Ärztliche Suizidassistenz - Fundierte Debatte ist gefordert!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Lutz Barth
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Ärztliche Suizidassistenz - Fundierte Debatte ist gefordert!

Beitrag von Lutz Barth » 27.05.2010, 17:31

Das IQB – Internetportal scheut sich nicht, auch unbequeme Themen in der Öffentlichkeit präsent zu machen.

Der BLOG zur „Ärztlichen Assistenz beim Suizid – Wege aus der Tabuisierung“ ist nach seiner Eröffnung im März 2009 mittlerweile von 28 950 Besuchern aufgesucht und gelesen worden (Stand: 27.05.10 – 17.18 Uhr).

Der Moderator Lutz Barth trägt mit seinen teilweisen provozierenden Beiträgen dazu bei, dass der Wertediskurs dauerhaft belebt wird. Er plädiert für die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz bei schwersterkrankten Patienten und geht zuweilen mit der standesethischen Position insbesondere namhafter Ärztefunktionäre und Medizinethiker „hart ins Gericht“.

Der streitbare Jurist rügt hierbei insbesondere den Versuch der von ihm zuweilen als „Hobbyphilosophen“, „Sendboten“ oder „Missionare“ bezeichneten federführenden Ärztefunktionäre und Ethiker , das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten, aber auch die Freiheit zur Gewissensentscheidung der bundesdeutschen Ärzteschaft zur „kleinen Münze“ schlagen zu wollen.

Verfassungsinterpretation ist eben keine Philosophie und wahrlich nicht mit einem ethischen Oberseminar zu verwechseln, in dem die Normexegeten vielfach nur in die „ethische und transzendente Glaskugel“ schauen. Barth tritt vielmehr für einen konsequenten Grundrechtsschutz ein, der letztlich auch dazu führt, dass dem ärztlichen Standesrecht deutliche Grenzen gezogen werden. Das ärztliche Standesrecht oder die ethischen Grundsatzproklamationen der BÄK „brechen“ nicht das Verfassungsrecht und es ist hohe Zeit, in dem Wertediskurs dies auch deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Die Grundrechtskonflikte zwischen Kammer und Berufsangehörigen einerseits und deren faktische Ausstrahlungswirkung auf das Arzt-Patienten-Verhältnis andererseits können nicht einfach „ausgesessen“ werden. Wir werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass das Thema „lebendig“ bleibt, auch wenn wir dadurch den berufsethischen Seelenfrieden so mancher Ärztefunktionäre und Ethiker ins Wanken bringen sollten.

Nachfolgender Link führt Sie zum BLOG >>> http://aerztliche-assistenz-beim-suizid ... 2009/03...

Lutz Barth, 27.05.10
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
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Werbeverbot für Beihilfe zum Suizid

Beitrag von Presse » 08.06.2010, 17:34

Göttinger Medizinrechtler kritisiert geplantes Werbeverbot für Beihilfe zum Suizid
Ein im Bundesrat derzeit diskutierter Gesetzentwurf, der ein Werbeverbot für die Beihilfe zum Suizid vorsieht, stößt auf Widerstand: „Gegen dieses Vorhaben bestehen gravierende rechtliche Bedenken“, erklärte der [...]
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... Suizid.htm

Kommerzielle Sterbehilfe: Bundesrat prüft Werbeverbot
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=41135
Kusch kündigt weitere Suizidbeihilfe an
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=40145
SPD-Minister verlangt Werbeverbot für Sterbehilfe
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=39885

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