Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung

Beitrag von Hasilein » 05.06.2009, 20:25

Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung

Hallo,
wo liegt die Beweislast beim angeblichen Tatbestand der Verunglimpfung?
Muss der Verunglimpfende beweisen dass er es nicht so gemeint hat, bzw. dass es keine Verunglimpfung ist
oder
muss der Verunglimpfte beweisen, dass eine Verunglimpfung statt gefunden hat?
Gruss und Danke!
Hasi
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Cicero
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Beweis im Prozess

Beitrag von Cicero » 06.06.2009, 07:29

Hallo,
in einem Streitverfahren muss idR diejenige Partei den Beweis antreten, die einen bestimmten Sachverhalt zum Gegenstand der Argumation macht.
Allgemein zur Beweis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)
Nähere Angaben siehe u.a.:
http://www.jusline.de/Zivilprozessordnung_(ZPO).html
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
MfG Cicero
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