Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers =Info an Betriebsarzt ?
Moderator: WernerSchell
Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers =Info an Betriebsarzt ?
Darf das sein?
Guten Abend!
In vorliegendem Fall sagt ein Arbeitgeber, dass der Betriebsarzt verlangt habe verständigt zu werden, falls die betroffene Mitarbeiterin arbeitsunfähig erkranken sollte.
Frage ist also, darf ein Betriebsarzt sowas verlangen und darf der Arbeitgeber einem solchen Verlangen nachgehen?
LG
Hasi
Guten Abend!
In vorliegendem Fall sagt ein Arbeitgeber, dass der Betriebsarzt verlangt habe verständigt zu werden, falls die betroffene Mitarbeiterin arbeitsunfähig erkranken sollte.
Frage ist also, darf ein Betriebsarzt sowas verlangen und darf der Arbeitgeber einem solchen Verlangen nachgehen?
LG
Hasi
Leben und leben lassen!
Arlbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Betriebsarzt
Hallo,
nachfolgend einige Hinweise, die vielleicht weiter helfen.
Infos auch unter http://www.betriebsaerzte.de/index.html
Die Arbeitnehmer müssen die Gründe für ihre Arbeitsunfähigkeit nicht dem Betriebsarzt mitteilen. Der Betriebsarzt darf Krankmeldungen nicht überprüfen. Das ergibt sich aus § 3 Abs. 3 ASiG. Danach gehört es nicht zu den Aufgaben der Betriebsärzte, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
MFG Rob
Welche Aufgaben erfüllt der Betriebsärztliche Dienst?
Zur arbeitsmedizinischen Betreuung gehören u. a.:
- die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich der Einstellungsuntersuchungen
- die Beratung von Arbeitnehmern und Vorgesetzten in allen Belangen der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes
- die regelmäßige Begehung von Arbeitsplätzen
- die Durchführung von arbeitsmedizinisch relevanten Impfungen
- die Unterstützung von Beschäftigten und Vorgesetzten bei der Eingliederung von leistungsgewandelten Beschäftigten
- die Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
- Schulungen und Vorträge zu Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung
- die Unterstützung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Betriebartzes, die hausärztliche Betreuung von Mitarbeitern/innen zu übernehmen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen oder auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
nachfolgend einige Hinweise, die vielleicht weiter helfen.
Infos auch unter http://www.betriebsaerzte.de/index.html
Die Arbeitnehmer müssen die Gründe für ihre Arbeitsunfähigkeit nicht dem Betriebsarzt mitteilen. Der Betriebsarzt darf Krankmeldungen nicht überprüfen. Das ergibt sich aus § 3 Abs. 3 ASiG. Danach gehört es nicht zu den Aufgaben der Betriebsärzte, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
MFG Rob
Welche Aufgaben erfüllt der Betriebsärztliche Dienst?
Zur arbeitsmedizinischen Betreuung gehören u. a.:
- die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich der Einstellungsuntersuchungen
- die Beratung von Arbeitnehmern und Vorgesetzten in allen Belangen der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes
- die regelmäßige Begehung von Arbeitsplätzen
- die Durchführung von arbeitsmedizinisch relevanten Impfungen
- die Unterstützung von Beschäftigten und Vorgesetzten bei der Eingliederung von leistungsgewandelten Beschäftigten
- die Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
- Schulungen und Vorträge zu Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung
- die Unterstützung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Betriebartzes, die hausärztliche Betreuung von Mitarbeitern/innen zu übernehmen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen oder auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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Betriebliche Gesundheitsförderung
Siehe auch Informationen unter
Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement
http://www.uni-augsburg.de/projekte/ges ... tfaden.pdf
Eine betriebliche Gesundheitsförderung kann die Einbindung des Betriebsarztes als sinnvoll erscheinen lassen. In solchen Fällen schafft eine Entbindung von der Schweigepflicht immer Klarheit.
Lb. Grüße Pflege Cologne
Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement
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Eine betriebliche Gesundheitsförderung kann die Einbindung des Betriebsarztes als sinnvoll erscheinen lassen. In solchen Fällen schafft eine Entbindung von der Schweigepflicht immer Klarheit.
Lb. Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Danke für die Antworten.
Im vorliegenden Fall verhält es sich so, dass der AG aufgrund von Schlampereien einer Arzthelferin an die Diagnose (Hep. C) eines MA gelangt ist. Man hatte bereits unmittelbar danach versucht, den MA zu Gesprächen diesbezüglich zu laden, dieser hat diese Aufforderungen ignoriert, weil klar war, dass der AG Druck ausüben wird. Der AG hat auf das Ignorieren auch nicht reagiert. Dafür wird der MA seither fortgesetzt aus nichtigen und erfunden Gründen schikaniert und wusste sich nicht anders zu helfen, als sich schließlich eine AU zu besorgen, weil er körperlich und seelisch nicht mehr konnte. Nun wurde er von der Chefin kontaktiert mit der Aufforderung sich beim Betriebsarzt zu melden. Dieser hätte Anweisung gegeben, bei AU des betroffenen MA informiert zu werden und diese hätte sich bei ihm zu melden.
Das klingt reichlich konfus und der MA möchte das eigentlich nicht machen. Er erwähnt sogar inzwischen rechtliche Schritte gegen die betriebsärztliche Praxis wegen Verletzung der Schweigepflicht.
Ich schrieb bereits an anderer Stelle über Mobbing in diesem Betrieb und dies ist nun mal wieder ein Höhepunkt in diesem Scheisspiel (sorry).
Es gibt dort im Betrieb einen HIV Positiven Kollegen und der wurde noch nie wegen einer Krankmeldung zum Betriebsarzt geordert.
Der Hep.C Kollege ist nun auch am Überlegen, ob er die Zusammenarbeit mit diesem Betriebsarzt ablehnt.
Kann nicht ein Arzt des Vertrauens die Arbeit eines bestellten BA übernhemen?
LG
Hasi
Im vorliegenden Fall verhält es sich so, dass der AG aufgrund von Schlampereien einer Arzthelferin an die Diagnose (Hep. C) eines MA gelangt ist. Man hatte bereits unmittelbar danach versucht, den MA zu Gesprächen diesbezüglich zu laden, dieser hat diese Aufforderungen ignoriert, weil klar war, dass der AG Druck ausüben wird. Der AG hat auf das Ignorieren auch nicht reagiert. Dafür wird der MA seither fortgesetzt aus nichtigen und erfunden Gründen schikaniert und wusste sich nicht anders zu helfen, als sich schließlich eine AU zu besorgen, weil er körperlich und seelisch nicht mehr konnte. Nun wurde er von der Chefin kontaktiert mit der Aufforderung sich beim Betriebsarzt zu melden. Dieser hätte Anweisung gegeben, bei AU des betroffenen MA informiert zu werden und diese hätte sich bei ihm zu melden.
Das klingt reichlich konfus und der MA möchte das eigentlich nicht machen. Er erwähnt sogar inzwischen rechtliche Schritte gegen die betriebsärztliche Praxis wegen Verletzung der Schweigepflicht.
Ich schrieb bereits an anderer Stelle über Mobbing in diesem Betrieb und dies ist nun mal wieder ein Höhepunkt in diesem Scheisspiel (sorry).
Es gibt dort im Betrieb einen HIV Positiven Kollegen und der wurde noch nie wegen einer Krankmeldung zum Betriebsarzt geordert.
Der Hep.C Kollege ist nun auch am Überlegen, ob er die Zusammenarbeit mit diesem Betriebsarzt ablehnt.
Kann nicht ein Arzt des Vertrauens die Arbeit eines bestellten BA übernhemen?
LG
Hasi
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Behandelnden Arzt konsultieren & Mobbing-Tagebuch führen
Hallo Hasi,
ich würde der MA raten, das weitere Vorgehen hinsichtlich ärztlicher Gespräche usw. mit dem behandelnden Arzt zu erörtern. Im Übrigen ist es immer sinnvoll, bei Mobbing ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Man weiß ja nie, wie sich eine Situation weiter entwickelt.
Lb Grüße Pflege Cologene
ich würde der MA raten, das weitere Vorgehen hinsichtlich ärztlicher Gespräche usw. mit dem behandelnden Arzt zu erörtern. Im Übrigen ist es immer sinnvoll, bei Mobbing ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Man weiß ja nie, wie sich eine Situation weiter entwickelt.
Lb Grüße Pflege Cologene
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Vorsichtig! Keine voreiligen Schlüsse ziehen!
Wie immer steckt der "Teufel im Detail":
§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 ASiG (i.V.m. einer Gesamtschau) könnte von Bedeutung sein:
...die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten...
und zwar ungeachtet des Abs. 3, wonach es nicht zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Interesse löst im Übrigen der Hinweis auf "Schlamperei einer Arzthelferin" aus und fordert zur ergänzenden Nachfrage heraus: Der Arbeitgeber hat Kenntnis erlangt, aber wodurch? Ist auch er Patient beim Hausarzt der MA, die an Hep. C erkrankt ist (im Übrigen meldepflichtigt!) Wer ist der Arbeitgeber - ein Träger und wenn ja, stationäre Alteneinrichtung oder Krankenhaus?
Bedeutsame Fragen, die einer Abklärung bedürfen, bevor dann im Zweifel der Vorwurf des "Mobbings" abzuklären wäre.
Gruß
§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 ASiG (i.V.m. einer Gesamtschau) könnte von Bedeutung sein:
...die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten...
und zwar ungeachtet des Abs. 3, wonach es nicht zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Interesse löst im Übrigen der Hinweis auf "Schlamperei einer Arzthelferin" aus und fordert zur ergänzenden Nachfrage heraus: Der Arbeitgeber hat Kenntnis erlangt, aber wodurch? Ist auch er Patient beim Hausarzt der MA, die an Hep. C erkrankt ist (im Übrigen meldepflichtigt!) Wer ist der Arbeitgeber - ein Träger und wenn ja, stationäre Alteneinrichtung oder Krankenhaus?
Bedeutsame Fragen, die einer Abklärung bedürfen, bevor dann im Zweifel der Vorwurf des "Mobbings" abzuklären wäre.
Gruß
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Behandelnden Arzt konsultieren & Mobbing-Tagebuch führen
Hallo Hasi,
die Rechtslage scheint mir ein wenig unübersichtlich. Daher würde ich, wie angeregt, mit dem behandelnden Arzt das weitere Vorgehen besprechen. Ein Mobbing-Tagebuch kann, auch vorsorglich, nicht schaden.
Lb Grüße Pflege Cologene
die Rechtslage scheint mir ein wenig unübersichtlich. Daher würde ich, wie angeregt, mit dem behandelnden Arzt das weitere Vorgehen besprechen. Ein Mobbing-Tagebuch kann, auch vorsorglich, nicht schaden.
Lb Grüße Pflege Cologene
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Was macht ein Betriebsarzt? - Gesund bei der Arbeit
Siehe auch die Texteinstellung
Was macht ein Betriebsarzt? - Gesund bei der Arbeit
viewtopic.php?p=57570#57570
Was macht ein Betriebsarzt? - Gesund bei der Arbeit
viewtopic.php?p=57570#57570
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Schweigepflichtsverletzung
Hallo Lutz Barth!
Die Diagnose kam folgendermaßen an den Arbeitgeber:
Der Betriebsarzt kommt in regelmässigen Abständen in den Betrieb, um turnusmässige Untersuchungen durchzuführen.
Ihn begleitet meist eine Praxishelferin, die benötigte Unterlagen mit sich führt. Nun sind diese Unterlagen über die Praxishelferin bei der PDL angelangt. Ob dies aus Versehen oder aus welchen Gründen auch immer geschah, ist nicht vollständig geklärt.
Dies erfuhr die betroffene Kollegin einige Tage später durch den Anruf eben dieser Praxishelferin bei der Kollegin zuhause.
Die Helferin sagte der Kollegin, dass durch einen "Fehler" aus Versehen der Laborbefund über den positiven Hepatitis C Befund in den Unterlagen gelandet sei, dass die PDL diesen gesehen habe und die Dame entschuldigte sich hierfür.
Die Kollegin erhielt in diesen Tagen einen Brief der Geschäftsleitung, dass man ein Gespräch mit ihr bezüglich der vergangenen betriebsärztlichen Untersuchung mit ihr führen wolle.
Die Kollegin hat auf diesen Brief nicht reagiert und wurde auch nie mehr darauf angesprochen, bis jetzt.
Der Verdacht liegt schon sehr nahe, dass der AG Kenntnis von der Diagnose hat, dies aber nicht sagen kann und aus Erfahrungen in diesem Haus liegt der Verdacht schon sehr nahe, dass man der Kollegin Schwierigkeiten machen möchte.
Die Kollegin hat Kontakt mit Verdi aufgenommen. Sie möchte nicht mehr zu diesem Betriebsarzt gehen, hat kein Vertrauen mehr und ewägt, ihn anzuzeigen, das hat man ihr auch bei Verdi geraten. Leider will Verdi ihr in diesem Fall keinen Rechtsbeistand gewähren, das hätte mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
Die Diagnose kam folgendermaßen an den Arbeitgeber:
Der Betriebsarzt kommt in regelmässigen Abständen in den Betrieb, um turnusmässige Untersuchungen durchzuführen.
Ihn begleitet meist eine Praxishelferin, die benötigte Unterlagen mit sich führt. Nun sind diese Unterlagen über die Praxishelferin bei der PDL angelangt. Ob dies aus Versehen oder aus welchen Gründen auch immer geschah, ist nicht vollständig geklärt.
Dies erfuhr die betroffene Kollegin einige Tage später durch den Anruf eben dieser Praxishelferin bei der Kollegin zuhause.
Die Helferin sagte der Kollegin, dass durch einen "Fehler" aus Versehen der Laborbefund über den positiven Hepatitis C Befund in den Unterlagen gelandet sei, dass die PDL diesen gesehen habe und die Dame entschuldigte sich hierfür.
Die Kollegin erhielt in diesen Tagen einen Brief der Geschäftsleitung, dass man ein Gespräch mit ihr bezüglich der vergangenen betriebsärztlichen Untersuchung mit ihr führen wolle.
Die Kollegin hat auf diesen Brief nicht reagiert und wurde auch nie mehr darauf angesprochen, bis jetzt.
Der Verdacht liegt schon sehr nahe, dass der AG Kenntnis von der Diagnose hat, dies aber nicht sagen kann und aus Erfahrungen in diesem Haus liegt der Verdacht schon sehr nahe, dass man der Kollegin Schwierigkeiten machen möchte.
Die Kollegin hat Kontakt mit Verdi aufgenommen. Sie möchte nicht mehr zu diesem Betriebsarzt gehen, hat kein Vertrauen mehr und ewägt, ihn anzuzeigen, das hat man ihr auch bei Verdi geraten. Leider will Verdi ihr in diesem Fall keinen Rechtsbeistand gewähren, das hätte mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
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- Sr. Member
- Beiträge: 410
- Registriert: 05.12.2005, 08:38
Schweigepflichtsverletzung
Hallo,
wegen der Schweigepflichtsverletzung würde ich zunächst einmal die Entwicklung abwarten. Was macht der Arbeitgeber? Man kann in einigen Wochen immer noch Strafanzeige erstatten.
MfG Anja
wegen der Schweigepflichtsverletzung würde ich zunächst einmal die Entwicklung abwarten. Was macht der Arbeitgeber? Man kann in einigen Wochen immer noch Strafanzeige erstatten.
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
Anja,
der Arbeitgeber verhält sich in der Art, dass er die Mitarbeiterin nicht direkt auf die Hep. C anspricht, aber er weiss es nun mal und versucht auch meines Erachtens, die Kollegin aus der Reserve zu locken.
Sie jedoch weiss, dass sie nicht darüber reden muss und sie WILL es auch nicht.
Klar, es gibt die Argumente, dass der AG doch Maßnahmen ergreifen muss/kann, dem AN zu helfen (
), weil sie sich theoretisch im Betrieb angesteckt haben könnte. Das wäre anfürsich gut. Aber in diesem Betrieb meint man es NICHT gut mit den Mitarbeitern und die Vita der MA lässt beim Ansteckungszeitpunkt vorsichtig darauf schließen, dass es mit dem - sagen wir - lockeren Lebenswandel in sehr jungen Jahren der MA zu tun hat. Und gerade auch deswegen will sie nicht darüber sprechen.
Sie ist so wenig krank gewesen, wie kein andere im Betrieb, der Befund war ein Zufallsbefund, sie hatte auch die Einverständnis zu einer Testung nicht gegeben, man hat ihr auch nicht gesagt, dass Hep.C getestet würde.
Sie ist positiv, aber nicht krank und sieht keinen Bedarf sich mit irgendjemandem außer dem behandelndem Hausarzt über ihre Erkrankung auseinanderzusetzen.
Nun hat sie natürlich jedes Vertrauen zum Betriebsarzt verloren.
Man muss halt immer bedenken, dass über all dieser Problematik die Tatsache steht, dass der AG etwas weiss, was er nicht wissen sollte.
Er gibt es nicht preis - dass er es weiss, aber das ganze Verhalten lässt darauf schließen und nicht nur darauf, sondern dass man sich keines falls mit der Kollegin zusammensetzen will, weil man es gut meint, sondern weil man ihr Schaden will. Stelle man sich doch vor es käme raus, dass sie sich im Haus angesteckt haben könnte!
der Arbeitgeber verhält sich in der Art, dass er die Mitarbeiterin nicht direkt auf die Hep. C anspricht, aber er weiss es nun mal und versucht auch meines Erachtens, die Kollegin aus der Reserve zu locken.
Sie jedoch weiss, dass sie nicht darüber reden muss und sie WILL es auch nicht.
Klar, es gibt die Argumente, dass der AG doch Maßnahmen ergreifen muss/kann, dem AN zu helfen (

Sie ist so wenig krank gewesen, wie kein andere im Betrieb, der Befund war ein Zufallsbefund, sie hatte auch die Einverständnis zu einer Testung nicht gegeben, man hat ihr auch nicht gesagt, dass Hep.C getestet würde.
Sie ist positiv, aber nicht krank und sieht keinen Bedarf sich mit irgendjemandem außer dem behandelndem Hausarzt über ihre Erkrankung auseinanderzusetzen.
Nun hat sie natürlich jedes Vertrauen zum Betriebsarzt verloren.
Man muss halt immer bedenken, dass über all dieser Problematik die Tatsache steht, dass der AG etwas weiss, was er nicht wissen sollte.
Er gibt es nicht preis - dass er es weiss, aber das ganze Verhalten lässt darauf schließen und nicht nur darauf, sondern dass man sich keines falls mit der Kollegin zusammensetzen will, weil man es gut meint, sondern weil man ihr Schaden will. Stelle man sich doch vor es käme raus, dass sie sich im Haus angesteckt haben könnte!

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