Ärzte Zeitung online, 17.07.2009:
Unpünktlichkeit kostet nicht unbedingt die Stelle
MAINZ (dpa). Auch eine permanente Unpünktlichkeit kostet nicht zwangsläufig den Arbeitsplatz. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Denn nach dem Richterspruch muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter eindeutig abgemahnt haben.
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Urteil vom 23.4.2009 - 10 Sa 52/09
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=558557
Unpünktlichkeit kostet nicht unbedingt die Stelle
Moderator: WernerSchell
Kündigung ist das letzte Mittel
Hallo Leute,
die vorgestellte Entscheidung verkündet doch eigentlich keine neuen Erkenntnisse. Denn es war bisher schon so, dass bei Zuspätkommen eine Abmahnung erforderlich war. Dies orientierte sich an dem Grundsatz, dass die Kündigung selbst immer nur das letzte Mittel sein darf, eine bestimmte Verhaltenssituation zu verändern. Daraus ergibt sich zwingend die Abmahnungsnotwendigkeit.
MfG KPH Neuss
die vorgestellte Entscheidung verkündet doch eigentlich keine neuen Erkenntnisse. Denn es war bisher schon so, dass bei Zuspätkommen eine Abmahnung erforderlich war. Dies orientierte sich an dem Grundsatz, dass die Kündigung selbst immer nur das letzte Mittel sein darf, eine bestimmte Verhaltenssituation zu verändern. Daraus ergibt sich zwingend die Abmahnungsnotwendigkeit.
MfG KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!