Direktionsrecht des Arbeitgebers - Darf der Arbeitgeber das Tragen eines Fahrradhelms bei der Fahrt zur Arbeitsstelle anordnen?
Hallo,
ich brauche Hilfe:
Hat der Arbeitgeber (privates Einzelunternehmen) das Recht, für Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Arbeitsstätte und Büro (bezahlte Arbeitszeit) das Tragen eines Fahrradhelms anzuordnen? Wenn ja, wer muss die Kosten der Anschaffung eines Helmes tragen?
Nicole
Helmpflicht bei der Fahrradfahrt zur Arbeitsstelle ?
Moderator: WernerSchell
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Sicher zur Arbeit und zurück
Hallo Nicole,Nicole hat geschrieben: .... Hat der Arbeitgeber (privates Einzelunternehmen) das Recht, für Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Arbeitsstätte und Büro (bezahlte Arbeitszeit) das Tragen eines Fahrradhelms anzuordnen? Wenn ja, wer muss die Kosten der Anschaffung eines Helmes tragen? ....
ist gibt für Erwachsene keine allgemeine Helmpflicht bei der Fahrradnutzung. Allerdings kann man die Nutzung eines Helms als sinnvoll erachten.
Ich sehe keine rechtliche Grundlage dafür, dass Arbeitgeber für die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück das Tragen von Fahrradhelmen anordnen können. Dies wird m.E. vom Direktionsrecht nicht erfasst. Der Arbeitgeber kann allerdings Empfehlungen aussprechen. Die jeweiligen Berufsgenossenschaften haben dazu u.a. Hinweise erarbeitet -
siehe z.B. unter
http://www.arbeitssicherheit.de/arbeits ... bgi568.pdf
Arbeitgeber, die das Tragen von Fahrradhelmen fördern wollen, sollten sich überlegen, ob sie nicht freiwillig die Kosten der Helme übernehmen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de