Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken - EuGH-Urteil

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Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken - EuGH-Urteil

Beitrag von Presse » 19.05.2009, 16:01

EuGH bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken
Becker: Ein guter Tag für den Patienten- und Verbraucherschutz

Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken bestätigt. Die Richter folgten damit sowohl Generalanwalt Yves Bot als auch den Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Bundesregierung hatte sich im Verfahren klar für die bisherige deutsche Regelung ausgesprochen.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV), Fritz Becker, sagte heute: "Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker."

Das bewährte deutsche Apothekensystem ist weltweit anerkannt: 4 Millionen Menschen werden täglich in rund 21.600 unabhängigen Apotheken mit mehr als 145.000 Mitarbeitern versorgt.

Das Urteil ist eine Bestätigung der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Rolle der freiberuflichen Apotheke und ein bedeutendes Signal für Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung insgesamt. Becker: "Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Bundesregierung und den Gesetzgeber in ihrem Bekenntnis zum bestehenden Apothekenwesen und den Freien Berufen."

Quelle: Pressemitteilung vom 19.05.2009
Pressekontakt: Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
http://www.abda.de

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Fremdbesitzverbot für Apotheken rechtmäßig

Beitrag von Presse » 20.05.2009, 06:51

Fremdbesitzverbot für Apotheken rechtmäßig

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Danach dürfen weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, Ketten bleiben unzulässig. Dies sei im Interesse des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, urteilte der EuGH. (Az: C 171/07)
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... aessig.htm

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EU-Gericht schützt deutsche Apotheker

Beitrag von Presse » 20.05.2009, 13:46

EU-Gericht schützt deutsche Apotheker
Anders als in Großbritannien oder Norwegen bleiben Kettenapotheken in Deutschland auch künftig verboten.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/art271,2802212
Quelle: Tagesspiegel

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Verbot von Pillen-Discountern empört Ökonomen

Beitrag von Presse » 20.05.2009, 13:47

Verbot von Pillen-Discountern empört Ökonomen
Ökonomen kritisieren das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und sehen die Verbraucher als Verlierer.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,625784,00.html
Quelle: Der Spiegel

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EuGH sichert Unabhängigkeit der Heilberufe

Beitrag von Presse » 20.05.2009, 14:17

EuGH sichert Unabhängigkeit der Heilberufe
Fremdbesitzverbot vereinbar mit europäischem Gemeinschaftsrecht


Köln (pts/20.05.2009/10:10) - Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg unter dem Vorsitzenden Vassilios Skouris sein seit langem mit Spannung erwartetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen C 171/07 (Apothekerkammer des Saarlandes e.V. u.a. gegen das Saarland, Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales) und C-172/07 (Helga Neumann-Seiwert gegen das Saarland) verkündet.

Danach ist das deutsche Fremdbesitzverbot nicht unvereinbar mit der durch Art. 43 und 48 des EG-Vertrages gewährleisteten Niederlassungsfreiheit.

Zwar schränkten die deutschen Regeln, wonach nur ein Apotheker, nicht aber auch eine Kapitalgesellschaft oder ein sonstiger Nichtapotheker eine Apotheke betreiben darf, die Niederlassungsfreiheit in der EU ein, doch ließe sich diese Beschränkung mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses rechtfertigen, nämlich mit dem Ziel, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Der Ausschluss von Nichtapothekern vom Betrieb einer Apotheke sei zur Erreichung dieses Ziels nicht nur geeignet, sondern gehe auch nicht über dasjenige hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sei. Der Gerichtshof betont in diesem Zusammenhang den ganz besonderen Charakter der Arzneimittel, die bei nicht richtiger Anwendung der Gesundheit schweren Schaden zufügen könnten, ohne dass sich der Patient dieses Schadens bewusst sei.

In Anlehnung an die Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 16. Dezember 2008 gründet der Gerichtshof seine Entscheidung auf die Annahme, dass ein Apothekenbetreiber, dessen gesamte berufliche Existenz von der Beobachtung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen abhänge, sein privates Interesse an einer Gewinnerzielung besser zu zügeln vermöge als ein solcher Apothekenbetreiber, der im Falle eines Rechtsverstoßes allenfalls den Verlust seiner Investitionen zu fürchten habe. Jedenfalls bewege sich ein Mitgliedstaat innerhalb des ihm bei der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes und der Höhe des Schutzniveaus zustehenden Wertungsspielraums, wenn er den Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für die Sicherheit und Qualität des Einzelvertriebs von Arzneimitteln ansehe.

Den Einwand von Kommission und DocMorris, der genannte Zweck lasse sich auch durch weniger beschränkende Maßnahmen erreichen, ließ der Gerichtshof nicht durchgreifen, weil nicht erwiesen sei, dass solche Maßnahmen genauso wirksam die Sicherheit der Arzneimittelversorgung sicherstellen könnten. Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten von DocMorris, Prof. C. König, wonach das Fremdbesitzverbot schon am fehlenden Beweis der Ungeeignetheit milderer Mittel scheitert, gilt somit der Grundsatz in dubio pro salute!

Saarländischer Vorstoß gegen Fremdbesitzverbot gestoppt
Damit ist dem Vorgehen des früheren Saarländischen Ministers für Justiz, Gesundheit und Soziales - dem jetzigen Präsidenten des Bundesversicherungsamtes und als möglicher CDU-Kandidat für das Amt des Bundesgesundheitsministers bereits ins Gespräch gebrachten - Josef Hecken (CDU) eine deutliche Absage erteilt worden. Dieser hatte nämlich unter Berufung auf das sog. Optikerurteil des EuGH vom 21. April 2005 veranlasst, dass das Saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales das Fremdbesitzverbot für gemeinschaftswidrig erklärte und im Juni 2006 einer Kapitalgesellschaft, der in den Niederlanden niedergelassenen DocMorris N.V., die Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken erteilte, obwohl es hierfür keinerlei Rechtsgrundlage gab.

Ministeriellen Alleingängen, bei denen die Exekutive eigene rechtspolitische Wertungen (wie insb. die Wertung, welche Erfordernisse eine Kapitalgesellschaft erfüllen muss, um zum Betrieb einer Apotheke zugelassen zu werden) an die Stelle der Wertung des Gesetzes setzt, ist nun - zumindest vorläufig - ein Riegel vorgeschoben: Nach Verkündung des Urteils wird es weder der DocMorris N.V., die zur Zeit zu rund 90 % von der Celesio AG gehalten wird, noch anderen (brancheninternen wie -externen) Kapitalgesellschaften möglich sein, unter Berufung auf europäisches Gemeinschaftsrecht Apothekenketten in Deutschland zu gründen. Der Markt hat auch prompt reagiert und die im MDax notierten Titel von Celesio nach dem Urteil des EuGH um gleich mehr als zehn Prozent abstürzen lassen.

Auch wenn mit der Anerkennung des Fremdbesitzverbotes als gemeinschaftsrechtskonform zunächst eine große Gefahr für die Unabhängigkeit der deutschen Apothekerschaft vom Tisch ist, müssen wir doch auf der Hut sein. Zwar hat der von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag auf Aufhebung des Fremdbesitzverbotes im Deutschen Bundestag keine Mehrheit gefunden und gibt es laut Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit Rolf Schwanitz auf der Interpharm im März 2009 in Hamburg im Gesundheitsministerium keine Bestrebungen, das Fremdbesitzverbot unabhängig von europarechtlichen Vorgaben zu beseitigen, vielmehr begrüßt auch Ulla Schmidt die EuGH-Entscheidung, doch wer weiß, was nach der Bundestagswahl kommt, falls Josef Hecken tatsächlich zum Bundesgesundheitsminister avancieren sollte.

Valentin Saalfank: "Nichtsdestotrotz freuen wir uns, dass - zumindest vorläufig - ein wichtiges Ziel unserer Vereinigung erreicht ist: Die Sicherung der Unabhängigkeit der Heilberufe. Wir danken daher unseren beiden Mitgliedern, der Apothekerin Frau Helga Neumann-Seiwert und Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Uwe Dettling für ihren unermüdlichen Einsatz vor dem EuGH."

Weitere Informationen:
Dr. Valentin Saalfrank
Vorstandsvorsitzender der IfUH
Initiative für unabhängige Heilberufe IfUH
Tel. 0221 / 660 98 62
email: saalfrank@info-medizinrecht.de

Quelle: Pressetext Deutschland, 20.5.2009

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