Pflegefehler ? - Schmerztherapie fehlerhaft !
Ein Krankenpfleger hat eine Schmerzpumpe nicht korrekt programmiert, so dass ein Patient in wenigen Stunden eine Menge Morphin und Novalgin erhalten hat, die er in vier Tagen hätte erhalten müssen.
Dies wurde nach vier Stunden bemerkt und Gegenmassnahmen eingeleitet. Trotzdem verstarb der Patient etwa 24 Stunden nach Entdeckung.
Es gab Gespräche zwischen Klinikleitung, Arzt und pflegerischer Direktion und passiert ist nichts, die Angehörigen wurden "beruhigt", der Pfleger war noch über zwei Monate im Haus beschäftigt und hat alleinverantwortliche Dienste gemacht.
Die Geschäftsführung war der Meinung, es werden nun mal Fehler gemacht und wir seien alle nur Menschen.
Fragen:
Welcher strafrechtliche Tatbestand trifft hier zu?
Wie ist die Verantwortlichkeit der Leitung zu bewerten?
Und wie kann oder soll man als dort arbeitender Mitarbeiter reagieren?
Wie lange ist die Verjährung bei solchen Fällen?
Vielen Dank und Gruss
Hasi
Pflegefehler ? - Schmerztherapie fehlerhaft !
Moderator: WernerSchell
Pflegefehler ? - Schmerztherapie fehlerhaft !
Leben und leben lassen!
Verantwortlichkeiten aufhellen
Hallo Haselein,
man müsste den Sachverhalt zunächst einmal genau untersuchen: Wer wurde man mit welchem Auftrag und bei welcher Qualifizierung tätig? Danach wird sich die Frage der Verantwortlichkeit aufhellen. War der Mitarbeiter allein verantwortlich oder hat es an Weisungen gemangelt?
Fehler dürfen innerbetrieblich natürlich nicht unter den Teppich gekehrt werden. Es müssen Folgerungen gezogen werden. Patienten / Angehörige dürfen auch nicht hinters Licht geführt werden.
Haftungsansprüche der Angehörigenseite gibt es innerhalb von 3 Jahren, gerechnet von dem Zeitpunkt an, von dem Kenntnis erlangt wurde von dem Fehler. Die Verjährung läuft längstens 30 Jahre.
MfG Rob
man müsste den Sachverhalt zunächst einmal genau untersuchen: Wer wurde man mit welchem Auftrag und bei welcher Qualifizierung tätig? Danach wird sich die Frage der Verantwortlichkeit aufhellen. War der Mitarbeiter allein verantwortlich oder hat es an Weisungen gemangelt?
Fehler dürfen innerbetrieblich natürlich nicht unter den Teppich gekehrt werden. Es müssen Folgerungen gezogen werden. Patienten / Angehörige dürfen auch nicht hinters Licht geführt werden.
Haftungsansprüche der Angehörigenseite gibt es innerhalb von 3 Jahren, gerechnet von dem Zeitpunkt an, von dem Kenntnis erlangt wurde von dem Fehler. Die Verjährung läuft längstens 30 Jahre.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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Strafrechtlicher Aspekt
Ohne hier konkreten Rechtsrat erteilen zu wollen, ist prinzipiell zu berücksichtigen, dass der ärztliche Heileingriff (im Übrigen auch der behandlungspflegerische) zunächst den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (§ 223 StGB).
In diesem Sinne können auch die qualifizierten Tatbestände (§§ 223 ff. StGB) einschließlich der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) einschlägig sein. Abweichend vom Zivilrecht enthält das Strafrecht eigene Verjährungsregeln (vgl. dazu § 78 StGB).
Sofern Herr Hüser darauf hingewiesen hat, dass ggf. die Verantwortlichkeiten (zivilrechtlich) abzuklären sind, wirft dies die interessante Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit typischer Organisationsfehler auf, mal von der individuellen Vorwerfbarkeit des "Fehlers" abgesehen.
Unter zivilrechtlichen Aspekten betrachtet sind gerade mit Blick auf Arzt-/Pflegefehler die deliktischen Schadensersatzansprüche von besonderer Bedeutung. Anspruchsgrundlagen hierbei §§ 823 ff. BGB. Besonderes Augenmerk ist hierbei auch auf § 823 II BGB zu legen, denn die §§ 223 ff. StGB - Körperverletzungstatbestand nebst seiner Qualifizierungstatbestände - sind sog. Schutzgesetze!
In diesem Sinne können auch die qualifizierten Tatbestände (§§ 223 ff. StGB) einschließlich der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) einschlägig sein. Abweichend vom Zivilrecht enthält das Strafrecht eigene Verjährungsregeln (vgl. dazu § 78 StGB).
Sofern Herr Hüser darauf hingewiesen hat, dass ggf. die Verantwortlichkeiten (zivilrechtlich) abzuklären sind, wirft dies die interessante Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit typischer Organisationsfehler auf, mal von der individuellen Vorwerfbarkeit des "Fehlers" abgesehen.
Unter zivilrechtlichen Aspekten betrachtet sind gerade mit Blick auf Arzt-/Pflegefehler die deliktischen Schadensersatzansprüche von besonderer Bedeutung. Anspruchsgrundlagen hierbei §§ 823 ff. BGB. Besonderes Augenmerk ist hierbei auch auf § 823 II BGB zu legen, denn die §§ 223 ff. StGB - Körperverletzungstatbestand nebst seiner Qualifizierungstatbestände - sind sog. Schutzgesetze!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Die Antworten ähneln den Gedanken die ich mir bereits gemacht habe sehr. Nun ist eben oft recht haben, nicht Recht bekommen oder zu wissen, das Richtige zu tun. Da spielen leider noch andere Dinge mit hinein.
Augenblicklich ist die Ratlosigkeit und Ohnmacht mit am Schlimmsten.
Das man eigentlich weiss, was man tun sollte, es aber nicht tun kann.
Aus den verschiedensten Gründen.
Ich bin der Meinung, dass in der Pflege viele Dinge statt finden, die dem hier geschilderten gleichen. Nicht immer mit solch dramatischem Ausgang, aber es kommt vor. Ich habe es viel zu oft erlebt. Es hätten Beweise vorgelegen, aber es hat sich nichts getan.
Solange wir als Mitarbeiter und leider auch Mitwisser nicht geschützt werden können, nicht ohne Angst um unsere Existenz dieses Wissen weitergeben dürfen oder können, solange werden immer wieder Menschen Schaden nehmen.
Der Ruf (hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee) einer Einrichtung könnte leiden - o man!
Wenn ich dagegen die Bagatellkündigungen wegen Frikadellen, Pfandbons und Maultaschen denke, könnte ich - bitte erlaubt mir den Ausbruch - kotzen!
Trotzdem Danke für die Antworten.
Gruss
Hasi
Augenblicklich ist die Ratlosigkeit und Ohnmacht mit am Schlimmsten.
Das man eigentlich weiss, was man tun sollte, es aber nicht tun kann.
Aus den verschiedensten Gründen.
Ich bin der Meinung, dass in der Pflege viele Dinge statt finden, die dem hier geschilderten gleichen. Nicht immer mit solch dramatischem Ausgang, aber es kommt vor. Ich habe es viel zu oft erlebt. Es hätten Beweise vorgelegen, aber es hat sich nichts getan.
Solange wir als Mitarbeiter und leider auch Mitwisser nicht geschützt werden können, nicht ohne Angst um unsere Existenz dieses Wissen weitergeben dürfen oder können, solange werden immer wieder Menschen Schaden nehmen.
Der Ruf (hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee) einer Einrichtung könnte leiden - o man!
Wenn ich dagegen die Bagatellkündigungen wegen Frikadellen, Pfandbons und Maultaschen denke, könnte ich - bitte erlaubt mir den Ausbruch - kotzen!
Trotzdem Danke für die Antworten.
Gruss
Hasi
Leben und leben lassen!
Pflegenotstand lässt grüßen!
Hallo Haselein, guten Morgen in die Runde!
Lutz hat meine Ausführungen mit wertvollen Hinweisen ergänzt. Daher ist es vorab kaum möglich, verlässlich eine Einschätzung vorzunehmen. Dazu wäre es im Übrigen erforderlich, alle Umstände des Einzelfalles exakt aufzuhellen.
Hoffentlich gibt es vom Betrieb oder aus eigener Vorsorge eine Haftpflichtversicherung. Dann wird diese Versicherung die Vertretung übernehmen und in der richtigen Weise agieren.
Die beschriebene Situation zeigt aber wieder einmal, dass es in der Pflege auch darum gehen muss, beizeiten für gehörige Informationen über das Rechtssystem und die Haftungsproblematik zu sorgen.
Mittlerweile nimmt dieses Thema in den dreijährigen Ausbildungen einen breiten Raum ein.
Allerdings müssen auch immer die Arbeitsbedingungen stimmen, um dem Sorgfaltsgebot entsprechend zu arbeiten. Dies ist leider zunehmend nicht der Fall. Der Pflegenotstand lässt grüßen!
MfG Rob
Lutz hat meine Ausführungen mit wertvollen Hinweisen ergänzt. Daher ist es vorab kaum möglich, verlässlich eine Einschätzung vorzunehmen. Dazu wäre es im Übrigen erforderlich, alle Umstände des Einzelfalles exakt aufzuhellen.
Hoffentlich gibt es vom Betrieb oder aus eigener Vorsorge eine Haftpflichtversicherung. Dann wird diese Versicherung die Vertretung übernehmen und in der richtigen Weise agieren.
Die beschriebene Situation zeigt aber wieder einmal, dass es in der Pflege auch darum gehen muss, beizeiten für gehörige Informationen über das Rechtssystem und die Haftungsproblematik zu sorgen.
Mittlerweile nimmt dieses Thema in den dreijährigen Ausbildungen einen breiten Raum ein.
Allerdings müssen auch immer die Arbeitsbedingungen stimmen, um dem Sorgfaltsgebot entsprechend zu arbeiten. Dies ist leider zunehmend nicht der Fall. Der Pflegenotstand lässt grüßen!
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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- Sr. Member
- Beiträge: 410
- Registriert: 05.12.2005, 08:38
Pflegefehler - meist gibt es weitere Verantwortlichkeiten
Hallo Diskutanten,
ich denke, dass die entscheidenden rechtlichen Hinweise schon gegeben sind. Aber: Es gilt aufzupassen, dass jetzt nicht alle allein die Pflege verantwortlich machen. Das ist wohl so die gängige Praxis. Fehlleistungen sind aber oft eine "Gemeinschaftsproduktion". Daher sollte hier aufgepasst werden, dass sich nicht alle schnell zu Lasten des Krankenpflegers vor irgendwelchen Verantwortlichkeiten drücken.
Mir ist immer noch ein lange zurückliegender Fall in Erinnerung, bei dem im Zusammenwirken von Arzt und Krankenschwester ein Todesfall verursacht wurde. Durch geschicktes Agieren der Verwaltung mit dem ärztlichen Dienst konnte der Arzt seine Stelle behalten, die Krankenschwester wurde gedrängt, das Haus per Auflösungsvertrag (sonst drohte die Kündigung) zu verlassen.
MfG Anja
ich denke, dass die entscheidenden rechtlichen Hinweise schon gegeben sind. Aber: Es gilt aufzupassen, dass jetzt nicht alle allein die Pflege verantwortlich machen. Das ist wohl so die gängige Praxis. Fehlleistungen sind aber oft eine "Gemeinschaftsproduktion". Daher sollte hier aufgepasst werden, dass sich nicht alle schnell zu Lasten des Krankenpflegers vor irgendwelchen Verantwortlichkeiten drücken.
Mir ist immer noch ein lange zurückliegender Fall in Erinnerung, bei dem im Zusammenwirken von Arzt und Krankenschwester ein Todesfall verursacht wurde. Durch geschicktes Agieren der Verwaltung mit dem ärztlichen Dienst konnte der Arzt seine Stelle behalten, die Krankenschwester wurde gedrängt, das Haus per Auflösungsvertrag (sonst drohte die Kündigung) zu verlassen.
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
Hallo!
Ich habe hier vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es im Vorfeld des Geschehens Gelegenheiten für die Leitung gegeben hätte, diesen Menschen von der Beschäftigung freizustellen, um den "Dingen" auf den Grund zu gehen.
Aber wegen Personalknappheit durfte er bleiben. Aus der Sorgfaltspflicht heraus hätte er suspendiert gehört.
" Es gilt aufzupassen, dass jetzt nicht alle allein die Pflege verantwortlich machen."
Genau das meine ich auch, liebe Anja.
Und genau deswegen weil die Vorgesetzten um diese Veranwortung wissen, macht sie genauso schuldig wie diesen Kollegen.
Und mich und meine Kollegen. Weil wir nicht reagiert haben.
Ich habe hier vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es im Vorfeld des Geschehens Gelegenheiten für die Leitung gegeben hätte, diesen Menschen von der Beschäftigung freizustellen, um den "Dingen" auf den Grund zu gehen.
Aber wegen Personalknappheit durfte er bleiben. Aus der Sorgfaltspflicht heraus hätte er suspendiert gehört.
" Es gilt aufzupassen, dass jetzt nicht alle allein die Pflege verantwortlich machen."
Genau das meine ich auch, liebe Anja.
Und genau deswegen weil die Vorgesetzten um diese Veranwortung wissen, macht sie genauso schuldig wie diesen Kollegen.
Und mich und meine Kollegen. Weil wir nicht reagiert haben.
Leben und leben lassen!