Pflegezeit nur einmal pro Angehörigem

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Pflegezeit nur einmal pro Angehörigem

Beitrag von Presse » 06.11.2009, 18:28

ArbG Stuttgart:
Pflegezeit nur einmal pro Angehörigem
Die 12. Kammer des ArbG Stuttgart hat mit Urteil vom 24. September 2009 ( 12 Ca 1792/09 ) entschieden, dass eine Pflegezeit von längstens 6 Monaten Dauer nur einmalig in Anspruch genommen werden kann. Bei der Pflegezeit handele es sich nicht etwa um ein "Pflegezeitkonto von 6 Monaten", aus welchem mehrfach ein anteiliger oder gar tageweiser Anspruch geltend gemacht werden könne (Urteilszusammenfassung mit Praxishinweisen):
http://www.stotax-first.de/servlet/de.w ... &oid=70758

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PFLEGEZEIT MUSS "AM STüCK" GENOMMEN WERDEN

Beitrag von Presse » 12.11.2009, 14:14

PFLEGEZEIT MUSS "AM STüCK" GENOMMEN WERDEN

Beschäftigte können für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens sechs Monate
Pflegezeit beanspruchen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts
Stuttgart muss der Arbeitnehmer die Pflegezeit aber "am Stück" nehmen. Eine Vertielung auf
unterschiedliche Zeiträume ist nicht möglich.

Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2009
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E-Mail: online@haufe.de
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Sabrina Merck
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Angehörigenpflege stärken

Beitrag von Sabrina Merck » 15.11.2009, 08:33

Hallo Forum,
die gesetzlichen Regelungen zur Freistellung von Angehörigen bei Pflegebedürftigkeit sind völlig unzureichend, um dem Anliegen "ambulant vor stationär" gerecht zu werden. Wir brauchen eine Offensive zur Stärkung der Angehörigenrechte. Dazu wird auch eine deutliche Anhebung der finanziellen Zuwendungen für Angehörige gehören müssen. Es kann nicht sein, dass die Pflege in der Familie letztlich zu Arbeitslosigkeit und Altersarmut führt.
MfG Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Rauel Kombüchen
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Re: Angehörigenpflege stärken

Beitrag von Rauel Kombüchen » 16.11.2009, 07:03

Sabrina Merck hat geschrieben: .... die gesetzlichen Regelungen zur Freistellung von Angehörigen bei Pflegebedürftigkeit sind völlig unzureichend, um dem Anliegen "ambulant vor stationär" gerecht zu werden. Wir brauchen eine Offensive zur Stärkung der Angehörigenrechte. Dazu wird auch eine deutliche Anhebung der finanziellen Zuwendungen für Angehörige gehören müssen. Es kann nicht sein, dass die Pflege in der Familie letztlich zu Arbeitslosigkeit und Altersarmut führt.
Hallo, die Angehörigenposition muss nachhaltig gestärkt werden. Da reichen keine Lippenbekenntnisse. Ohne Stärkung der finanziellen Seite wird in Zukunft nichts mehr gehen. Die pflegenden Töchter usw. sind überwiegend in Beschäftigung und brauchen, wenn sie zur Pflege den Job aufgeben, einen finanziellen Ausgleich. Das ist einfach so. Wer dies nicht wahrnimmt, macht einen großen Fehler.
MfG R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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