Die diesseitigen Bedenken wurden bereits vorgetragen und es steht außer Frage, dass „Vieles“ verfassungsrechtlich möglich erscheint – so eben auch eine Pflegekammer in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Die Frage aber, ob eine solche gewünscht ist und ob hierdurch die beruflich Pflegenden nicht ein stückweit ihrer Mobilität begibt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich finde es mehr als bedenklich, wenn die Berufsverbände der Pflegenden den Vorstoß in Bayern als einen „Meilenstein“ feiern und zugleich dabei darauf verweisen, dass mit der Verkammerung die professionelle Pflege die Anerkennung und Wertschätzung erhält, die sie verdient.
Mit Verlaub – die Anerkennung und Wertschätzung der professionellen Pflege gelingt offensichtlich den Berufsverbänden nur dadurch, in dem hier auf die „Rekrutierung“ von Kammerangehörigen über die „Zwangsmitgliedschaft“ gesetzt wird, da ansonsten die Funktionäre in den Berufsverbänden ihre Berufsangehörigen von ihrer Idee nicht zu überzeugen vermögen, wie sich u.a. an dem Projekt „Freiwillige Registrierung“ ablesen lässt.
Juristen haben sicherlich ihr Schäflein dazu beigetragen, dass nunmehr die Berufsverbände voller Vorfreude der Errichtung der ersten Pflegekammer in Deutschland entgegensehen können:
„Der Vorteil einer öffentlich-rechtlich fundierten Selbstverwaltung liegt darin, die Mitglieder der Selbstverwaltungskörperschaft rechtlich bindend zu bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Solches ist zwar auch in der Rechtsform des Vereins durch entsprechende Bindungen in der Satzung möglich. Bei einer Selbstverwaltungskörperschaft, die auf Zwangsmitgliedschaft beruht, ist aber die Abstimmung „mit Füßen“, d.h. der Austritt aus der Körperschaft, nicht möglich.“ (S. Igl, Gutachten, "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) S.106).
In diesem Sinne: Der „Austritt“ wird dann nicht mehr möglich sein, nach dem die beruflich Pflegenden mit einer Mitgliedschaft „zwangsweise“ beglückt worden sind.
Bleibt nur zu hoffen, dass die anderen Bundesländer ein wenig mehr Augenmaß dafür walten lassen, was im Zweifel im Interesse der professionellen Pflege liegt, ohne hierbei auf ein Mittel des „Zwangs“ zurückgreifen zu wollen.
Lutz Barth
Vgl. dazu auch
Lutz Barth, „Thema Pflegekammer enttabuisiert“ (?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden? (2008)
>>>
http://www.iqb-info.de/Thema_Pflegekamm ... h_2008.pdf
Ferner
FDP-Fraktionsvorsitzender HACKER lehnt Einrichtung einer Pflegekammer ab
Quelle: FDP Fraktion Bayer v. 31.01.11 >>>
http://www.fdp-fraktion-bayern.de/FDP-F ... index.html <<< (html)
Verdi: Pflegekammer-Idee vom "Müllhaufen der Geschichte"
Geteiltes Echo auf Söders Vorstoß für eine Pflegekammer
Quelle: Nordbayern.de – Nürnberger Nachrichten v. 29.01.11 >>>
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... e-1.466800 <<< (html)
SPD: Söders Pflegekammer-Vorstoß ein Schnellschuss und Ablenkungsmanöver
Quelle: Bayern SPD v. 28.01.11 >>>
http://bayernspd.de/news/spd-soeders-pf ... smanoever/ <<< (html)