Probleme mit Betreuer/Ratsuchende bittet um Hilfe
Moderator: WernerSchell
Probleme mit Betreuer/Ratsuchende bittet um Hilfe
Guten Tag,
ich möchte mich gerne mit meinem Problem an dieses Forum wenden und hoffe , dass vielleicht jemand Rat weiß und mir weiterhelfen kann.Ich würde mich gerne kurz fassen, leider lässt es diese Angelegenheit nicht zu...
Wie aus dem Titel zu entnehmen ,habe ich ein Problem mit einem Betreuer und weiß mir keinen Rat mehr...
Aber zunächst zum Hintergrund:
Meine Mutter hatte 2006 eine schwere Hirnblutung und ist seitdem pflegebedürftig in der Pflegestufe 3 und wird von mir gepflegt.Ich habe auch die rechtliche Betreuung mit allen Aufgabenkreisen übernommen. Ich bin Student , da ich aber nun meine Mutter rund um die Uhr versorge , kaum außer Haus komme - nur für wenige Stunden - kann ich leider nicht arbeiten gehen.
Mein Vater lebt im Ausland, er zahlt nur sporadisch bis gar nicht Unterhalt.
Da ich Student bin, habe ich keinen Anspruch Sozialhilfe.
Da ich aber wohl auch nicht einfach so auf Kosten meiner Mutter leben darf(weil sie nun nicht mehr mündig ist), wurde mir von einer Sozialarbeiterin nahe gelegt – da ich als Student aber auch unterhaltsberechtigt bin – dies klären lassen zu müssen.
Also schickte man mich zum Vormundschaftsgericht. Später bekam ich eine Nachricht von einem Richter, dass die Sache kompliziert sei und nur mit einen Anwalt zu klären sei.Die Sozialarbeiterin vermittelte mich zu einem Anwalt.
Es stellte sich heraus, dass ich in einem Interessenkonflikt stehe, also wurde ein weiterer Betreuer (Rechtsanwalt) mit dem Aufgabenkreis „ Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Betroffenen in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten betreffend ihrer Tochter „ bestellt.
Mein Anwalt vertrat mich nun gegen meinen Vater.
Dem Ergänzungsbetreuer musste ich alle Einnahmen und Ausgaben meiner Mutter offenlegen. Zu dem Zeitpunkt erhielt ich auch 150 Euro mtl von meiner Mutter über einen Dauerauftrag, dies teilte ich dem Betreuer mit,schriftlich.
Er nahm dann eine Unterhaltsberechnung vor, „aber nur auf Grundlage des Einkommens meiner Mutter, da davon auszugehen ist, dass mein Vater keinen Unterhalt leisten wird“.
Es war also abzuwarten, was mit meinem Vater rumkommt- so verstand ich das.
Zu dem Dauerauftrag hatte der Betreuer sich nicht geäußert.
Zu meinem Vaterunterhalt:
Nach langem hin und her lenkte mein Vater ein und war nun bereit mir Unterhalt zu zahlen.Gegen den Rat meines Anwaltes habe ich aber von einer Vollstreckung abgesehen und einigte mich außergerichtlich, auch weil ich wieder Frieden mit meinem Vater schließen wollte.
In einem Telefonat mit dem Ergänzungsbetreuer teilte ich diesem dann mit, wie die Sache mit meinem Vater ausgegangen ist und er beglückwünschte mich und meinte, dass dann ja mein Unterhalt geklärt sei, wenn ich nun Vaterunterhalt bekäme und dass die Fortführung der Betreuung durch ihn dann ja nicht mehr nötig sei.
Ich wies ihn aber nochmal darauf hin, dass da aber noch der Dauerauftrag von meiner Mutter mit den 150 Euro läuft und wollte nun wissen, was damit ist, ...vielleicht solange Kindergeldanspruch noch besteht ? Er konnte mir ad hoc keine Antwort geben, müsse nochmal in die Unterlagen schaun und wollte sich dann bald bei mir melden.
Das passierte aber nicht. Dann wollte ich ihn anrufen und nachhaken - zwischenzeitlich bekam meine Mutter dann aber die Rechnung und ich dachte ich falle vom Stuhl.Diese Ergänzungsbetreuung hatte bis dahin ein Vermögen gekostet, für die nun meine Mutter aufkommen musste.
Sodann war ich eigentlich richtig froh, dass der Betreuuer wohl vergessen hatte, das mit dem 150 Kindergeld zu klären, dass hätte wohl wieder mehrere 100 Euro gekostet.Ich hab dann auch den Dauerauftrag aufgelöst,damit ich da mal in Zukunft kein Ärger bekomme.Ich war richtig wütend und verstand auch nicht, wieso dieser Betreuer überhaupt bestellt wurde, weil man doch dann im Grunde eher hätte abwarten müssen, wie die Sache mit meinem Vater ausgeht und wenn das nicht zu klären gewesen wäre, erst dann hätte man diesen Ergänzungsbetreuer ansetzen können ,der dann den Mutterunterhalt regelt...
Also, der Betreuer bekam nun dafür, dass er eine fiktive Unterhaltsberechnung vornahm (das Schreiben beträgt 1,5 Din A 4 Seiten ) und für das eine Telefonat mit mir über 2000 Euro.
Nun jetzt , knapp 2 Jahre später erhalte ich von Gericht ein Schreiben zur Kenntnisnahme.Im Anhang eine weitere Rechnung vom Ergänzungsbetreuer, er bittet um Genehmigung, den Betrag vom Konto meiner Mutter entnehmen zu dürfen. Das Gericht wies ihn aber darauf hin, dass er sich an mich zu wenden hat, weil ich die Vermögenssorge habe.
Ich dachte, was ist denn jetzt los? Wieso kommt da noch eine Rechnung von ihm??
Später kam dann ein Brief von ihm, ich solle ihm wieder Unterlagen meiner Mutter schicken, damit er wieder eine Unterhaltsberechnung vornehmen kann.Und übrigens, im Anhang seine Rechnung.Ich bin sehr verärgert. Zumal er auch gar nicht weiß ,ob ich überhaupt noch studiere und somit überhaupt noch unterhaltsberechtigt bin.
Ich habe dann erstmal einfach nicht reagiert und bin zum Gericht und habe Akteneinsicht genommen.Die Rechtspflegerin meinten, er musste mehrmals aufgefordert werden, einen Jahresbericht einzureichen und auch die Abrechnung sei viel zu hoch angesetzt gewesen und er musste sie korrigieren.Somit erfuhr ich, dass er gar nicht die Betreuung wie damals am Telefon vereinbart aufgehoben hat und nun rückwirkend eine Pauschale in Rechnung gestellt hat.
Nochmal 1210 Euro.(das ist nicht alles...)
Ich habe dann direkt bei der Rechtspflegerin Beschwerde eingereicht und die Aufhebung der Betreuung beantragt .DIe Rechtspflegerin hat dann ein kurzes Protokoll verfasst mit meiner Aussage und meinte, ich würde dann nochmal aufgefordert alles nochmal ausführlicher anzugeben.
Irgendwann kam dann aber ein Beschluss vom Landgericht, man hat - ohne mich nochmal zu hören, meine Beschwerde zurückgewiesen.Die Forderung, die der Betreuer macht sei rechtens und ich hätte meine Beschwerde nicht begründet.
Die haben einfach nicht verstanden bzw aus dem Protokoll ist das wohl nicht eindeutig zu verstehen gewesen, dass der Betreuer aber damals so mit mir verblieben ist, dass er die Betreuung aufheben wollte und meiner Mutter nun Kosten für nichts und wieder nichts entstehen...zumal ich ja gar keinen Unterhalt von meiner Mutter bekomme und die daseinsberechtigung für diese Ergänzungsbetreuung gar nicht gegeben ist.Und - ich mache auch ja auch gar keinen Unterhalt mehr geltend.
Nun, jetzt hat das Landgericht aber beschlossen, dass seine geforderte Vergütung korrekt sei und der Betreuer bombardiert mich nun mit Rechnungen.
Ich habe ihn dann angeschrieben.Er reagiert nicht.Tut so, als hätte er nichts bekommen und geht nicht drauf ein.
Nun bekam ich von der zuständigen Richterin ein Schreiben als Reaktion auf meinen Antrag für die Aufhebung der Betreuung.
Sie hatte zuvor eine Stellungnahme vom Betreuer eingefordert (mir anbei im Anhang übersand) und kam zu dem Schluss, dass die Betreuung nicht aufzuheben ist, weil ich ja Unterhalt von meiner Mutter vereinnahmen würde-dann würde das ja sowieso nicht gehen , solange das der Fall ist.
Ich dachte ich lese nicht richtig?Ich denke, ich bekomm im grunde von Mutti nichts, weil nun Vater zahlt!
Und ich habe ja auch nichts genommen (außer die 150 aus dem Dauerauftrag den Mama mir damals machte...)
Die Stellungnahme vom Betreuer ist nicht ohne:eine telefonische Kontaktaufnahme sei
gescheitert, ich würde mich nicht melden , ihm die geforderten Unterlagen nicht aushändigen usw...
Falls ich im übrigen nun Vaterunterhalt bekäme und auf Grundlage seiner Berechnung von damals Unterhalt von meiner Mutter vereinnahme und vielleicht sogar noch Bafögansprüche gehabt hätte, würde sogar eine deutliche Überzahlung vorliegen...
Nun versucht er mir auch noch in den Rücken zu fallen.
Ich habe nun der Richterin geantwortet, dass ich außer den damaligen 150 Euro gar keinen Unterhalt vereinnahmt habe und auch nichts vereinnahme!!! Und dass ich alles belegen kann, weil ich alle Quittungen aufhebe, sobald ich was von Muttis Rente bezahle und somit alles nachweislich ist!
Nun habe ich am Samstag wieder ein Schreiben von Betreuer bekommen:
Er setzt mir eine Frist bis Freitag, dann will er seine 1210 Euro haben.Wenn ich das bis dahin nicht überweise, will er eine Zwangsvollstreckung betreiben.
Auch würde er den Anspruch klageweise gegen mich geltend machen, wenn ich ihm die Unterlagen von meiner Mutter nicht zusende, damit er wieder eine Unterhaltsberechnung vornehmen kann.
Im weiten müsse er auch in Zusammenhang die Frage nach meiner Geeignetheit als Betreuerin für meine Mutter stellen.
Auch teilt er noch mit dass er noch weitere Vergütungsanträge gestellt hat von insgesamt 2086 Euro ( ich fasse es nicht...)
Habe heute versucht die Richterin telefonisch zu erreichen, aber da wird man nur abgewimmelt von den Damen am Telefon, man soll alles schriftlich machen.
Ich weiß nicht ,was ich tun soll.Ich bin damit total überfordert.Ich habe auch nicht so die Zeit, weil ich mich ja um meine Mutter kümmere und dieses viele Schreiben so viel Zeit in Anspruch nimmt.
Ich bin sehr müde.DAs macht alles sehr mürbe.
Soll ich mir einen Anwalt nehmen?
Ich könnte die evtl anfallenden Kosten dafür aber gar nicht zahlen...
Kann mir jemand helfen, wie ich jetzt am besten vorgehen soll?
Ich danke vielmals!!!
Freundliche Grüße
V.K.
ich möchte mich gerne mit meinem Problem an dieses Forum wenden und hoffe , dass vielleicht jemand Rat weiß und mir weiterhelfen kann.Ich würde mich gerne kurz fassen, leider lässt es diese Angelegenheit nicht zu...
Wie aus dem Titel zu entnehmen ,habe ich ein Problem mit einem Betreuer und weiß mir keinen Rat mehr...
Aber zunächst zum Hintergrund:
Meine Mutter hatte 2006 eine schwere Hirnblutung und ist seitdem pflegebedürftig in der Pflegestufe 3 und wird von mir gepflegt.Ich habe auch die rechtliche Betreuung mit allen Aufgabenkreisen übernommen. Ich bin Student , da ich aber nun meine Mutter rund um die Uhr versorge , kaum außer Haus komme - nur für wenige Stunden - kann ich leider nicht arbeiten gehen.
Mein Vater lebt im Ausland, er zahlt nur sporadisch bis gar nicht Unterhalt.
Da ich Student bin, habe ich keinen Anspruch Sozialhilfe.
Da ich aber wohl auch nicht einfach so auf Kosten meiner Mutter leben darf(weil sie nun nicht mehr mündig ist), wurde mir von einer Sozialarbeiterin nahe gelegt – da ich als Student aber auch unterhaltsberechtigt bin – dies klären lassen zu müssen.
Also schickte man mich zum Vormundschaftsgericht. Später bekam ich eine Nachricht von einem Richter, dass die Sache kompliziert sei und nur mit einen Anwalt zu klären sei.Die Sozialarbeiterin vermittelte mich zu einem Anwalt.
Es stellte sich heraus, dass ich in einem Interessenkonflikt stehe, also wurde ein weiterer Betreuer (Rechtsanwalt) mit dem Aufgabenkreis „ Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Betroffenen in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten betreffend ihrer Tochter „ bestellt.
Mein Anwalt vertrat mich nun gegen meinen Vater.
Dem Ergänzungsbetreuer musste ich alle Einnahmen und Ausgaben meiner Mutter offenlegen. Zu dem Zeitpunkt erhielt ich auch 150 Euro mtl von meiner Mutter über einen Dauerauftrag, dies teilte ich dem Betreuer mit,schriftlich.
Er nahm dann eine Unterhaltsberechnung vor, „aber nur auf Grundlage des Einkommens meiner Mutter, da davon auszugehen ist, dass mein Vater keinen Unterhalt leisten wird“.
Es war also abzuwarten, was mit meinem Vater rumkommt- so verstand ich das.
Zu dem Dauerauftrag hatte der Betreuer sich nicht geäußert.
Zu meinem Vaterunterhalt:
Nach langem hin und her lenkte mein Vater ein und war nun bereit mir Unterhalt zu zahlen.Gegen den Rat meines Anwaltes habe ich aber von einer Vollstreckung abgesehen und einigte mich außergerichtlich, auch weil ich wieder Frieden mit meinem Vater schließen wollte.
In einem Telefonat mit dem Ergänzungsbetreuer teilte ich diesem dann mit, wie die Sache mit meinem Vater ausgegangen ist und er beglückwünschte mich und meinte, dass dann ja mein Unterhalt geklärt sei, wenn ich nun Vaterunterhalt bekäme und dass die Fortführung der Betreuung durch ihn dann ja nicht mehr nötig sei.
Ich wies ihn aber nochmal darauf hin, dass da aber noch der Dauerauftrag von meiner Mutter mit den 150 Euro läuft und wollte nun wissen, was damit ist, ...vielleicht solange Kindergeldanspruch noch besteht ? Er konnte mir ad hoc keine Antwort geben, müsse nochmal in die Unterlagen schaun und wollte sich dann bald bei mir melden.
Das passierte aber nicht. Dann wollte ich ihn anrufen und nachhaken - zwischenzeitlich bekam meine Mutter dann aber die Rechnung und ich dachte ich falle vom Stuhl.Diese Ergänzungsbetreuung hatte bis dahin ein Vermögen gekostet, für die nun meine Mutter aufkommen musste.
Sodann war ich eigentlich richtig froh, dass der Betreuuer wohl vergessen hatte, das mit dem 150 Kindergeld zu klären, dass hätte wohl wieder mehrere 100 Euro gekostet.Ich hab dann auch den Dauerauftrag aufgelöst,damit ich da mal in Zukunft kein Ärger bekomme.Ich war richtig wütend und verstand auch nicht, wieso dieser Betreuer überhaupt bestellt wurde, weil man doch dann im Grunde eher hätte abwarten müssen, wie die Sache mit meinem Vater ausgeht und wenn das nicht zu klären gewesen wäre, erst dann hätte man diesen Ergänzungsbetreuer ansetzen können ,der dann den Mutterunterhalt regelt...
Also, der Betreuer bekam nun dafür, dass er eine fiktive Unterhaltsberechnung vornahm (das Schreiben beträgt 1,5 Din A 4 Seiten ) und für das eine Telefonat mit mir über 2000 Euro.
Nun jetzt , knapp 2 Jahre später erhalte ich von Gericht ein Schreiben zur Kenntnisnahme.Im Anhang eine weitere Rechnung vom Ergänzungsbetreuer, er bittet um Genehmigung, den Betrag vom Konto meiner Mutter entnehmen zu dürfen. Das Gericht wies ihn aber darauf hin, dass er sich an mich zu wenden hat, weil ich die Vermögenssorge habe.
Ich dachte, was ist denn jetzt los? Wieso kommt da noch eine Rechnung von ihm??
Später kam dann ein Brief von ihm, ich solle ihm wieder Unterlagen meiner Mutter schicken, damit er wieder eine Unterhaltsberechnung vornehmen kann.Und übrigens, im Anhang seine Rechnung.Ich bin sehr verärgert. Zumal er auch gar nicht weiß ,ob ich überhaupt noch studiere und somit überhaupt noch unterhaltsberechtigt bin.
Ich habe dann erstmal einfach nicht reagiert und bin zum Gericht und habe Akteneinsicht genommen.Die Rechtspflegerin meinten, er musste mehrmals aufgefordert werden, einen Jahresbericht einzureichen und auch die Abrechnung sei viel zu hoch angesetzt gewesen und er musste sie korrigieren.Somit erfuhr ich, dass er gar nicht die Betreuung wie damals am Telefon vereinbart aufgehoben hat und nun rückwirkend eine Pauschale in Rechnung gestellt hat.
Nochmal 1210 Euro.(das ist nicht alles...)
Ich habe dann direkt bei der Rechtspflegerin Beschwerde eingereicht und die Aufhebung der Betreuung beantragt .DIe Rechtspflegerin hat dann ein kurzes Protokoll verfasst mit meiner Aussage und meinte, ich würde dann nochmal aufgefordert alles nochmal ausführlicher anzugeben.
Irgendwann kam dann aber ein Beschluss vom Landgericht, man hat - ohne mich nochmal zu hören, meine Beschwerde zurückgewiesen.Die Forderung, die der Betreuer macht sei rechtens und ich hätte meine Beschwerde nicht begründet.
Die haben einfach nicht verstanden bzw aus dem Protokoll ist das wohl nicht eindeutig zu verstehen gewesen, dass der Betreuer aber damals so mit mir verblieben ist, dass er die Betreuung aufheben wollte und meiner Mutter nun Kosten für nichts und wieder nichts entstehen...zumal ich ja gar keinen Unterhalt von meiner Mutter bekomme und die daseinsberechtigung für diese Ergänzungsbetreuung gar nicht gegeben ist.Und - ich mache auch ja auch gar keinen Unterhalt mehr geltend.
Nun, jetzt hat das Landgericht aber beschlossen, dass seine geforderte Vergütung korrekt sei und der Betreuer bombardiert mich nun mit Rechnungen.
Ich habe ihn dann angeschrieben.Er reagiert nicht.Tut so, als hätte er nichts bekommen und geht nicht drauf ein.
Nun bekam ich von der zuständigen Richterin ein Schreiben als Reaktion auf meinen Antrag für die Aufhebung der Betreuung.
Sie hatte zuvor eine Stellungnahme vom Betreuer eingefordert (mir anbei im Anhang übersand) und kam zu dem Schluss, dass die Betreuung nicht aufzuheben ist, weil ich ja Unterhalt von meiner Mutter vereinnahmen würde-dann würde das ja sowieso nicht gehen , solange das der Fall ist.
Ich dachte ich lese nicht richtig?Ich denke, ich bekomm im grunde von Mutti nichts, weil nun Vater zahlt!
Und ich habe ja auch nichts genommen (außer die 150 aus dem Dauerauftrag den Mama mir damals machte...)
Die Stellungnahme vom Betreuer ist nicht ohne:eine telefonische Kontaktaufnahme sei
gescheitert, ich würde mich nicht melden , ihm die geforderten Unterlagen nicht aushändigen usw...
Falls ich im übrigen nun Vaterunterhalt bekäme und auf Grundlage seiner Berechnung von damals Unterhalt von meiner Mutter vereinnahme und vielleicht sogar noch Bafögansprüche gehabt hätte, würde sogar eine deutliche Überzahlung vorliegen...
Nun versucht er mir auch noch in den Rücken zu fallen.
Ich habe nun der Richterin geantwortet, dass ich außer den damaligen 150 Euro gar keinen Unterhalt vereinnahmt habe und auch nichts vereinnahme!!! Und dass ich alles belegen kann, weil ich alle Quittungen aufhebe, sobald ich was von Muttis Rente bezahle und somit alles nachweislich ist!
Nun habe ich am Samstag wieder ein Schreiben von Betreuer bekommen:
Er setzt mir eine Frist bis Freitag, dann will er seine 1210 Euro haben.Wenn ich das bis dahin nicht überweise, will er eine Zwangsvollstreckung betreiben.
Auch würde er den Anspruch klageweise gegen mich geltend machen, wenn ich ihm die Unterlagen von meiner Mutter nicht zusende, damit er wieder eine Unterhaltsberechnung vornehmen kann.
Im weiten müsse er auch in Zusammenhang die Frage nach meiner Geeignetheit als Betreuerin für meine Mutter stellen.
Auch teilt er noch mit dass er noch weitere Vergütungsanträge gestellt hat von insgesamt 2086 Euro ( ich fasse es nicht...)
Habe heute versucht die Richterin telefonisch zu erreichen, aber da wird man nur abgewimmelt von den Damen am Telefon, man soll alles schriftlich machen.
Ich weiß nicht ,was ich tun soll.Ich bin damit total überfordert.Ich habe auch nicht so die Zeit, weil ich mich ja um meine Mutter kümmere und dieses viele Schreiben so viel Zeit in Anspruch nimmt.
Ich bin sehr müde.DAs macht alles sehr mürbe.
Soll ich mir einen Anwalt nehmen?
Ich könnte die evtl anfallenden Kosten dafür aber gar nicht zahlen...
Kann mir jemand helfen, wie ich jetzt am besten vorgehen soll?
Ich danke vielmals!!!
Freundliche Grüße
V.K.
Anwalt in Anspruch nehmen
Hallo,
ich fürchte, dass hier über das Forum eine Auflösungen der recht komplizierten Fragen - Betreuungsrecht - Vergütungsrecht - Unterhaltsrecht - nicht möglich ist.
Ich kann nur raten, die Hilfe eines Anwalts, der sich mit betreuungsrechtlichen bzw. unterhaltsrechtlichen Fragen auskennt in Anspruch zu nehmen. Wahrscheinlich ist das mit Hilfe der Beratungs- und Prozekostenhilfe günstig möglich. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, bei der örtlichen Betreuungsbehörde um Rat zu bitten. Vielleicht kann diese Stelle weitere Hinweise geben.
MfG Rob
ich fürchte, dass hier über das Forum eine Auflösungen der recht komplizierten Fragen - Betreuungsrecht - Vergütungsrecht - Unterhaltsrecht - nicht möglich ist.
Ich kann nur raten, die Hilfe eines Anwalts, der sich mit betreuungsrechtlichen bzw. unterhaltsrechtlichen Fragen auskennt in Anspruch zu nehmen. Wahrscheinlich ist das mit Hilfe der Beratungs- und Prozekostenhilfe günstig möglich. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, bei der örtlichen Betreuungsbehörde um Rat zu bitten. Vielleicht kann diese Stelle weitere Hinweise geben.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Bitte legen Sie so schnell wie möglich Widerspruch ein (Frist beachten).Nun bekam ich von der zuständigen Richterin ein Schreiben als Reaktion auf meinen Antrag für die Aufhebung der Betreuung.
Sie hatte zuvor eine Stellungnahme vom Betreuer eingefordert (mir anbei im Anhang übersand) und kam zu dem Schluss, dass die Betreuung nicht aufzuheben ist, weil ich ja Unterhalt von meiner Mutter vereinnahmen würde-dann würde das ja sowieso nicht gehen , solange das der Fall ist.
Nicht jeder Anwalt ist geeignet. Hilfe (auch btr. Anwalt) kann man erfragen bei der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V. "Handeln statt Mißhandeln":http://www.hsm-bonn.de/ oder beim Forum Pflege Aktuell :http://www.forum-pflege-aktuell.de/cms/
Viel Erfolg!
Anwalt in Anspruch nehmen
Hallo,
der hier vorgestellte Sachverhalt und die darin beschriebenen Probleme sind hinsichtlich ihrer rechtlichen Relevanz kaum durchschaubar, so dass, wie bereits angeregt, vor Ort ein mit dem Betreuungsrecht vertrauter Anwalt kontaktiert werden sollte. Wegen der Kosten ist der Hinweis bezüglich Beratungs- und Prozesskostenhilfe korrekt. Man kann diesbezüglich auch bei der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorsprechen.
Die Inanspruchnahme von Laieninitiativen helfen m.E. nicht wirklich weiter.
MfG Cicero
der hier vorgestellte Sachverhalt und die darin beschriebenen Probleme sind hinsichtlich ihrer rechtlichen Relevanz kaum durchschaubar, so dass, wie bereits angeregt, vor Ort ein mit dem Betreuungsrecht vertrauter Anwalt kontaktiert werden sollte. Wegen der Kosten ist der Hinweis bezüglich Beratungs- und Prozesskostenhilfe korrekt. Man kann diesbezüglich auch bei der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorsprechen.
Die Inanspruchnahme von Laieninitiativen helfen m.E. nicht wirklich weiter.
MfG Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Es ist schon mehr als merkwürdig, das ein Herr Hüser und ein Cicero beurteilen, welche Beratung in diesem Forum möglich ist, obwohl doch der Administrator dieses Forums Dozent für Pflegerecht ist. Könnte es sein, dass es einen Herrn Hüser oder Cicero gar nicht gibt?
Die Herabstufung anderer Organsiationen ist Ausdruck einer Arroganz, die ich ausdrücklich missbillige. Einen vertrauenswürdigen Anwalt
können solche Organsiationen aus ihrer Praxserfahrung empfehlen, so dass die Betroffene nicht an den nächsten Halsabschneider gerät.
Die Herabstufung anderer Organsiationen ist Ausdruck einer Arroganz, die ich ausdrücklich missbillige. Einen vertrauenswürdigen Anwalt
können solche Organsiationen aus ihrer Praxserfahrung empfehlen, so dass die Betroffene nicht an den nächsten Halsabschneider gerät.
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Hilfen bei schwierigen Rechtsfragen
Sehr geehrter Herr thorstein,
die beiden von Ihnen benannten Personen schreiben schon seit längerer Zeit im Forum und können wahrscheinlich beurteilen, was hier und geht und nicht geht.
Ich finde die Hinweise bezüglich anwaltlicher Beratung für durchaus korrekt. Die Fallschilderung deutet hin auf einige gewichtige Rechtsfragen, die hier nicht so einfach gedeutet und beurteilt werden können.
Im Übrigen ist hier ein Rechtsrat im Sinne anwaltlicher Beratung und Unterstützung überhaupt nicht möglich und auch nicht gewollt.
Daher sind möglicherweise auch Verweisungen auf andere, die in ähnlicher Weise Beratungs- und Hilfegrenzen zu beachten haben, vielleicht in der Tat weniger hilfreich.
Es geht ja schließlich möglicherweise um eine Hilfe, die schnell und in allen Belangen rechtlich korrekt zu erfolgen.
Es bleibt im Übrigen jedem Fragesteller frei zu beurteilen, welche Informationen aufzugreifen sind und welche nicht. Von hier aus gibt es selbstverständlicher keine grundsätzlichen Einwände, auch andere Institutionen in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
die beiden von Ihnen benannten Personen schreiben schon seit längerer Zeit im Forum und können wahrscheinlich beurteilen, was hier und geht und nicht geht.
Ich finde die Hinweise bezüglich anwaltlicher Beratung für durchaus korrekt. Die Fallschilderung deutet hin auf einige gewichtige Rechtsfragen, die hier nicht so einfach gedeutet und beurteilt werden können.
Im Übrigen ist hier ein Rechtsrat im Sinne anwaltlicher Beratung und Unterstützung überhaupt nicht möglich und auch nicht gewollt.
Daher sind möglicherweise auch Verweisungen auf andere, die in ähnlicher Weise Beratungs- und Hilfegrenzen zu beachten haben, vielleicht in der Tat weniger hilfreich.
Es geht ja schließlich möglicherweise um eine Hilfe, die schnell und in allen Belangen rechtlich korrekt zu erfolgen.
Es bleibt im Übrigen jedem Fragesteller frei zu beurteilen, welche Informationen aufzugreifen sind und welche nicht. Von hier aus gibt es selbstverständlicher keine grundsätzlichen Einwände, auch andere Institutionen in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Der Fall ist gar nicht so kompliziert, wie er scheint. Es kommt allerdings sehr wohl darauf an, die richtige Beratung bzw. Vertretung zu konsultieren.
Eine Vorabeinschätzung ist evtl. auch möglich im Forum Betreuung:
http://www.forum-betreuung.de/ oder im Rechtspflegerforum: http://www.rechtspflegerforum.de/forumd ... -Betreuung
Ansonsten sind bei den genannten "Laien-Organisationen" sehr wohl Fachleute vertreten, die mit dem Betreuungsrecht vertraut sind (z.B. Rechtsanwalt Alexander Frey bei Forum Pflege Aktuell) oder können fähige Anwälte empfehlen.
Nochmals: viel Erfolg und vor allem auch viel Kraft bei der Pflege der Mutter!!!
Eine Vorabeinschätzung ist evtl. auch möglich im Forum Betreuung:
http://www.forum-betreuung.de/ oder im Rechtspflegerforum: http://www.rechtspflegerforum.de/forumd ... -Betreuung
Ansonsten sind bei den genannten "Laien-Organisationen" sehr wohl Fachleute vertreten, die mit dem Betreuungsrecht vertraut sind (z.B. Rechtsanwalt Alexander Frey bei Forum Pflege Aktuell) oder können fähige Anwälte empfehlen.
Nochmals: viel Erfolg und vor allem auch viel Kraft bei der Pflege der Mutter!!!
Sache ist gut ausgegangen
Guten Tag,
ich möchte mich hiermit für die Hinweise bedanken, die ich hier bekommen habe und möchte auch gerne mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist:
Die Richterin hat nun beschlossen, dass die Betreuung durch den "Ergänzungsbetreuung" aufzuheben ist.Der Brief kam heute.
Eine Rechtsflegerin teilte mir im übrigen damals schriftlich mit, dass solange die Betreuung besteht, meine Mutter auch die Kosten der Vergütung des Betreuuers zu bezahlen hat. Also musste ich das so hinnehmen und habe dem Anwalt bis heute schon mehrere 1.000 Euro überweisen müssen - aus dem Notgroschen den meine Mutter noch hat...Und es sind noch Forderungen vom ihm offen.
Ich habe mir im Übrigen doch keinen Anwalt genommen und versucht es selbst zu regeln, denn ich glaube ich hätte keine Rechtskostenhilfe bekommen, weil diese Angelegenheit im Zusammenhang mit meiner "Betreuertätigkeit" steht. Denn Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung enstehen, werden über eine Pauschale abgegolten, die jährlich bei Gericht zu beantragen ist.Wenn die entstandenen Kosten über die Pauschale hinausgehen, können diese auch, wenn man die Kosten nachweist, erstattet werden: entweder durch die Staatskasse, wenn der Betreute mittellos ist.Hat der Betreute aber noch Vermögen, muss dies aus seinen Vermögen bezahlt werden.Also dh: wenn ich mir einen Anwalt genommen hätte, hätte meine Mutter letztendlich auch für diese Kosten aufkommen müssen. Diese Angabe ist aber ohne Gewähr.
Mein Rat: Fals jemand noch Stundent ist und nun plötzlich einen pflegebedürftigen Elternteil zu versrogen hat: Bloß keinen Unterhalt geltend machen! Es sei denn, das Elternteil ist absolut mittellos und die Kosten für eine Ergänzungsbetreuung werden von der Staatskasse bezahlt -ansonsten macht es keinen Sinn: denn es kann sein, dass man vielleicht 50 Euro Unterhalt zugesprochen bekommt, dafür muss das Elternteil aber einen wesentlich höheren Teil an Betreuungskosten bezahlen.Das macht insofern keinen Sinn, da das Vermögen was noch da ist, für die Pflege und alles was damit im Zusammenhang steht benötigt wird.
Also, liebe junge pflegende Kinder, die noch in Ausbildung sind: Ihr müsst mit dem Pflegegeld klarkommen, dh. aber auch, ihr dürft euch keine Hilfe durch einen Pflegedienst leisten, denn dann ist das Pflegegeld weg und ihr müsst dann wohl klauen gehen um zu überleben...oder esst einfach mit bei eurem Elternteil,aber damit macht ihr euch strafbar.
LG
v.k.
ich möchte mich hiermit für die Hinweise bedanken, die ich hier bekommen habe und möchte auch gerne mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist:
Die Richterin hat nun beschlossen, dass die Betreuung durch den "Ergänzungsbetreuung" aufzuheben ist.Der Brief kam heute.
Eine Rechtsflegerin teilte mir im übrigen damals schriftlich mit, dass solange die Betreuung besteht, meine Mutter auch die Kosten der Vergütung des Betreuuers zu bezahlen hat. Also musste ich das so hinnehmen und habe dem Anwalt bis heute schon mehrere 1.000 Euro überweisen müssen - aus dem Notgroschen den meine Mutter noch hat...Und es sind noch Forderungen vom ihm offen.
Ich habe mir im Übrigen doch keinen Anwalt genommen und versucht es selbst zu regeln, denn ich glaube ich hätte keine Rechtskostenhilfe bekommen, weil diese Angelegenheit im Zusammenhang mit meiner "Betreuertätigkeit" steht. Denn Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung enstehen, werden über eine Pauschale abgegolten, die jährlich bei Gericht zu beantragen ist.Wenn die entstandenen Kosten über die Pauschale hinausgehen, können diese auch, wenn man die Kosten nachweist, erstattet werden: entweder durch die Staatskasse, wenn der Betreute mittellos ist.Hat der Betreute aber noch Vermögen, muss dies aus seinen Vermögen bezahlt werden.Also dh: wenn ich mir einen Anwalt genommen hätte, hätte meine Mutter letztendlich auch für diese Kosten aufkommen müssen. Diese Angabe ist aber ohne Gewähr.
Mein Rat: Fals jemand noch Stundent ist und nun plötzlich einen pflegebedürftigen Elternteil zu versrogen hat: Bloß keinen Unterhalt geltend machen! Es sei denn, das Elternteil ist absolut mittellos und die Kosten für eine Ergänzungsbetreuung werden von der Staatskasse bezahlt -ansonsten macht es keinen Sinn: denn es kann sein, dass man vielleicht 50 Euro Unterhalt zugesprochen bekommt, dafür muss das Elternteil aber einen wesentlich höheren Teil an Betreuungskosten bezahlen.Das macht insofern keinen Sinn, da das Vermögen was noch da ist, für die Pflege und alles was damit im Zusammenhang steht benötigt wird.
Also, liebe junge pflegende Kinder, die noch in Ausbildung sind: Ihr müsst mit dem Pflegegeld klarkommen, dh. aber auch, ihr dürft euch keine Hilfe durch einen Pflegedienst leisten, denn dann ist das Pflegegeld weg und ihr müsst dann wohl klauen gehen um zu überleben...oder esst einfach mit bei eurem Elternteil,aber damit macht ihr euch strafbar.
LG
v.k.