Eltern haften für an ihr Kind erbrachte Sozialhilfe

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Eltern haften für an ihr Kind erbrachte Sozialhilfe

Beitrag von Presse » 15.04.2010, 09:41

Eltern haften als Erben mit dem Nachlass für rechtmäßig an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Sozial­hilfeleistungen

Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.03.2010, Az. B 8 SO 2/09 R

Vermögen, das bei einem Kind auf Grund des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (StiftG) wegen deren Conterganschädigung nicht bei der Gewährung von Sozialhilfeleistungen berücksichtigt werden durfte, darf auch bei den Erben nicht angegriffen werden. Die psychischen Belastungen rechtfertigen nicht die Annahme einer besonderen Härte. Das StiftG sieht Leistungen an Eltern nur in Form von Beihilfen zu den Aufwendungen vor, die im Zusammenhang mit dem durch das StifG geregelten Schadensfall stehen; die Leistungen nach dem StiftG, die Ersatzansprüche gegen den Produkthersteller ausschließen, gleichen mithin nur beim durch das Medikament selbst Geschädigten auch ideelle Schäden aus. Diese gesetzliche Wertung bestimmt die Auslegung der Härtefallregelung.

Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts

Siehe auch unter
http://www.kostenlose-urteile.de/BSG-El ... ws9404.htm
http://www.wir-steuern-recht.de/downloa ... 2010_8.pdf

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