Geteilter Dienst - Diskussionen zur Rechtmässigkeit

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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thorstein
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Geteilter Dienst - Diskussionen zur Rechtmässigkeit

Beitrag von thorstein » 21.02.2011, 15:02

Geteilter Dienst - Diskussionen zur Rechtmässigkeit
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/s ... pause4.htm

Es gibt in der Pflege regelmässig Diskussionen zur Rechtmässigkeit sogenannter geteilter Dienste.
Nun ist es ja so, dass in fast alle Pflegediensten und auch in vielen Heimen geteilte Dienste zur Tagesordnung gehören.
Für mich ist es daher nicht nachvollziehbar, dass hier einerseits immer wieder rechtliche Bedenken, z.B. Annahmeverzug, vorgebracht werden, andererseits es noch kein gültiges Urteil zu diesem Thema geben sollte.
Hätten zigTausende von Mitarbeitern die Chance, dass der AG die Zwischenzeiten/Pausen bei geteilten Diensten auch vergüten muss, gäbe es diese Klagen doch längst?

PflegeCologne
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Geteilter Dienst - Verstoß gegen §§ 242 und 315 BGB

Beitrag von PflegeCologne » 21.02.2011, 16:40

Hallo,
ich halte den hier angesprochenen "geteilten Dienst" für klar rechtswidrig, diesbezügliche Zeiteinteilungen verstoßen u.a. gegen die §§ 242 und 315 BGB.
Ich denke aber, dass die Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, solche Dienste ausdrücklich vereinbaren können.
MfG Pflege Cologne
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thorstein
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Geteilter Dienst - Verstoß gegen §§ 242 und 315 BGB

Beitrag von thorstein » 22.02.2011, 13:21

Das ist ja eines der Probleme: entweder solche Dienste sind rechtswidrig oder man kann sie im Sinne der Vertragsfreiheit vereinbaren.

Unabhängig davon sind sie in der Regel eben nicht vereinbart, falls eine solche Vereinbarung tatsächlich im Dienstvertrag stehen müßte.

PflegeCologne
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Geteilter Dienst - Verstoß gegen §§ 242 und 315 BGB

Beitrag von PflegeCologne » 22.02.2011, 14:36

Hallo,

ich denke, dass meine Antwort grundsätzlich richtig ist. Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.
Der hier in Rede stehende "geteilte Dienst" ist dann nicht zulässig, wenn er so nicht vereinbart ist und nur auf einer Weisung des Arbeitsgebers beruht.
Sind sich aber die Vertragsparteien über die Teilung des Dienstes einig, dafür kann es auf beiden Seiten ja gute Gründe geben, können sie dies entsprechend vertraglich festlegen. Damit verleihen sie dem "geteilten Dienst" in der vereinbarten Form die Rechtmäßigkeit.

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