Leider kommen nur ca. 30% aller medizinischen Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen durch, und das, obwohl im Medizinrecht der "Anscheinsbeweis" gilt, d.h., wenn ich bei einem Arzt/Zahnarzt war und danach ein Problem habe, muß ich als Laie das nicht beweisen, sondern der Arzt/Zahnarzt muß beweisen, daß er nichts falsch gemacht habe (s.a. Creifelds Rechtswörterbuch, 15. Auflage, "Beweislast":...(z.B. liegt bei grober Fahrlässigkeit die Beweislast für fehlende Kausalität eines Behandlungsfehlers beim Arzt)...", warum die Klagen trotzdem kaum durchkommen, darüber mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen, denn kein Mensch verklagt doch seinen Arzt aus Jux, leider können Richter ja urteilen, wie sie wollenn (Prinzip der "Freien Beweiswürdigung", z.B. in der ZPO § 286 (1) (nachzulesen unter www.gesetze-im-internet.de, Volltextsuche, ZPO), aber auch im Strafrecht, etc.; des weiteren sind Richter ja unabhängig, d.h., keine übergeordnete Instanz kann denen etwas sagen...),
las grad' neulich das Urteil in einem Fall, in dem eine Frau über 400 Behandlungen nach einer verpfuschten Zahnbehandlung über sich hat ergehen lassen müssen und trotzdem vom OLG Hamm nicht einmal Schmerzensgeld zugesprochen bekommen hat, weil dem Zahnarzt kein Fehler nachzuweisen gewesen wäre, dabei hätte sie bzw. ihr Rechtsanwalt (vielleicht war der unfähig, wie so viele) das gar nicht müssen!!!
Medizinische Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen!
Moderator: WernerSchell
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Herbert Kunst
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Patient muss idR Fehler beweisen !
Hallo Berindo,
meist ist es so, dass der Patient einen behaupteten Behandlungs- oder Pflegefehler beweisen muss. Nur in bestimmten Fällen:
- grober Fehler,
- mangelhafte Dokumentation
- Aufklärungsmängel
tritt unter Umständen die "Umkehr der Beweislast" ein mit der Folge, dass die angeschuldigte bzw. beklagte Seite ggf. korrektes Handeln belegen muss.
Wenn man alle Fehlermeldungen aus der Patientenschaft nimmt und diese mit 100 gleichsetzt, halte ich einen durchschnittlichen Erfolg in etwa 30 Fällen für durchaus für durchaus günstig. Bei allen berechtigten Argumenten Pro Patient muss man sehen, dass doch nicht selten etwas verwechselt wird: Ärzte und andere Therapeuten müssen keinen Heilungserfolg garantieren (wäre auch mit Rücksicht auf schicksalshafte Entwicklungen nicht möglich). Nur bei Fehlern bzw. rechtswidrigem Handeln können sie haftungsrechtlich belangt werden.
Vgl. auch http://www.pflegerechtportal.de
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Kunst
meist ist es so, dass der Patient einen behaupteten Behandlungs- oder Pflegefehler beweisen muss. Nur in bestimmten Fällen:
- grober Fehler,
- mangelhafte Dokumentation
- Aufklärungsmängel
tritt unter Umständen die "Umkehr der Beweislast" ein mit der Folge, dass die angeschuldigte bzw. beklagte Seite ggf. korrektes Handeln belegen muss.
Wenn man alle Fehlermeldungen aus der Patientenschaft nimmt und diese mit 100 gleichsetzt, halte ich einen durchschnittlichen Erfolg in etwa 30 Fällen für durchaus für durchaus günstig. Bei allen berechtigten Argumenten Pro Patient muss man sehen, dass doch nicht selten etwas verwechselt wird: Ärzte und andere Therapeuten müssen keinen Heilungserfolg garantieren (wäre auch mit Rücksicht auf schicksalshafte Entwicklungen nicht möglich). Nur bei Fehlern bzw. rechtswidrigem Handeln können sie haftungsrechtlich belangt werden.
Vgl. auch http://www.pflegerechtportal.de
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Medizinrechtlerin beklagt überzogene Debatte
Medizinrechtlerin beklagt überzogene Debatte
FRANKFURT (dpa). Die Debatte über ärztliche Behandlungsfehler in Deutschland ist aus Sicht einer Expertin überzogen. "Man tut dem System Unrecht und hat die falsche Anspruchshaltung", warnte die Vorsitzende des Vereins Medizinrechtsanwälte, Britta Specht, in einem dpa-Gespräch.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=564178
FRANKFURT (dpa). Die Debatte über ärztliche Behandlungsfehler in Deutschland ist aus Sicht einer Expertin überzogen. "Man tut dem System Unrecht und hat die falsche Anspruchshaltung", warnte die Vorsitzende des Vereins Medizinrechtsanwälte, Britta Specht, in einem dpa-Gespräch.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=564178