Pflegedienste - Qualität anhand der Pflege-Charta

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegedienste - Qualität anhand der Pflege-Charta

Beitrag von Service » 19.12.2008, 11:51

Ambulante Pflegedienste bewerten ihre Qualität anhand der Pflege-Charta

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Projekts mit stationären Pflegeeinrichtungen starten nun 12 Träger ambulanter Pflegedienste, um die Qualität ihrer Leistungen anhand der Pflege-Charta zu überprüfen.

Welche Bedingungen können Menschen in Deutschland erwarten, wenn sie Hilfe und Pflege benötigen? Wie können grundlegende Rechte wie Selbstbestimmung, Privatheit und Respekt im Pflegealltag umgesetzt werden? Hierauf gibt die Pflege-Charta Antworten – und bietet eine Grundlage für die Umsetzung guter Pflege in der Praxis. Ziel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es, mit der Pflege-Charta Qualitätsverbesserungen im gesamten Bereich der Pflege anzustoßen. Zahlreiche Institutionen, Verbände und Einzelpersonen beteiligen sich an der Verankerung der Pflege-Charta in Deutschland, z.B. durch Verbreitung von Informationen an verantwortliche Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger und symbolische Unterzeichnung auf der Website http://www.pflege-charta.de. Für die Umsetzung der Pflege-Charta engagieren sich Träger von Pflegeeinrichtungen und -diensten zum Beispiel in Praxisprojekten.

Im Mittelpunkt der für Herbst 2009 geplanten Ergebnispräsentation des nunmehr gestarteten Projekts werden die aus den Auswertungen abgeleiteten Maßnahmen und mögliche Umsetzungsprobleme der Pflegedienste stehen. Beteiligt sind sowohl Träger der Wohlfahrtspflege als auch private Träger aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Projekt wird von Konkret Consult Ruhr durchgeführt und von der Leitstelle Altenpflege begleitet. Die am Deutschen Zentrum für Altersfragen angesiedelte Leitstelle wird vom Bundesseniorenministerium finanziert.

Wie die Pflege-Charta als gute Grundlage für Qualitätsverbesserungen genutzt werden kann, hatten im Sommer 2008 zehn stationäre Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft der Öffentlichkeit gezeigt: „Schattentage“, „simulierte Heimeinzüge“, Fotoaktionen sowie das Theaterstück „Schwester einmal á la Charta bitte“ sind Beispiele für Aktionen der Einrichtungen, bei denen es um einen Perspektivwechsel oder Rollentausch von Mitarbeiter/innen zu Bewohner/innen geht. Indem die Mitarbeiter/innen der Institutionen für die Sichtweise der Bewohner/innen stärker sensibilisiert werden, soll die Qualität der Pflege und Betreuung steigen. Die beteiligten Pflegeheime hatten das Projekt zur Umsetzung der Pflege-Charta als außerordentlich effektiv für eine werteorientierte, bewohnerbezogene Organisationsentwicklung beurteilt.

Aktuell hat die Charta auch Eingang in den gesetzlichen Bereich gefunden: In einigen Landesgesetzen ist die Pflege-Charta verankert worden, so zum Beispiel im Gesetz zur Stärkung von Schutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Schleswig-Holstein, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Auch im Nordrhein-Westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz findet sich der Bezug zur Pflege-Charta wider.

Um nun verstärkt auch betroffene, interessierte oder ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger über die Pflege-Charta zu informieren und ihnen Möglichkeiten für Rat und Hilfe bei Fragen zur Pflege aufzuzeigen, plant die Leitstelle Altenpflege derzeit zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine bundesweite Informationsveranstaltung im März 2009.

Die Pflege-Charta wurde bereits 2005 nach ausführlichen Beratungen von Verbraucherverbänden, Pflegekassen, Trägern von Pflegeeinrichtungen und Expert/innen aus Recht, Ethik und Pflegewissenschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt. Insgesamt acht Artikel umfasst die Charta, in der bestehende Rechte für die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ausformuliert sind. In der Präambel sind die Verantwortlichen für die Umsetzung der Charta benannt, z.B. Verantwortliche in Kommunen, Kranken- und Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen, Betreiber und Mitarbeiter/innen von ambulanten Diensten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen.

Weitere Informationen unter http://www.pflege-charta.de

Kontakt: Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen, E-Mail: leitstelle-altenpflege@dza.de, Telefon: 030/260740-90.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2008
Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Leitstelle Altenpflege - Sachbearbeitung
Manfred-von-Richthofen-Str. 2
12101 Berlin
http://www.dza.de
stefanie.hartmann@dza.de
Tel.: 030 / 260 740 90
Fax: 030 / 785 43 50

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Menschenwürdige Pflege und Begleitung

Beitrag von Presse » 08.06.2010, 14:47

Kristina Schröder:
"Jeder einzelne von uns hat Anspruch auf menschenwürdige Pflege und Begleitung"Bundesfamilienministerin wirbt auf Kongress zur Pflege-Charta für zweijährige Familienpflegezeit

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute in Berlin den Kongress "Pflegezeit ist Lebenszeit" eröffnet. Die Veranstaltung ist Teil der Umsetzung der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" - kurz Pflege-Charta. Sie ist ein allgemein verständlicher Katalog, der in acht Artikeln bestehende Rechte und Ansprüche Pflegebedürftiger festhält. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, Information und Beratung, aber auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Präsentiert wurden im bcc Berlin erfolgreiche Beispiele zur Umsetzung der Charta in der Praxis, vor allem aus dem Bereich der häuslichen Pflege. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder warb anlässlich des Kongresses für die Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit.

"Menschen, die ein Leben lang viel geleistet haben, verdienen einen würdigen Lebensabend", so Kristina Schröder. "Und Menschen, die Angehörigen einen würdigen Lebensabend schenken, verdienen unsere Unterstützung. Beruf und Pflege müssen genauso gut vereinbar sein wie Beruf und Kindererziehung. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Familienpflegezeit, die den Menschen Zeit für familiäre Verantwortung gibt", erklärte die Bundesfamilienministerin.

Das Modell der Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf einem Wertkonto ansparen, welche mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.

Mit der Pflege-Charta soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verbessert und ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Erarbeitet wurde die Charta am "Runden Tisch Pflege" (2003-2005). Neben dem Bundesfamilienministerium waren daran unter anderem Länder und Kommunen, Träger von Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, private Träger sowie Pflegekassen beteiligt. Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen bietet die Charta einen Maßstab zur Beurteilung der Qualität der Pflegeleistungen. Einrichtungen oder ambulante Dienste können ihre Angebote an der Pflege-Charta messen.

Weitere Informationen zur Familienpflegezeit und zur Politik des Bundesfamilienministeriums für Ältere Menschen finden Sie im Internet unter http://www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.06.2010
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pres ... 41080.html

WernerSchell
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Selbstbewertung ambulanter Pflegedienste

Beitrag von WernerSchell » 14.06.2010, 09:02

Leitfaden zur Selbstbewertung ambulanter Pflegedienste auf Grundlage der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta)
Eine Handlungshilfe zur Umsetzung der Pflege-Charta in ambulanten Pflegeeinrichtungen
Stand: Mai 2010

Leitfaden zum Download hier (PDF)
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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