Notdiensteinsetz und private Planungen - Was tun?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Hasilein
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Notdiensteinsetz und private Planungen - Was tun?

Beitrag von Hasilein » 29.12.2010, 19:56

Notdiensteinsetz und private Planungen - Was tun?

Hallo,
meine Nichte ist Arzthelferin.
Ich habe ihr und ihrer Mutter an Weihnachten eine Eintrittskarte für eine Ballettvorstellung geschenkt. Nun sagt sie, dass sie an diesem Tag (16.01.) in der Praxis Notdienst machen müsste.
Sie macht gerne jeden anderen Sonntag Notdienst, nur diesen nicht.
Das sind jetzt noch fast drei Wochen, es müsste doch möglich sein, dass eine der anderen Damen diesen Dienst macht.
Hat jemand eine Idee, was sie jetzt machen kann?
Vielen Dank!
Hasi
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Herbert Kunst
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Dienstplan ist grundsätzlich verbindlich

Beitrag von Herbert Kunst » 30.12.2010, 07:54

Hallo Hasi,

wenn die zeitgerecht erstellte Dienstplanung für einen bestimmten Termin Notdienst vorsieht, wird die Arzthelferin dem wohl gerecht werden müssen. Die Dienstplanung ist letztlich Teil des Direktions- und Weisungsrechtes.
Soweit es persönliche Wünsche auf Änderung dieses Dienstplanes gibt, verbleibt wohl nur die Argumentation. Der Chef sollte per Gespräch überzeugt werden, dass eine Veränderung im Notdiensteinsatz mehr als eine nette Geste wäre. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, mit jemandem zu sprechen, der in die dann entstehende Lücke einspringt. Nennt man dem Chef also einen "Ersatzmitarbeiter", wird er es vielleicht schwerer haben, eine Korrektur des Einsatzes zu verweigern.
Einen Rechtsanspruch auf Dienstplanveränderung sehe ich unter den gegebenen Umständen nicht.
Soweit eine rechtsverbindliche Auskunft geboten erscheint, müsste der Rat eines Anwaltes (tunlichst mit Kenntnissen im Arbeitsrecht) eingeholt werden.

Gruß
Herbert Kunst
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Beitrag von Hasilein » 30.12.2010, 09:42

Was aber bedeutet "zeitgerecht"?
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Dienstplan - was ist zeitgerecht ?

Beitrag von Herbert Kunst » 30.12.2010, 12:51

Hallo Hasi,

verbindliche Vorgaben, bis wann ein Dienstplan vorliegen muss, gibt es m.W.n. nicht. Gewünscht ist eine Vorplanung für die nächsten 4 Wochen. Manche Planungsphasen sind aber deutlich kürzer. Nicht selten wird sogar seitens der Arbeitgeber versucht, Dienstplangestaltungen "von heute auf morgen" vorzunehmen.
Wenn aber im o.a. Fall bereits für den 16.1.2011 geplant ist, muss das wohl als ausreichend bzw. zeitgerecht angesehen werden. Eine Diskussion über die zeitgerechte Planung hilft daher hier nicht weiter. Der Arbeitgeber muss guten Willens sein, eine Korrektur vorzunehmen.

Gruß
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