV
Sie befragten 1962 vertragsärztlich tätige Allgemeinmediziner in Niedersachsen. 68% der Befragten wussten um den Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. 86% würden sich bei der Behandlung älterer schwerkranker Patienten durch ein SAPV-Team beraten lassen und etwa ebenso viele würden gern mit diesem gemeinsam ihre älteren Patienten versorgen. Selbst Mitglied eines SAPV-Teams zu sein können sich 43% vorstellen. Patienten vollständig an ein SAPV-Team abzugeben, können sich die meisten nicht vorstellen: Für 76% Prozent ist das keine Option. Die Aufgeschlossenheit gegenüber der SAPV ist bei Frauen größer als bei Männern, bei jüngeren Ärzten und solchen, die weniger lange vertragsärztlich tätig sind, stärker ausgeprägt als bei älteren und bereits lange vertragsärztlich tätigen.
Nur die Hälfte glaubt an Verbesserungen
Bei aller Aufgeschlossenheit glaubt dennoch nur knapp die Hälfte der Befragten (48%), dass die SAPV die Versorgung älterer Menschen in der letzten Lebensphase verbessern wird. „Diese Skepsis könnte an fehlender Erfahrung mit der SAPV liegen oder auch an der Patientenstruktur“, schätzt Prof. Schneider. Während bei den älteren Patienten in Hausarztpraxen gebrechliche und demente Patienten überwiegen, die nicht an Krebserkrankungen leiden, werden in Einrichtungen der spezialisierten Palliativversorgung bislang überwiegend Krebspatienten versorgt. „Die Skepsis der Hausärzte ob die SAPV die Versorgung älterer Patienten verbessert, sollte ernst genommen werden“, so das Fazit der Autoren. „Zum Ausdruck kommt hier auch der erhebliche Bedarf, neben der spezialisierten auch die allgemeine Palliativversorgung weiterzuentwickeln.“
Titelaufnahme
N. Schneider et. al.: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Erwartungen von Hausärzten. Schmerz 2011, 25:166-173, DOI: 10.007/s00482-011-1037-0
Ansprechpartner
Prof. Dr. Nils Schneider, Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover, schneider.nils@mh-hannover.de
Quelle: Pressemitteilung vom 13.05.2011
Meike Drießen Pressestelle
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS)
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/de/news422698
Der Schmerz: Umfrage belegt großes Interesse, aber auch Skepsis
Was wünschen sich Hausärzte von der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)? Dieser Frage gingen Forscher aus Hannover und Heidelberg um Prof. Dr. Nils Schneider nach. In einer großen Umfrage unter knapp 2000 Ärzten gaben gut zwei Drittel an, den gesetzlichen Anspruch von Palliativpatienten auf die SAPV-Versorgung zu kennen. 86% gaben an, sich von SAPV-Teams beraten lassen und mit ihnen gemeinsam ältere Patienten versorgen zu wollen. Allerdings äußern sich viele skeptisch, ob die SAPV die Versorgung älterer Patienten – als große Zielgruppe im hausärztlichen Versorgungsalltag – tatsächlich verbessern wird.
Die Forscher berichten in der aktuellen Ausgabe von „Der Schmerz“, dem offiziellen Organ der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS).
Was sich Hausärzte wünschen
Seit 2007 haben schwerstkranke und sterbende Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Wichtigste Schnittstelle zu den SAPV-Teams ist der behandelnde Hausarzt. Unklare Zuständigkeiten und Unsicherheiten in der Rollenverteilung könnten zulasten der Versorgung der Patienten gehen, so die Befürchtungen bei der Einführung der SAPV. Die Hannoverschen und Heidelberger Forscher nahmen daher die Einstellungen und Erwartungen der Hausärzte an die SAPV unter die Lupe, fokussiert auf ältere Patienten in der letzten Lebensphase.
Die meisten sind aufgeschlossen gegenüber der SAPV
Sie befragten 1962 vertragsärztlich tätige Allgemeinmediziner in Niedersachsen. 68% der Befragten wussten um den Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. 86% würden sich bei der Behandlung älterer schwerkranker Patienten durch ein SAPV-Team beraten lassen und etwa ebenso viele würden gern mit diesem gemeinsam ihre älteren Patienten versorgen. Selbst Mitglied eines SAPV-Teams zu sein können sich 43% vorstellen. Patienten vollständig an ein SAPV-Team abzugeben, können sich die meisten nicht vorstellen: Für 76% Prozent ist das keine Option. Die Aufgeschlossenheit gegenüber der SAPV ist bei Frauen größer als bei Männern, bei jüngeren Ärzten und solchen, die weniger lange vertragsärztlich tätig sind, stärker ausgeprägt als bei älteren und bereits lange vertragsärztlich tätigen.
Nur die Hälfte glaubt an Verbesserungen
Bei aller Aufgeschlossenheit glaubt dennoch nur knapp die Hälfte der Befragten (48%), dass die SAPV die Versorgung älterer Menschen in der letzten Lebensphase verbessern wird. „Diese Skepsis könnte an fehlender Erfahrung mit der SAPV liegen oder auch an der Patientenstruktur“, schätzt Prof. Schneider. Während bei den älteren Patienten in Hausarztpraxen gebrechliche und demente Patienten überwiegen, die nicht an Krebserkrankungen leiden, werden in Einrichtungen der spezialisierten Palliativversorgung bislang überwiegend Krebspatienten versorgt. „Die Skepsis der Hausärzte ob die SAPV die Versorgung älterer Patienten verbessert, sollte ernst genommen werden“, so das Fazit der Autoren. „Zum Ausdruck kommt hier auch der erhebliche Bedarf, neben der spezialisierten auch die allgemeine Palliativversorgung weiterzuentwickeln.“
Titelaufnahme
N. Schneider et. al.: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Erwartungen von Hausärzten. Schmerz 2011, 25:166-173, DOI: 10.007/s00482-011-1037-0
Ansprechpartner
Prof. Dr. Nils Schneider, Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover, schneider.nils@mh-hannover.de
Quelle: Pressemitteilung vom 13.05.2011
Meike Drießen Pressestelle
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS)
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/de/news422698
Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV)
25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Wichtige Fortschritte bei der Versorgung schwerstkranker Menschen in der Palliativversorgung mit Schmerzmitteln
Heute ist die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (25. BtMÄndV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Diese tritt in wesentlichen Teilen am 18. Mai 2011 in Kraft.
Mit der Verordnung wird die Verfügbarkeit betäubungsmittelhaltiger Schmerzmittel in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und bei der Versorgung in Hospizen im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten neu geregelt.
Hospizen und Einrichtungen der SAPV ist es in Zukunft möglich, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln anzulegen. Damit werden die Voraussetzungen für eine unverzügliche Schmerzmittelbehandlung in Akutsituationen verbessert. Zum Beispiel zur Linderung der unerträglichen Leiden krebskranker Patientinnen und Patienten mit plötzlichem Durchbruchschmerz.
Mit der Verordnung werden auch die Möglichkeiten zur Weiterverwendung nicht mehr benötigter, aber weiterverwendungsfähiger Betäubungsmittel ausgebaut.
Hierdurch wird ein Beitrag zur Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung mit Betäubungsmitteln geleistet.
Cannabishaltige Fertigarzneimittel werden verkehrs- und verschreibungsfähig
Zudem wird die Position „Cannabis“ in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes geändert. Mit dieser Regelung wird dafür gesorgt, dass erstmals in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können. Hiervon profitieren vor allem schwerkranke Patientinnen und Patienten. In Betracht kommt zunächst die Behandlung spastischer Schmerzen bei Multipler Sklerose. Cannabis-haltige Fertigarzneimittel können hier als weitere Therapieoption angewendet werden. Bezüglich des Handels und des Besitzes von Cannabis zu Rauschzwecken bleibt die Rechtslage unverändert.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2011
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... MAEndV.pdf
Wichtige Fortschritte bei der Versorgung schwerstkranker Menschen in der Palliativversorgung mit Schmerzmitteln
Heute ist die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (25. BtMÄndV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Diese tritt in wesentlichen Teilen am 18. Mai 2011 in Kraft.
Mit der Verordnung wird die Verfügbarkeit betäubungsmittelhaltiger Schmerzmittel in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und bei der Versorgung in Hospizen im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten neu geregelt.
Hospizen und Einrichtungen der SAPV ist es in Zukunft möglich, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln anzulegen. Damit werden die Voraussetzungen für eine unverzügliche Schmerzmittelbehandlung in Akutsituationen verbessert. Zum Beispiel zur Linderung der unerträglichen Leiden krebskranker Patientinnen und Patienten mit plötzlichem Durchbruchschmerz.
Mit der Verordnung werden auch die Möglichkeiten zur Weiterverwendung nicht mehr benötigter, aber weiterverwendungsfähiger Betäubungsmittel ausgebaut.
Hierdurch wird ein Beitrag zur Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung mit Betäubungsmitteln geleistet.
Cannabishaltige Fertigarzneimittel werden verkehrs- und verschreibungsfähig
Zudem wird die Position „Cannabis“ in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes geändert. Mit dieser Regelung wird dafür gesorgt, dass erstmals in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können. Hiervon profitieren vor allem schwerkranke Patientinnen und Patienten. In Betracht kommt zunächst die Behandlung spastischer Schmerzen bei Multipler Sklerose. Cannabis-haltige Fertigarzneimittel können hier als weitere Therapieoption angewendet werden. Bezüglich des Handels und des Besitzes von Cannabis zu Rauschzwecken bleibt die Rechtslage unverändert.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2011
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... MAEndV.pdf
Cannabis ab heute verkehrsfähig
Gesetzesänderung: Cannabis ab heute verkehrsfähig
Cannabis-haltige Fertigarzneimittel sind ab sofort in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig. Das geht aus einer im März vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Betäubungsmittelrechts hervor, die heut (18. Mai 2011) in Kraft getreten ist. Schwerkranke Patienten, etwa mit spastischen Schmerzen oder Multipler Sklerose, können damit ab sofort Cannabis-haltige Fertigarzneimittel auf Betäubungsmittelrezept verordnet bekommen. Da das bislang verboten war, gibt es zurzeit noch kein in Deutschland zugelassenes Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis. .... (mehr)
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=37939
Cannabis-haltige Fertigarzneimittel sind ab sofort in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig. Das geht aus einer im März vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Betäubungsmittelrechts hervor, die heut (18. Mai 2011) in Kraft getreten ist. Schwerkranke Patienten, etwa mit spastischen Schmerzen oder Multipler Sklerose, können damit ab sofort Cannabis-haltige Fertigarzneimittel auf Betäubungsmittelrezept verordnet bekommen. Da das bislang verboten war, gibt es zurzeit noch kein in Deutschland zugelassenes Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis. .... (mehr)
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=37939
Palliativmedizin soll stärker in den Fokus gestellt werden
Palliativmedizin soll stärker in den Fokus gestellt werden
Einen stärkeren Ausbau der palliativmedizinischen Versorgungsstrukturen haben die Delegierten des Ärztetages gefordert. Damit senden sie einen klaren Appell an Kassen, verstärkt Verträge auch zur spezialisierten ambulanten Palliativversorung (SAPV) zu schließen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=657 ... ung&n=1140
Einen stärkeren Ausbau der palliativmedizinischen Versorgungsstrukturen haben die Delegierten des Ärztetages gefordert. Damit senden sie einen klaren Appell an Kassen, verstärkt Verträge auch zur spezialisierten ambulanten Palliativversorung (SAPV) zu schließen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=657 ... ung&n=1140
Behandlung Schwerstkranker
Westfalen-Lippe prescht bei Behandlung Schwerstkranker voran
Enge Netze aus Hausärzten, Palliativärzten und Pflegekräften - Westfalen-Lippe scheint das Erfolgsrezept gefunden zu haben, mit dem Schwerstkranke flächendeckend versorgt werden können. Die guten Erfahrungen aus den letzten Jahren wurden jetzt in Blei gegossen....
Lesen Sie weiter unter:
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=663945
Enge Netze aus Hausärzten, Palliativärzten und Pflegekräften - Westfalen-Lippe scheint das Erfolgsrezept gefunden zu haben, mit dem Schwerstkranke flächendeckend versorgt werden können. Die guten Erfahrungen aus den letzten Jahren wurden jetzt in Blei gegossen....
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=663945
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Chronische Schmerzen - Buchtipp
Buchtipp!
Patience Higman / Margaret Hönicke:
Chronische Schmerzen
Wie Sie lernen, damit umzugehen
Ein Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Fachleute

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/ch ... merzen.php
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Medikamentenvergabe für sterbende Patienten
KAUCH: FDP begrüßt Verbesserungen bei der Medikamentenvergabe für sterbende Patienten
BERLIN. Zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, die Medikamentenvergabe für schwerstkranke und sterbende Patienten zu verbessern, erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Fraktion begrüßt das Engagement von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für schwerstkranke und sterbende Patienten, die teils unerträgliche Schmerzen haben. Im Rahmen der ambulanten Betreuung dieser Palliativpatienten will der Minister Ärzten künftig erlauben, Patienten die dringend notwendigen Schmerzmittel zu überlassen. Nach geltendem Recht muss ein Rezept geschrieben und das Medikament dann aus der Apotheke geholt werden. Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies für die Angehörigen oft schwierig, gerade wenn sie selbst hochbetagt sind.
Da Ärzte, die solche Schmerzmittel patientenfreundlich überlassen, sich rechtlichen Konsequenzen stellen müssen, hatte es bereits eine Petition an den Deutschen Bundestag gegeben. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte nun an, das Betäubungsmittelrecht zu ändern und die Apothekenbetriebsordnung entsprechend zu ergänzen. Das FDP-geführte Ministerium hatte zuvor bereits die Schmerzmittel-Bevorratung für Hospize deutlich vereinfacht.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.02.2012
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
BERLIN. Zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, die Medikamentenvergabe für schwerstkranke und sterbende Patienten zu verbessern, erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Fraktion begrüßt das Engagement von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für schwerstkranke und sterbende Patienten, die teils unerträgliche Schmerzen haben. Im Rahmen der ambulanten Betreuung dieser Palliativpatienten will der Minister Ärzten künftig erlauben, Patienten die dringend notwendigen Schmerzmittel zu überlassen. Nach geltendem Recht muss ein Rezept geschrieben und das Medikament dann aus der Apotheke geholt werden. Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies für die Angehörigen oft schwierig, gerade wenn sie selbst hochbetagt sind.
Da Ärzte, die solche Schmerzmittel patientenfreundlich überlassen, sich rechtlichen Konsequenzen stellen müssen, hatte es bereits eine Petition an den Deutschen Bundestag gegeben. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte nun an, das Betäubungsmittelrecht zu ändern und die Apothekenbetriebsordnung entsprechend zu ergänzen. Das FDP-geführte Ministerium hatte zuvor bereits die Schmerzmittel-Bevorratung für Hospize deutlich vereinfacht.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.02.2012
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
Schmerztherapie für schwerstkranke und sterbende Menschen
DHPV: "Weichenstellung für eine Verbesserung der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen"
„Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband begrüßt ausdrücklich, dass mit der Änderung der Apothekenbetriebsordnung der Weg für eine weitere Verbesserung der Schmerztherapie für schwerstkranke und sterbende Menschen zu Hause eröffnet wird. Damit werden die Bedingungen für ein Sterben zu Hause deutlich verbessert. Für eine entsprechende Regelung hat sich der DHPV gemeinsam mit seinen Partnern intensiv eingesetzt“, so Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium am 1. Februar 2012 bekannt gegebenen Änderung der Apothekenbetriebsordnung.
.... (weiter lesen)
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=36528
„Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband begrüßt ausdrücklich, dass mit der Änderung der Apothekenbetriebsordnung der Weg für eine weitere Verbesserung der Schmerztherapie für schwerstkranke und sterbende Menschen zu Hause eröffnet wird. Damit werden die Bedingungen für ein Sterben zu Hause deutlich verbessert. Für eine entsprechende Regelung hat sich der DHPV gemeinsam mit seinen Partnern intensiv eingesetzt“, so Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium am 1. Februar 2012 bekannt gegebenen Änderung der Apothekenbetriebsordnung.
.... (weiter lesen)
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=36528
Neuregelung für Palliativmediziner
Angekündigte Neuregelung wird einhellig begrüßt
Berlin - Künftig soll es in der ambulanten Palliativversorgung erlaubt sein, Patienten dringend notwendige Schmerzmittel unmittelbar zu überlassen. Bislang bedurfte es der Einschaltung eines Apothekers. Mit einer Novelle der Apothekenbetriebordnung und des Betäubungsmittelrechts sollen Ärzte künftig die Möglichkeit haben, an schwer kranke Palliativpatienten dringend benötigte schmerzstillende Medikamente auszugeben. Palliativverbände, Träger von Hospizen wie der Humanistische Verband halten die beabsichtigte Änderung für überfällig:
http://www.diesseits.de/ ...
Begrüßt wurde sie auch von Michael Kauch (FDP), Berichterstatter für Palliativ- und Transplantationsmedizin der FDP- Bundestagsfraktion. Er hält es für misslich, dass nach geltendem Recht ein Rezept geschrieben und das Medikament dann aus der Apotheke geholt werden muss. „Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies für die Angehörigen oft schwierig, gerade wenn sie selbst hoch betagt sind“. Ärzte, die solche Schmerzmittel schon jetzt „patientenfreundlich“ überlassen, müssten sich heute rechtlichen Konsequenzen stellen.
http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... rch-aerzte
Dem Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte, dessen Fall die ganze Angelegenheit vor Jahren erst ins Rollen brachten, drohte nach damlaiger Aussage eines Staatsanwaltes sogar eine Gefängnisstrafe. Sitte ließ am Rande des Krebskongresses letzte Woche in Berlin verlauten, erst noch ein paar Monate abzuwarten, ob die Regelung auch tatsächlich erfolgt. Er behält sich vor, andernfalls mit seiner Palliativstiftung erneut massiv an die Öffentlichkeit zu gehen.
Quelle: Mitteilung vom 26.02.2012
Bundeszentralstelle Patientenverfügung
http://patientenverfuegung.de
Berlin - Künftig soll es in der ambulanten Palliativversorgung erlaubt sein, Patienten dringend notwendige Schmerzmittel unmittelbar zu überlassen. Bislang bedurfte es der Einschaltung eines Apothekers. Mit einer Novelle der Apothekenbetriebordnung und des Betäubungsmittelrechts sollen Ärzte künftig die Möglichkeit haben, an schwer kranke Palliativpatienten dringend benötigte schmerzstillende Medikamente auszugeben. Palliativverbände, Träger von Hospizen wie der Humanistische Verband halten die beabsichtigte Änderung für überfällig:
http://www.diesseits.de/ ...
Begrüßt wurde sie auch von Michael Kauch (FDP), Berichterstatter für Palliativ- und Transplantationsmedizin der FDP- Bundestagsfraktion. Er hält es für misslich, dass nach geltendem Recht ein Rezept geschrieben und das Medikament dann aus der Apotheke geholt werden muss. „Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies für die Angehörigen oft schwierig, gerade wenn sie selbst hoch betagt sind“. Ärzte, die solche Schmerzmittel schon jetzt „patientenfreundlich“ überlassen, müssten sich heute rechtlichen Konsequenzen stellen.
http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... rch-aerzte
Dem Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte, dessen Fall die ganze Angelegenheit vor Jahren erst ins Rollen brachten, drohte nach damlaiger Aussage eines Staatsanwaltes sogar eine Gefängnisstrafe. Sitte ließ am Rande des Krebskongresses letzte Woche in Berlin verlauten, erst noch ein paar Monate abzuwarten, ob die Regelung auch tatsächlich erfolgt. Er behält sich vor, andernfalls mit seiner Palliativstiftung erneut massiv an die Öffentlichkeit zu gehen.
Quelle: Mitteilung vom 26.02.2012
Bundeszentralstelle Patientenverfügung
http://patientenverfuegung.de
Hilfstaxe: Apotheken sichern Versorgung ....
Hilfstaxe: Apotheken sichern Versorgung und senken Kosten
Berlin (ots) - Die Apotheken sichern die flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung von schwerkranken Patienten mit Krebsmitteln und Schmerzlösungen für die Zukunft ab. Diesem Ziel dient ein neuer, bundesweit geltender Vertrag ("Hilfstaxe") zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kassen sparen 70 Millionen Euro pro Jahr ein, weil von den Herstellern erzielte Einkaufsvorteile durch die Apotheken weitergegeben werden. Der neue "Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen" tritt zum 1. März 2012 in Kraft. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.
"Die neue Hilfstaxe ermöglicht auch in Zukunft eine hochwertige und flächendeckende Versorgung von Krebspatienten", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Mehr Transparenz bei der Abrechnung von parenteralen Zubereitungen schafft mehr Vertrauen, sorgt für weniger Bürokratie und spart sogar noch viel Geld ein." Dazu komme, so Becker, dass die tatsächlichen Arbeitsleistungen der Apotheker besser honoriert werden, auch wenn dies noch nicht ausreichend sei.
"Es ist richtig, dass auch die Zytostatika herstellenden Apotheker stärker nach Leistung als nach Wareneinsatz honoriert werden."
Seit 2010 können Zytostatika herstellende Apotheken laut Gesetz Einkaufsvorteile generieren und ab sofort durch einen von 10 auf 25 Prozent erhöhten Abschlag auf den zweitgünstigsten Einkaufspreis je Milligramm bei generischen Wirkstoffen an die GKV weitergeben. Mit dem bundesweiten Kollektivvertrag werden vereinzelt abgeschlossene, regionale Selektivverträge einzelner Kassen im Einsparpotenzial übertroffen.
Von den 93 Mio. Euro Einsparungen pro Jahr kommen rund 70 Mio. Euro direkt der GKV und ihren Versicherten zugute; rund 23 Mio. Euro erhalten die spezialisierten Apotheken, die dafür in Personal und Ausrüstung investiert haben. So wird das Honorar pro angefertigter zytostatikahaltiker Lösung von 69 auf 79 Euro erhöht. Insgesamt stellen rund 400 Apotheken mehr als 2,3 Mio. GKV-Spezialrezepturen (Zytostatika und Schmerzlösungen) pro Jahr her.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.02.2012
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Pressekontakt: Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
Berlin (ots) - Die Apotheken sichern die flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung von schwerkranken Patienten mit Krebsmitteln und Schmerzlösungen für die Zukunft ab. Diesem Ziel dient ein neuer, bundesweit geltender Vertrag ("Hilfstaxe") zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kassen sparen 70 Millionen Euro pro Jahr ein, weil von den Herstellern erzielte Einkaufsvorteile durch die Apotheken weitergegeben werden. Der neue "Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen" tritt zum 1. März 2012 in Kraft. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.
"Die neue Hilfstaxe ermöglicht auch in Zukunft eine hochwertige und flächendeckende Versorgung von Krebspatienten", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Mehr Transparenz bei der Abrechnung von parenteralen Zubereitungen schafft mehr Vertrauen, sorgt für weniger Bürokratie und spart sogar noch viel Geld ein." Dazu komme, so Becker, dass die tatsächlichen Arbeitsleistungen der Apotheker besser honoriert werden, auch wenn dies noch nicht ausreichend sei.
"Es ist richtig, dass auch die Zytostatika herstellenden Apotheker stärker nach Leistung als nach Wareneinsatz honoriert werden."
Seit 2010 können Zytostatika herstellende Apotheken laut Gesetz Einkaufsvorteile generieren und ab sofort durch einen von 10 auf 25 Prozent erhöhten Abschlag auf den zweitgünstigsten Einkaufspreis je Milligramm bei generischen Wirkstoffen an die GKV weitergeben. Mit dem bundesweiten Kollektivvertrag werden vereinzelt abgeschlossene, regionale Selektivverträge einzelner Kassen im Einsparpotenzial übertroffen.
Von den 93 Mio. Euro Einsparungen pro Jahr kommen rund 70 Mio. Euro direkt der GKV und ihren Versicherten zugute; rund 23 Mio. Euro erhalten die spezialisierten Apotheken, die dafür in Personal und Ausrüstung investiert haben. So wird das Honorar pro angefertigter zytostatikahaltiker Lösung von 69 auf 79 Euro erhöht. Insgesamt stellen rund 400 Apotheken mehr als 2,3 Mio. GKV-Spezialrezepturen (Zytostatika und Schmerzlösungen) pro Jahr her.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.02.2012
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Pressekontakt: Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
Schmierzmittelversorgung weiter fördern
Die vorgestellte Verbesserung der Schmerzmittelversorgung war überfällig und ist daher zu begrüßen.
Ob damit allerdings alle Probleme bei der Versorgung von Schmerzpatienten gelöst ist, darf bezweifelt werden.
Noch immer herrscht viel Unkenntnis auf diesem Gebiet.
Die Fort- und Weiterbildung der Ärzte muss auf diesem Gebiet gefördert werden.
Taube
Ob damit allerdings alle Probleme bei der Versorgung von Schmerzpatienten gelöst ist, darf bezweifelt werden.
Noch immer herrscht viel Unkenntnis auf diesem Gebiet.
Die Fort- und Weiterbildung der Ärzte muss auf diesem Gebiet gefördert werden.
Taube
Pflegesystem reformieren - Pflegebegriff erweitern und Finanzierung nachhaltig sichern!
Ich unterstütze daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Ich unterstütze daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Versorgung von Schmerzpatienten - Schmerzoffensive ...
Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V., Barbara Ritzert, 14.03.2012
Schmerzoffensive Deutschland: Ein Programm für die bessere Versorgung von Schmerzpatienten
Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen sind die Stiefkinder des Medizinsystems. Dies belegen Umfragen und Untersuchungen, die auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt präsentiert werden. »Die ‘Schmerzoffensive Deutschland’ soll dies ändern«, erklärt Tagungspräsident Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe. Das Programm hat ein einziges Ziel: :
Das Gesundheitssystem in Deutschland soll sich endlich an der Versorgungsnotwendigkeit von Millionen Menschen mit chronischer Schmerzkrankheit orientieren. Dies erfordert ein Bündel von Maßnahmen, unter anderem auch die Verankerung der Schmerzmedizinals eigenständiges Fachgebiet in der Medizin.
»Wir sind mit unseren Bemühungen gescheitert, die Versorgung von Schmerzpatienten in Deutschland nicht nur punktuell, sondern nachhaltig und flächendeckend sicherzustellen«, sagt Dr. Gerhard H. H. Müller- Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie und Leiter des Deutschen Schmerz- und Palliativtags in Frankfurt. »Viele Ziele, die wir uns in der Gründungsphase unserer Gesellschaft vor 28 Jahren gesteckt haben, konnten wir nicht erreichen, obwohl die Probleme der Patienten in der Öffentlichkeit zunehmend wahrgenommen werden.« Die Erkenntnisse der Schmerzforschung und Schmerzmedizin werden, so Müller- Schwefe, nicht zum Nutzen der Patienten umgesetzt, weil gesundheits- und standespolitische Rahmenbedingungen dies verhindern.
SCHMERZPATIENTEN LEIDEN.
Darum ist es nicht verwunderlich, dass Schmerzpatienten mit ihrer Behandlung vielfach unzufrieden sind: In einer Umfrage, die auf der Tagung präsentiert wird, berichten 86 Prozent der 2860 befragten Patienten, dass sie sich aufgrund eines unzureichenden Schmerzmanagements im täglichen Leben eingeschränkt fühlen. Drei Viertel haben Schlafstörungen, 80 Prozent leiden am so genannten end-of-dose-pain. Dieser tritt auf, wenn der Wirkspiegel eines Medikamentes vor der Einnahme der nächsten Dosis absinkt. In einer anderen Untersuchung geben 90 Prozent der Patienten zu Protokoll, dass ihre Schmerzintensität höher ist als dies bei einer adäquaten Therapie zu erwarten wäre.
Diese Defizite haben damit zu tun, dass die Schmerzmedizin im Medizinsystem nicht als eigenständiges Fachgebiet etabliert ist, vergleichbar etwa mit der Kardiologie. Deshalb ist sie auch nicht obligatorisch in die Aus- und Weiterbildung der Ärzte integriert. In den Leistungsverzeichnissen der Krankenkassen findet sich Schmerz überall ein bisschen aber immer nur als Symptombehandlung, nicht mit den Diagnostik- und Behandlungsoptionen, die Patienten mit einer chronischen Schmerzkrankheit benötigen. Dies wiederum beeinflusst die Vergütung schmerztherapeutischer Leistungen und sorgt für Nachwuchsmangel bei den Schmerztherapeuten. Entsprechend fehlen spezialisierte Einrichtungen, was ebenfalls mit den Ausbildungsdefiziten, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation von Schmerzpraxen zu tun hat. Darum ist eine oft jahrelange und frustrierende Odysee durch Arztpraxen typisch für Schmerzpatienten, während der sich die Schmerzen zunehmend tiefer in das Zentralnervensystem einbrennen und daher zunehmend schwieriger zu behandeln sind.
FACHARZT FÜR SCHMERZMEDIZIN GEFORDERT.
Fortschritte für die betroffenen Patienten werde es nur dann geben, so M üller-Schwefe, wenn die Schmerzmedizin als eigenständiges und gleichwertiges Fach mit entsprechenden Lehr- und Weiterbildungsinhalten an den Universitäten auf allen Ebenen der medizinischen Lehre und Forschung etabliert ist. Ebenso ist es erforderlich, dass die Schmerzmedizin umfassend in den Leistungsverzeichnissen der Krankenkassen abgebildet ist, zu einem festen Bestandteil der Fortbildung von Haus- und Fachärzten gehört und adäquate Vergütungsregeln für die Behandlung etabliert werden.
SCHMERZTHERAPIE IN DER APPROBATIONSORDNUNG. Im vorliegenden Entwurf des Gesundheitsministeriums für die neue Approbationsordnung für Ärzte ist die Schmerzmedizin inzwischen – zusammen mit der Palliativmedizin – als Querschnittsfach vorgesehen. Dies bedeutet, dass sie als Pflichtfach gelehrt und auch geprüft wird. »Vorausgesetzt der Bundesrat beschließt dies, ist es ein erster kleiner Erfolg, für den wir lange gekämpft haben«, sagt Müller-Schwefe. »Doch es ist erst der Anfang.«
SCHMERZMEDIZIN DEMONSTRIERT IHRE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.
Eine bessere schmerzmedizinische Ausbildung der Ärzte ist eine Voraussetzung für bessere Versorgungsmodelle. Auch hier ist die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie ein Vorreiter. Sie initiierte ein Konzept zur integrierten Versorgung von Rückenschmerzpatienten, das sich als Erfolgsmodell entpuppt hat. »Dieses Projekt zeigt«, so Müller-Schwefe, »wohin die Reise grundsätzlich in der Schmerztherapie gehen muss: Hin zu einer rechtzeitigen und intensiven Versorgung, bevor es zu tiefgreifenden Chronifizierungsprozessen gekommen ist, deren Behandlung dann sehr viel höhere Kosten verursacht.« Das Projekt, gemanagt von der IMC GmbH, wurde zusammen mit der Techniker Krankenkasse sowie der Hanseatischen Krankenkasse inzwischen an bundesweit 36 Zentren etabliert. Alle Behandlungsergebnisse werden in einer umfangreichen Datenbank gesammelt.
Dies wird möglich durch ein vollelektronisches Dokumentationssystem.
Etabliert sind zur Qualitätssicherung ein automatisches Benchmarkinsystem sowie routinemäßige Patientenbefragungen vor und nach der Behandlung durch ein unabhängiges Forschungsinstitut.
VIERWÖCHIGE KOMPLEXTHERAPIE.
Das Prinzip des erfolgreichen Projektes: Die Krankenkasse spricht gezielt Versicherte an, die sich bereits seit längerer Zeit wegen ihrer Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung befinden, mindestens vier Wochen arbeitsunfähig und weitere Arbeitsunfähigkeit droht. Denn dies sind Betroffene, die möglicherweise ein hohes Chronifizierungsrisiko haben. Die Patienten werden von Experten zunächst untersucht. Bei dem vier-, maximal achtwöchigen kompakten Intensiv-Programm arbeiten Ärzte, Psychologen und Physiotherapeuten Hand in Hand. Die Patienten werden von verschiedenen Experten gleichzeitig und nicht nacheinander behandelt (multimodale Therapie).
WENIGER SCHMERZ, MEHR LEBENSQUALITÄT.
Bislang wurden von den 5294 zugewiesenen Patientinnen und Patienten 3997 in das Programm aufgenommen, 1297 wurden andere Therapien empfohlen (Stand Anfang 2012). Auswertungen zeigen, dass nach vier Wochen 52,7 Prozent der Patienten und nach insgesamt acht Wochen 87,2 Prozent wieder arbeitsfähig sind. Mit 84,4 Prozent Langzeitrespondern ändern sich diese Zahlen auch nicht wesentlich bei Nachuntersuchungen nach sechs Monaten. Normalerweise kehren nur 35 Prozent der Rückenschmerzpatienten nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Monaten innerhalb von zwei Jahren an ihren Arbeitsplatz zurück. »Es ist unser erklärtes Ziel, diese Versorgungsform für alle Schmerzformen gleichermaßen und flächendeckend zu etablieren«, betont Müller-Schwefe.
PRAXIS-LEITLINIEN ALS WEITERER BAUSTEIN DER SCHMERZOFFENSIVE DEUTSCHLAND.
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie mit der Entwicklung von Praxisleitlinien und Praxis-Fragebögen begonnen. Begonnen hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie mit der Entwicklung von Praxisleitlinien und Praxis-Fragebögen, die ebenfalls die Versorgung der Patienten verbessern soll. Diese geben Hilfestellungen für die tägliche schmerzmedizinische Arbeit.
Schmerzoffensive Deutschland: Ein Programm für die bessere Versorgung von Schmerzpatienten
Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen sind die Stiefkinder des Medizinsystems. Dies belegen Umfragen und Untersuchungen, die auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt präsentiert werden. »Die ‘Schmerzoffensive Deutschland’ soll dies ändern«, erklärt Tagungspräsident Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe. Das Programm hat ein einziges Ziel: :
Das Gesundheitssystem in Deutschland soll sich endlich an der Versorgungsnotwendigkeit von Millionen Menschen mit chronischer Schmerzkrankheit orientieren. Dies erfordert ein Bündel von Maßnahmen, unter anderem auch die Verankerung der Schmerzmedizinals eigenständiges Fachgebiet in der Medizin.
»Wir sind mit unseren Bemühungen gescheitert, die Versorgung von Schmerzpatienten in Deutschland nicht nur punktuell, sondern nachhaltig und flächendeckend sicherzustellen«, sagt Dr. Gerhard H. H. Müller- Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie und Leiter des Deutschen Schmerz- und Palliativtags in Frankfurt. »Viele Ziele, die wir uns in der Gründungsphase unserer Gesellschaft vor 28 Jahren gesteckt haben, konnten wir nicht erreichen, obwohl die Probleme der Patienten in der Öffentlichkeit zunehmend wahrgenommen werden.« Die Erkenntnisse der Schmerzforschung und Schmerzmedizin werden, so Müller- Schwefe, nicht zum Nutzen der Patienten umgesetzt, weil gesundheits- und standespolitische Rahmenbedingungen dies verhindern.
SCHMERZPATIENTEN LEIDEN.
Darum ist es nicht verwunderlich, dass Schmerzpatienten mit ihrer Behandlung vielfach unzufrieden sind: In einer Umfrage, die auf der Tagung präsentiert wird, berichten 86 Prozent der 2860 befragten Patienten, dass sie sich aufgrund eines unzureichenden Schmerzmanagements im täglichen Leben eingeschränkt fühlen. Drei Viertel haben Schlafstörungen, 80 Prozent leiden am so genannten end-of-dose-pain. Dieser tritt auf, wenn der Wirkspiegel eines Medikamentes vor der Einnahme der nächsten Dosis absinkt. In einer anderen Untersuchung geben 90 Prozent der Patienten zu Protokoll, dass ihre Schmerzintensität höher ist als dies bei einer adäquaten Therapie zu erwarten wäre.
Diese Defizite haben damit zu tun, dass die Schmerzmedizin im Medizinsystem nicht als eigenständiges Fachgebiet etabliert ist, vergleichbar etwa mit der Kardiologie. Deshalb ist sie auch nicht obligatorisch in die Aus- und Weiterbildung der Ärzte integriert. In den Leistungsverzeichnissen der Krankenkassen findet sich Schmerz überall ein bisschen aber immer nur als Symptombehandlung, nicht mit den Diagnostik- und Behandlungsoptionen, die Patienten mit einer chronischen Schmerzkrankheit benötigen. Dies wiederum beeinflusst die Vergütung schmerztherapeutischer Leistungen und sorgt für Nachwuchsmangel bei den Schmerztherapeuten. Entsprechend fehlen spezialisierte Einrichtungen, was ebenfalls mit den Ausbildungsdefiziten, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation von Schmerzpraxen zu tun hat. Darum ist eine oft jahrelange und frustrierende Odysee durch Arztpraxen typisch für Schmerzpatienten, während der sich die Schmerzen zunehmend tiefer in das Zentralnervensystem einbrennen und daher zunehmend schwieriger zu behandeln sind.
FACHARZT FÜR SCHMERZMEDIZIN GEFORDERT.
Fortschritte für die betroffenen Patienten werde es nur dann geben, so M üller-Schwefe, wenn die Schmerzmedizin als eigenständiges und gleichwertiges Fach mit entsprechenden Lehr- und Weiterbildungsinhalten an den Universitäten auf allen Ebenen der medizinischen Lehre und Forschung etabliert ist. Ebenso ist es erforderlich, dass die Schmerzmedizin umfassend in den Leistungsverzeichnissen der Krankenkassen abgebildet ist, zu einem festen Bestandteil der Fortbildung von Haus- und Fachärzten gehört und adäquate Vergütungsregeln für die Behandlung etabliert werden.
SCHMERZTHERAPIE IN DER APPROBATIONSORDNUNG. Im vorliegenden Entwurf des Gesundheitsministeriums für die neue Approbationsordnung für Ärzte ist die Schmerzmedizin inzwischen – zusammen mit der Palliativmedizin – als Querschnittsfach vorgesehen. Dies bedeutet, dass sie als Pflichtfach gelehrt und auch geprüft wird. »Vorausgesetzt der Bundesrat beschließt dies, ist es ein erster kleiner Erfolg, für den wir lange gekämpft haben«, sagt Müller-Schwefe. »Doch es ist erst der Anfang.«
SCHMERZMEDIZIN DEMONSTRIERT IHRE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.
Eine bessere schmerzmedizinische Ausbildung der Ärzte ist eine Voraussetzung für bessere Versorgungsmodelle. Auch hier ist die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie ein Vorreiter. Sie initiierte ein Konzept zur integrierten Versorgung von Rückenschmerzpatienten, das sich als Erfolgsmodell entpuppt hat. »Dieses Projekt zeigt«, so Müller-Schwefe, »wohin die Reise grundsätzlich in der Schmerztherapie gehen muss: Hin zu einer rechtzeitigen und intensiven Versorgung, bevor es zu tiefgreifenden Chronifizierungsprozessen gekommen ist, deren Behandlung dann sehr viel höhere Kosten verursacht.« Das Projekt, gemanagt von der IMC GmbH, wurde zusammen mit der Techniker Krankenkasse sowie der Hanseatischen Krankenkasse inzwischen an bundesweit 36 Zentren etabliert. Alle Behandlungsergebnisse werden in einer umfangreichen Datenbank gesammelt.
Dies wird möglich durch ein vollelektronisches Dokumentationssystem.
Etabliert sind zur Qualitätssicherung ein automatisches Benchmarkinsystem sowie routinemäßige Patientenbefragungen vor und nach der Behandlung durch ein unabhängiges Forschungsinstitut.
VIERWÖCHIGE KOMPLEXTHERAPIE.
Das Prinzip des erfolgreichen Projektes: Die Krankenkasse spricht gezielt Versicherte an, die sich bereits seit längerer Zeit wegen ihrer Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung befinden, mindestens vier Wochen arbeitsunfähig und weitere Arbeitsunfähigkeit droht. Denn dies sind Betroffene, die möglicherweise ein hohes Chronifizierungsrisiko haben. Die Patienten werden von Experten zunächst untersucht. Bei dem vier-, maximal achtwöchigen kompakten Intensiv-Programm arbeiten Ärzte, Psychologen und Physiotherapeuten Hand in Hand. Die Patienten werden von verschiedenen Experten gleichzeitig und nicht nacheinander behandelt (multimodale Therapie).
WENIGER SCHMERZ, MEHR LEBENSQUALITÄT.
Bislang wurden von den 5294 zugewiesenen Patientinnen und Patienten 3997 in das Programm aufgenommen, 1297 wurden andere Therapien empfohlen (Stand Anfang 2012). Auswertungen zeigen, dass nach vier Wochen 52,7 Prozent der Patienten und nach insgesamt acht Wochen 87,2 Prozent wieder arbeitsfähig sind. Mit 84,4 Prozent Langzeitrespondern ändern sich diese Zahlen auch nicht wesentlich bei Nachuntersuchungen nach sechs Monaten. Normalerweise kehren nur 35 Prozent der Rückenschmerzpatienten nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Monaten innerhalb von zwei Jahren an ihren Arbeitsplatz zurück. »Es ist unser erklärtes Ziel, diese Versorgungsform für alle Schmerzformen gleichermaßen und flächendeckend zu etablieren«, betont Müller-Schwefe.
PRAXIS-LEITLINIEN ALS WEITERER BAUSTEIN DER SCHMERZOFFENSIVE DEUTSCHLAND.
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie mit der Entwicklung von Praxisleitlinien und Praxis-Fragebögen begonnen. Begonnen hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie mit der Entwicklung von Praxisleitlinien und Praxis-Fragebögen, die ebenfalls die Versorgung der Patienten verbessern soll. Diese geben Hilfestellungen für die tägliche schmerzmedizinische Arbeit.
Schmerzmedizin soll eigenes Fachgebiet werden
Schmerzmedizin soll eigenes Fachgebiet werden
Die Versorgung von Schmerzpatienten stellt weder sie noch Ärzte zufrieden. Zeit für Änderungen, sagen Ärztevertreter. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... erz&n=1768
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... erz&n=1768