Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung
Hallo,
wo liegt die Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung?
Muss der Verunglimpfende beweisen dass er es nicht so gemeint hat, bzw. dass es keine Verunglimpfung ist
oder
muss der Verunglimpfte beweisen, dass eine Verunglimpfung statt gefunden hat?
Gruss und Danke!
Hasi
Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung
Moderator: WernerSchell
Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung
Leben und leben lassen!
Beweis im Prozess
Hallo,
in einem Streitverfahren muss idR diejenige Partei den Beweis antreten, die einen bestimmten Sachverhalt zum Gegenstand der Argumation macht.
Allgemein zur Beweis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)
Nähere Angaben siehe u.a.:
http://www.jusline.de/Zivilprozessordnung_(ZPO).html
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
MfG Cicero
in einem Streitverfahren muss idR diejenige Partei den Beweis antreten, die einen bestimmten Sachverhalt zum Gegenstand der Argumation macht.
Allgemein zur Beweis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)
Nähere Angaben siehe u.a.:
http://www.jusline.de/Zivilprozessordnung_(ZPO).html
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
MfG Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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