Arbeitgeberäußerungen in Betriebsversammlung - Frage!

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Arbeitgeberäußerungen in Betriebsversammlung - Frage!

Beitrag von Hasilein » 24.06.2009, 13:42

Arbeitgeberäußerungen in Betriebsversammlung - Frage!
Darf der Chef das?


Hallo!
Wie ich hier schon berichet hatte, wurde ich vom AG wegen Postens in einem Diskussionsforum gekündigt, die Kündigungsschutzklage läuft.
Jetzt wurde mir erzählt, dass mein AG auf einer Betriebsversammlung erzählt hat, dass ich gekündigt wurde weil ich das Haus diffamiert hätte und weil man davon ausgeht, dass anonyme Anzeigen an den MDK von mir getätigt worden wären.
Darf ein Chef das einfach so behaupten?
Gruss
Hasi
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Rauel Kombüchen
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Recht der freien Meinungsäußerung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 24.06.2009, 13:51

Hallo Hasilein,
ich denke, dass dem Arbeitgeber grundsätzlich auch das Recht freien Meinungsäußerung zusteht. Insofern halte ich korrekte Informationen für zulässig. Grenzen ergeben sich für beleidigende bzw. schmähende Äußerungen.
Da in der konkreten Angelegenheit ein zutreffender Sachverhalt dargestellt wurde, sehe ich keine Probleme. Im Übrigen sind alle Arbeitnehmer in der Regel verpflichtet, betriebliche Angelegenheiten verschwiegen zu behandeln. Insofern dürfen interne Debatten nicht nach außen gegeben werden.
MfG Rauel
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Hasilein
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Konkreter Sachverhalt, bist du dir da sicher? ....

Beitrag von Hasilein » 02.07.2009, 21:01

Hallo Rauel!
Ach so, der Arbeitgeber darf mich namentlich bei einer Betriebsversammlung beschuldigen, bzw. als Tatsache hinstellen, dass ich für anonyme Anzeigen gegen das Haus verantwortlich gewesen bin und auch aus diesem Grund gekündigt wurde.
Aber ich darf nicht in einem öffentlichen Diskussionsforum meine Sorgen und meinen Frust über einen fiesen Arbeitgeber ohne Nennung von Namen ausleben? Ich darf nicht frei meine Meinung äußern und nur meine Meinung?
Der einzige Fehler war die Nennung meines eigenen Namens, ansonsten wüsste kein Mensch, von wem ich in dem Forum rede.
Aber auf einer Betriebsversammlung, wo die halbe Belegschaft sitzt darf mir sowas angedichtet werden?
Dass interne Debatten nicht nach außen getragen werden dürfen nützt mir nichts, so eine Information macht die Runde!
Hätte meine Kollegin mich nicht verpetzt, wäre meine Welt noch in Ordnung und ich hätte meinen Job noch.
"Da in der konkreten Angelegenheit ein zutreffender Sachverhalt dargestellt wurde, sehe ich keine Probleme."
Konkreter Sachverhalt, bist du dir da sicher?
Gruss
Hasi
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