VORGESCHALTETES PKH-PRÜFUNGSVERFAHREN: GIBT ES DAS „BEDINGTE“ RECHTSMITTEL?
Oft wird versucht, die Auffassung des Rechtsmittelgerichts über die Erfolgsaussichten
eines beabsichtigten Rechtsmittels durch Vorschaltung eines PKH-Prüfungsverfahrens zu
erkunden. Doch dieser „Kunstgriff“ birgt einige Nachteile und sollte, um nicht zur
Fristversäumnis zu führen, nur vorsichtig und mit Sorgfalt eingesetzt werden.
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Quelle: Mitteilung vom 5.3.2010
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Moderator: WernerSchell