Verbände fordern Entlastung von Pflegekräften im Krankenhaus
Berlin – Die Delegation bestimmter pflegerischer Aufgaben an andere Berufsgruppen kann Pflegekräfte entlasten, ohne dass die Qualität der Leistungen abnimmt. Das hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ermittelt. Demnach könnten andere Berufsgruppen vor allem grundpflegerische Aufgaben sowie Service- und Assistenztätigkeiten übernehmen. „Seit Mitte der 90er Jahre hat die Arbeitsverdichtung im Pflegedienst spürbar zugenommen. .... [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=36310
Neuordnung von Aufgaben im Krankenhaus ...
Moderator: WernerSchell
Aufgaben in den Heil- und Pflegeberufen
Im Bundestag notiert:
Aufgaben in den Heil- und Pflegeberufen
Gesundheit/Antwort - 07.07.2010
Berlin: (hib/MAR/MPI) Die Bundesregierung will die administrativen Aufgaben in den Heil- und Pflegeberufen verringern, damit mehr Zeit für Patienten und Patientinnen bleibt. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (17/2292 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702292.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2045 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/020/1702045.pdf ), es gebe unter anderem gesetzlich vorgegebene Dokumentations-, Berichts-, und Kontrollpflichten. Vorschriften die abgeschafft werden sollen, seien beispielsweise die Überregulierung im Arzneimittelsektor. Zudem müssten die Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen erleichtert werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2010
HerausgeberDeutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010 ... 37/04.html
Aufgaben in den Heil- und Pflegeberufen
Gesundheit/Antwort - 07.07.2010
Berlin: (hib/MAR/MPI) Die Bundesregierung will die administrativen Aufgaben in den Heil- und Pflegeberufen verringern, damit mehr Zeit für Patienten und Patientinnen bleibt. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (17/2292 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702292.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2045 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/020/1702045.pdf ), es gebe unter anderem gesetzlich vorgegebene Dokumentations-, Berichts-, und Kontrollpflichten. Vorschriften die abgeschafft werden sollen, seien beispielsweise die Überregulierung im Arzneimittelsektor. Zudem müssten die Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen erleichtert werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2010
HerausgeberDeutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Pflege: Verhärtete Fronten um Aufgaben-Neuzuschnitt
Pflege: Verhärtete Fronten um Aufgaben-Neuzuschnitt
Im Streit um die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte oder andere nicht-ärztliche Gesundheitsberufe nach Paragraf 63 SGB V ringt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) weiter um eine Lösung.
Von Thomas Hommel
BERLIN. Laut Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 können Krankenkassen Modellprojekte auflegen, in denen Pflegekräften oder Physiotherapeuten weit reichende Aufgaben übertragen werden. Pflegepersonal etwa soll Verbands- und Pflegehilfsmittel verordnen und Aufgaben übernehmen, die im Bereich der Heilkunde liegen. ..... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=638936
Im Streit um die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte oder andere nicht-ärztliche Gesundheitsberufe nach Paragraf 63 SGB V ringt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) weiter um eine Lösung.
Von Thomas Hommel
BERLIN. Laut Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 können Krankenkassen Modellprojekte auflegen, in denen Pflegekräften oder Physiotherapeuten weit reichende Aufgaben übertragen werden. Pflegepersonal etwa soll Verbands- und Pflegehilfsmittel verordnen und Aufgaben übernehmen, die im Bereich der Heilkunde liegen. ..... (mehr)
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"Verhärtete Fronten" - Diagnose bleibt Arztsache
Begrüßenswert ist, dass auch der G-BA davon ausgeht, dass es im Kern um die Frage "Substitution oder Delegation" bei der Frage der Nueordnung der Gesundheitsfachberufe geht.
Sofern der Vorsitzende Hess davon ausgeht, dass in jedem Falle die Diagnose durch die Ärzte zu stellen ist und erst dann die beruflich Pflegenden die Versorgung übernehmen können, kann es eigentlich keine Frage mehr sein, dass die "Delegation" ärztlicher Aufgaben ggf. weiter auszudifferenzieren ist und eine Substitution ärztlicher Aufgaben im klassischen Sinne wohl ausgeschlossen sein dürfte.
In diesem Sinne möge der DPR sich noch ein wenig in Geduld üben, bis die von begleiteten und mitentwickelten Modellprojekte an den Start gehen können.
Lutz Barth
Sofern der Vorsitzende Hess davon ausgeht, dass in jedem Falle die Diagnose durch die Ärzte zu stellen ist und erst dann die beruflich Pflegenden die Versorgung übernehmen können, kann es eigentlich keine Frage mehr sein, dass die "Delegation" ärztlicher Aufgaben ggf. weiter auszudifferenzieren ist und eine Substitution ärztlicher Aufgaben im klassischen Sinne wohl ausgeschlossen sein dürfte.
In diesem Sinne möge der DPR sich noch ein wenig in Geduld üben, bis die von begleiteten und mitentwickelten Modellprojekte an den Start gehen können.
Lutz Barth
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Ärztliche Aufgaben für Pflegekräfte ?
Ich denke, dass Pflegende, die ärztliche Aufgaben übernehmen sollen, eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung brauchen. Denn die BÄO bzw. das Heilpraktikergesetz lassen diagnostische und therapeutische bei Nichtüärzten, Heilpraktiker in Grenzen ausgenommen, nicht zu. Wenn es also für die andiskutierte Aufgabenerweiterung für die Pflegekräfte keine klare gesetzliche Vorschrift geben sollte, muss es bei der jetzigen Deligationspraxis und den dabei entstehenden Fragestellungen bleiben.
B.O.
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