Infektionsschutzrecht - Arm- und Handschmuck

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Bobo56
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Infektionsschutzrecht - Arm- und Handschmuck

Beitrag von Bobo56 » 26.04.2010, 21:44

Hallo,
ich habe wieder ein Problem!!
Durch die HL wurde festgelegt, dass ab dem 01.05.2010 kein Arm- und Handschmuck mehr getragen werden darf. Auch Eheringe fallen darunter.
Das Tragen von Armbanduhren ist aber weiterhin gestattet. Dies ist für mich ein Widerspruch, da Armbänder doch eher Träger von Viren usw. sind.
Gibt es in der einschlägigen Rechtsprechung konkrete Festlegungen dazu?
Ich habe zu dem Thema bisher nichts finden können.
Dankeschön!!!

Rob Hüser
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Schmuck und Ringe - Infektionsschutz

Beitrag von Rob Hüser » 27.04.2010, 07:16

Hallo und guten Morgen!

Zum Thema Schmuck tragen gibt es in diesem Forum einige hilfreiche Beiträge:

Tragen von Schmuck am Arbeitsplatz - Verbot ?
viewtopic.php?t=13228&highlight=schmuck
Vorsicht bei Schmuck und Piercings am Arbeitsplatz
viewtopic.php?t=9648&highlight=schmuck
Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten ...?
viewtopic.php?t=7307&highlight=schmuck

Anregung: Bitte dort nachlesen und dann weitere Fragen formulieren. Wenn Fragen wie - Schmuck nein - Uhr ja - offen bleiben, unvernünftig geregelt erscheinen, sollte ggf. die Berufsgenossenschaft oder das zuständige Gesundheitsamt um eine Beurteilung gebeten werden.

MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Bobo56
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Infektionsschutzrecht

Beitrag von Bobo56 » 27.04.2010, 13:38

Dankeschön für die Antwort und die Texthinweise. Letztlich ist es wieder so, dass die HL mit der Durchsetzung ihres Weisungsrechtes prinzipiell "Unsinniges" festschreiben darf. Wenn nämlich die Hände mit Ehering desinfiziert werden, die Armbanduhr natürlich nicht, wo ist da das höhere Infektionsrisiko gegeben?
Um einer Abmahnung aus dem Wege zu gehen, legen wir die Eheringe ab und behalten die Armbanduhren um.
Es lebe die deutsche "Demokratie"!!!! :idea:
BDRB

Rob Hüser
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Direktionsrecht des Arbeitgebers

Beitrag von Rob Hüser » 27.04.2010, 14:00

Hallo,

es geht hier um Arbeits- und Arbeitsschutzrecht. Insoweit gibt grundsätzliche Anforderungen seitens der Berufsgenossenschaft. Diese sind vom Arbeitgeber umzusetzen. Der Arbeitgeber muss die Anforderungen der Hygiene gewährleisten. Da hat er die Direktionsgewalt. Ob getroffene Anordnungen immer Sinn machen, darf in der Tat hinterfragt werden.

MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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