Unterschiede bei Dokumentation / Weglassen eines Abschnitts

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lauri
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Unterschiede bei Dokumentation / Weglassen eines Abschnitts

Beitrag von Lauri » 13.10.2009, 08:54

Unterschiede bei Dokumentation / Weglassen eines Abschnitts

Hallo,

ich habe folgenden Fall.
Ich habe die elektr. Arztakte wo meine Operation dokumentiert wird. Diese elektr. Akte habe ich "nur" durch ein Klageverfahren in die Hand bekommen.
Vorher hatte ich bezgl. der Operation einen umfangreichen Arztbrief an den HA, der auch die Operation beschreibt.

Nun habe ich festgestellt, dass ein kompletter Abschnitt der elektr. Arztakte (die ich ohne das Verfahren vermutlich nie gesehen hätte), NICHT in dem Arztbrief an den HA integriert ist. Prinzipiell hat man "alles" von der elektr. Arztakte in den Arztbrief 1 zu 1 übernommen "aber" wie gesagt einen Abschnitt einfach vollkommen rausgelassen.

Hier stellt sich mir die Frage ob das zulässig ist?? Klar würde ich gerne wissen wo ich darüber rechtliche Informationen bekommen kann. Für mich persönlich stellt das einen Dokumentationsmangel/Täuschung dar.

Bei dem weggelassenen Abschnitt geht es um Blutungen aus den epiduralen Venen während einer Bandscheibenoperation.

Ich hätte davon nie erfahren, wenn ich denn nicht ein Verfahren aufgrund einer sog. nachträgl. bekanntgewordenen Sache angestrebt hätte.

Kann mir hier jemand helfen?

Grüße
Lauri

Rauel Kombüchen
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Landesärztekammer ggf. mit der Überprüfung betrauen

Beitrag von Rauel Kombüchen » 13.10.2009, 11:06

Hallo Lauri,

es drängt sich der Verdacht auf, dass die fragliche "Auslassung" betr. Blutungen Absicht war. Die Frage ist, ob sich insoweit ein Nachteil, ein Schaden, seitens der Behandlung durch den Hausarzt ergeben hat. Hätte er anderes gehandelt, wenn ihm die fragliche Textstelle bekannt gewesen wäre? Wenn ja, könnte man sicherlich erfolgreich gegen den "unvollständigen" Arztbrief vorgehen.
Ansonsten sehe ich bezüglich der unterschiedlichen Texte noch nicht klar. Möglicherweise wird seitens der Krankenhausseite eingewandt, die Textstelle sei für den Hausarzt nicht wichtig gewesen und hätte daher unterbleiben können. Es spricht einiges dafür, dass in einem Arztbrief wirklich nicht alles 1:1 übernommen werden muss.
Wenn man insoweit weitere Aufhellungen bezüglich der ärztlichen Berufspflichten anstrebt, kann man sich an die zuständige Landesärztekammer wenden und einfach einmal die Vermutung äußern, dass es Arztpflicht gewesen wäre, die ausgelassene Textstelle auch im Hausarztbrief zu erwähnen. Da dies nicht geschehen sei, würde eine Berufspflichtverletzung gerügt. Dann muss die Landesärztekammer der Sache nachgehen und irgendwann eine Rückmeldung geben, wie die Angelegenheit beurteilt wird.

MfG Rauel
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Lauri
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Beitrag von Lauri » 14.10.2009, 09:16

Hallo Rauel,

vielen Dank für die Antwort.
Da ich trotz der OP massive Beschwerden habe, denke ich schon das ein HA aufgrund der "anderen Umstände" dann auch anders gehandelt hätte.
Aber ich bin ja nicht der HA ....
Wie auch immer finde ich, dass ich auch als Patient das Recht habe zu erfahren was bei einer Operation geschehen ist und zwar IM GANZEN.
Ich persönlich fühle mich bezgl. der OP-Geschehnisse nicht ausreichend aufgeklärt.
Mir hat man ja auch den Bericht für den HA zugesandt ...

Da man auch geschrieben hat, dass aufgrund der Blutungen mit einer erhöhten Neigung postoperativen Hämorrahgien zu erwarten ist (das steht auch in dem weggelassenen Abschnitt), halte ich das für mich und für einen betreuenden HA durchaus als eine wichtige Mitteilung!!!

Beste Grüße

Lauri

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