Wie lange wird es wohl dauern, bis die unten genannten gesundheitspolitischen Entwicklungen sich in Deutschland positiv auf die katastrophale Behandlungssituation und Anerkennung von Patienten mit chronischer Lyme-Borreliose auswirken????
Pressemitteilung des Generalstaatsanwaltes von Connecticut, USA zu den Leitlinien
„Lyme-Borreliose“ der IDSA (Infectious Diseases Society of America)
Am 1. Mai 2008 informierte die Generalstaatsanwaltschaft von Connecticut über die Feststellung eines fehlerhaften Vorgehens bei der Erstellung der Leitlinien zur Lyme-Borreliose durch die US-Leitlinienkommission IDSA. Einigen der einflußreichsten Mitglieder dieser Leitlinienkommission konnten geheim gehaltene Kapitalinteressen und Verflechtungen mit Pharmakonzernen und Versicherungsunternehmen nachgewiesen werden. Eine chronische Borreliose wurde hartnäckig verneint und anders lautende Forschungsergebnisse konsequent blockiert. Wissenschaftliche Unterlagen, die nicht in das gewünschte Bild passten, wurden bei der Erstellung der amerikanischen Leitlinien unterschlagen.
Daraufhin wurde die komplette Leitlinienkommission durch die Generalstaatsanwaltschaft ausser Kraft gesetzt. Leider orientiert sich der Rest der westlichen Welt immer noch an diesen korrupten Leitlinien.
Diese Leitlinien werden auch in Deutschland von Versicherungen, medizinischen Diensten, Berufsgenossenschaften aber auch von kassenärztlichen Vereinigungen herangezogen um die teure und angemessene Behandlung von chronisch an Borreliose erkrankten Menschen einzuschränken, sowie Ansprüche Versicherter abzuwehren. Dadurch werden auch die Entscheidungen behandelnder Ärzte im erheblichen Maße beeinflusst. Praktische Ärzte stehen vor der Entscheidung, entweder „Leitlinienkonform“ zu handeln, oder ihre Patienten ernst zu nehmen und angemessen zu behandeln. Eine adäquate Diagnostik und Behandlung wird aufgrund der Ärztebudgetierung in der Regel verhindert.
Inhaltsangabe der Pressemitteilung
Connecticut Attorney General’s Office
Press release
Attorney General’s Investigation Reveals Flawed Lyme Disease Guideline Process, IDSA
Agrees To Reassess Guidelines, Install Independent Arbiter
Im folgenden werden die wichtigsten Passagen der Pressemitteilung der
Generalstaatsanwaltschaft Connecticut vom 01.05.08 (in deutscher Übersetzung, sinngemäß) wiedergegeben:
- Der Generalstaatsanwalt Richard Blumenthal teilt heute mit, dass Kartell-rechtliche
Überprüfungen ergeben haben, dass ernsthafte Fehler der IDSA bei
der Erstellung der Leitlinien zur Lyme-Borreliose 2006 vorliegen.
- Die IDSA stimmte zu, dass die Leitlinien unter Einbeziehung eines unabhängigen
Schiedsmanns überprüft werden.
Die bisherigen Leitlinien der IDSA (2006) werden von Versicherungen dazu benutzt, sich restriktiv im Hinblick auf antibiotische Langzeitbehandlung zu verhalten.
- Versicherungen berufen sich zudem auf die Leitlinien der IDSA, um die Existenz einer
chronischen Lyme-Borreliose zu negieren.
- Die Staatsanwaltschaft deckte finanzielle Interessen bei mehreren Mitgliedern der IDSALeitlinienkommission (IDSA panelist) auf.
- Die IDSA ignoriert medizinische Meinungen und Hinweise bzgl. der chronischen Lyme-
Borreliose, so dass ernsthaft gefragt werden muss, ob die Leitlinien alle relevanten
wissenschaftlichen Erkenntnisse wiedergeben.
- Eine neue Kommission (new panel) wird alle wissenschaftlichen Hinweise und
divergierenden wissenschaftlichen Meinungen berücksichtigen und analysieren.
- Ein unabhängiger Ombudsmann, ausgewählt von der IDSA und der Staatsanwaltschaft, wird die neue Kommission vor Interessenskonflikten schützen und deren Integrität waren.
Die Staatsanwaltschaft machte folgende Feststellungen:
Die IDSA führte bei keinem der Kommissionsmitglieder (panelist) eine Überprüfung von
Interessenskonflikten durch, bevor diese sich für die Leitlinien 2006-Kommission bewarben.
Es wurde festgestellt, dass mehrere Mitglieder der Kommission (panel) Interessenskonflikte aufwiesen.
Die IDSA missachtete ihre eigenen Grundsätze bei der Bewerbung von
Kommissionsmitgliedern und des Kommissionsvorsitzenden, indem sie den Vorsitzenden ermächtigte, eine handverlesene, in der Meinung gleichgeschaltete Kommission zusammenzustellen, ohne dies durch den IDSA-Aufsichtsrat überprüfen zu lassen. – Zudem hatte der Vorsitzende ein Vorurteil hinsichtlich der Existenz einer chronischen Lyme-Borreliose.
Die IDSA-Kommission wies Informationen über die Existenz der chronischen Borreliose
zurück. In 2000 wurde ein Kommissionsmitglied eliminiert, da es die Meinung der Leitlinien-Kommission nicht teilte; durch diese Elimination wurde „Konsens“ in der Kommission herbeigeführt.
Die IDSA blockierte Bewerbungen von Wissenschaftlern und Ärzten, die anderer Meinung als die Kommission waren; die Ablehnungen wurden damit begründet, dass die Kommission vollständig besetzt sei, obwohl in der Folgezeit die Anzahl der Kommissionsmitglieder erhöht wurde.
Die IDSA bestimmte die Leitlinien einer anderen Fachgesellschaft, wobei mehrere Mitglieder der IDSA-Kommission (einschl. Vorsitzender) in der anderen Fachgesellschaft als Kommissionsmitglied (panelist) tätig wurden. Die Leitlinien beider Gesellschaften wurden zeitgleich erstellt.
Da die IDSA eigenen Mitgliedern die Mitgliedschaft in beiden
Kommissionen erlaubte, verstiess sie (IDSA) gegen ihre eigene Politik der Vermeidung von Interessenskonflikten.
IDSA und Staatsanwaltschaft trafen eine Vereinbarung, eine Überprüfungskommission
(review panel) zu gründen, um die Leitlinien der IDSA 2006 zu überprüfen und falls
notwendig zu revidieren. Diese Überprüfungskommission (bei deren Mitglieder kein
Interessenskonflikt vorliegt) wird in verständlicher Weise die medizinischen und
wissenschaftlichen Hinweise überprüfen, eine öffentliche Anhörung durchführen und dadurch ein Forum bilden, das zur Klärung beiträgt. Diese Revisionskommission wird entscheiden, ob die Leitlinien der IDSA 2006 bzgl. Lyme-Borreliose korrekt und berechtigt sind oder ob Notwendigkeit vorliegt, die Leitlinien zu revidieren oder zu aktualisieren.
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hat die IDSA ihre Glaubwürdigkeit untergraben, indem sie Personen mit finanziellen Interessen die Möglichkeit gab, divergierende medizinische Erkenntnisse und Meinungen auszuschließen. Solche Lobbyisten gehörten zu Arzneimittelherstellern, Herstellern von diagnostischen Verfahren sowie Patent- und
Beraterfirmen.
Da die Leitlinien erhebliche politische und wirtschaftspolitische Auswirkungen
haben, sind medizinische Fachgesellschaften rechtlich und moralisch verpflichtet, eine
korrekte Vorgehensweise und wissenschaftliche Standards zu beachten.
Die Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft und der IDSA stellt sicher, dass eine
konfliktfreie Kommission alle zur Verfügung stehenden Informationen nutzt und die
bestehenden Leitlinien bestätigt oder wenn nötig verändert.
Durch die Einführung eines unabhängigen Ombudsmannes und durch öffentliche Anhörungen wird im vorliegenden Fall ein Modell geschaffen, dass im Hinblick von Leitlinien von Fachgesellschaften das Vertrauen der Öffentlichkeit stärkt und kritische Standards stützt.
Es wurde vereinbart, dass der Revisions-Kommission kein Mitglied der IDSA-Kommission angehört, welche die Leitlinien 2006 verfassten.
In der Kontrollkommission müssen 75 % der Mitglieder den einzelnen Empfehlungen
zustimmen, ansonsten erfolgt Annullierung.
Die Revisionskommission wird nach Überprüfung entscheiden, ob die Leitlinien überhaupt nicht geändert , teilweise modifiziert oder komplett ersetzt werden.
Der abschließende Bericht über die Revisionskommission wird in der Website der IDSA
veröffentlicht.
Anmerkungen der Generalstaatsanwaltschaft
In 2000 vertrat ein Mitglied der Leitlinienkommission die Ansicht, dass das Krankheitsbild der chronischen und persistierenden chronischen Lyme-Borreliose existiert. Die Kommission nötigte das Mitglied mit dem Konsens der Kommission konform zu gehen. Als das Mitglied sich weigerte, wurde es aus der Kommission ausgeschlossen.
Die IDSA beabsichtigte durch Leitlinien der American Academy of Neurology (AAN) ihre
eigenen Leitlinien durch eine unabhängige Instanz (AAN) bestätigen zu lassen. Tatsächlich waren Mitglieder der IDSA auch in der Kommission der AAN vertreten und die Leitlinien beider Fachgesellschaften wurden zeitgleich erstellt. Dieses Vorgehen der IDSA verstieß gegen die eigene Politik, Interessenskonflikte zu vermeiden.
Die Leitlinien der IDSA und der AAN negieren die Existenz einer chronischen Lyme-
Borreliose; dabei zeigten sich sehr deutliche Übereinstimmungen in den Formulierungen.
Beide Fachgesellschaften ordneten persistierende Symptome nach Behandlung einem
sogenannten „Post-Lyme-Syndrom“ zu und definierten dieses Syndrom gleichlautend.
Die IDSA suchte bei der AAN bzgl. der Leitlinien Rückendeckung und vice versa. – Wie
bereits ausgeführt, waren mehrere Personen zugleich Mitglied der IDSA- und der AANLeitlinien-Kommission.
IDSA und AAN waren bemüht, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bei der Erstellung der Leitlinien darzustellen, als diesbezüglich Zweifel aufkamen.
Die IDSA zitierte die Auffassungen der AAN, um staatlichen Anweisungen und staatlicher Legalisierung zur Unterstützung der antibiotischen Behandlung bei der Lyme-Borreliose entgegen zu wirken.
In ihren Leitlinien fügte die IDSA eine Anmerkung ein, wonach die Leitlinien willkürlich
(voluntary) genannt werden und wies daraufhin, dass die endgültige Entscheidung über die Anwendung der Leitlinien vom behandelnden Arzt unter Beachtung der jeweils
vorherrschenden Umstände zu treffen seien. – Tatsächlich machten sich zahlreiche
Versicherer die Leitlinien zu eigen, um hierdurch die Ablehnung von Kostenübernahme einer antibiotischen Langzeitbehandlung abzulehnen.
Ps.
Die Seuche des 21 Jahrhundert!
Alle Borreliose Betroffenen sehnen sich den 30 Juli 2009 herbei!
Wir leben in DEUTSCHLAND, doch sind auf die Entscheidung von Amerika angewiesen.
Jetzt kann man nur noch Hoffen und Beten, dass diese nicht auch noch manipoliert wird!
Leitlinien zur Lyme-Borreliose ...
Moderator: WernerSchell