Arbeitszeugnis - Nachfragen bei früherem Arbeitgeber

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Arbeitszeugnis - Nachfragen bei früherem Arbeitgeber

Beitrag von Presse » 01.12.2009, 09:04

Arbeitszeugnis - Nachfragen bei früherem Arbeitgeber

Nicht im Zeugnis stehen darf die Formulierung, dass man künftigen Arbeitgebern für Nachfragen zur Verfügung steht. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Herford hervor. Die Formulierung könnte als verschlüsselter Hinweis darauf zu verstehen sein, dass die im Zeugnis enthaltene Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen des Arbeitnehmers entspricht. Ein solcher Passus sei daher unzulässig und ersatzlos zu streichen, so die Richter.

Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 1.4.2009 - Az.: 2 Ca 1502/08 -

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/ham ... 90401.html

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