Nutzen einer Pflegekammer
Die spezielle Rolle einer Pflegekammer besteht darin, dass sie aufgrund der ihr vom Gesetzgeber gewaehrten besonderen Vollmachten berufsregulierende Funktionen ausuebt, die zur Selbstaendigkeit des Berufes beitragen. Durch eine Kammer wird die berufliche Selbstverwaltung – und dadurch die berufsfachliche Kontrolle der Berufsangehoerigen – durchgefuehrt.
Aufgrund der ihr uebertragenen berufsregulierenden Aufgaben waere es Sache der Kammer, berufliche Richtlinien und Vorschriften zu erlassen und Systeme zu entwickeln, wodurch diese in die Praxis umgesetzt und entsprechend ueberwacht werden koennen. Die Kammer wuerde ein den Vorgaben internationaler Pflegeorganisationen entsprechendes Berufsbild in ihre Satzung aufnehmen sowie Inhalte und Aktionsspektrum der Pflege definieren. Die Berufspraktiker/innen koennten sich in problematischen Situationen am Arbeitsplatz auf bestehende Orientierungsrichtlinien der Kammer berufen und ihren Standpunkten dadurch groesseres Gewicht verleihen.
http://www.pflegekammer.de/Nutzen%20f%F ... Pflege.htm
Quelle: Mitteilung vom 17.04.2009 - Pflegeunterricht konkret - pflegeheute@elsevier.com
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Nutzen einer Pflegekammer
Moderator: WernerSchell
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Skepsis überwiegt - Pflegekammern sind kontraproduktiv!
Monika Hutwelker: Zur Einrichtung einer Pflegekammer
Eine Pflegekammer dient nicht zur Professionalisierung der Pflegeberufe
Quelle: Hermeneutik.de >>> http://www.hermeneutik.de/?Texte:Monika ... legekammer <<< (html)
„Thema Pflegekammer enttabuisiert“ (?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden?
Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Rolf Höfert, sagte, mit Erscheinen des Igl-Gutachtens sei das Thema Pflegekammer „enttabuisiert“ worden. „Igl hat eindrucksvoll dargelegt, dass das verfassungsrechtlich machbar ist.“
Ob mit der Präsentation des Rechtsgutachtens von Igl über "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) das Thema über die Notwendigkeit und die Errichtung von Pflegekammern „enttabuisiert“ worden sei, steht nach wie vor zu bezweifeln an so wie die Einschätzung, dass die Formulierung von „Vorbehaltsaufgaben“ längst überfällig sei.
Der (vermeintliche) Vorteil (?) einer Verkammerung liegt zunächst in der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft, so dass auf diesem Wege Mitglieder zwangsrekrutiert werden können.
Ob dies von den Pflegenden tatsächlich gewollt ist, ist eine offene Frage. Zu fragen aber ist, ob das, was berufspolitisch wünschenswert sein mag, auch tatsächlich verfassungsrechtlich möglich und vor allem zwingend ist.
Spannende Fragen, die einer Klärung und weiteren Diskussion bedürfen.
>>> http://www.iqb-info.de/Thema_Pflegekamm ... h_2008.pdf
"Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen"
Hier: Sind Pflegekammern notwendig?
Einige Anmerkungen v. L. Barth zum Rechtsgutachten v. Prof. Dr. Gerhard Igl, erstellt im Auftrage des DPR
>>> http://www.iqb-info.de/Oeffentlich_rech ... h_2008.pdf
Eine Pflegekammer dient nicht zur Professionalisierung der Pflegeberufe
Quelle: Hermeneutik.de >>> http://www.hermeneutik.de/?Texte:Monika ... legekammer <<< (html)
„Thema Pflegekammer enttabuisiert“ (?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden?
Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Rolf Höfert, sagte, mit Erscheinen des Igl-Gutachtens sei das Thema Pflegekammer „enttabuisiert“ worden. „Igl hat eindrucksvoll dargelegt, dass das verfassungsrechtlich machbar ist.“
Ob mit der Präsentation des Rechtsgutachtens von Igl über "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) das Thema über die Notwendigkeit und die Errichtung von Pflegekammern „enttabuisiert“ worden sei, steht nach wie vor zu bezweifeln an so wie die Einschätzung, dass die Formulierung von „Vorbehaltsaufgaben“ längst überfällig sei.
Der (vermeintliche) Vorteil (?) einer Verkammerung liegt zunächst in der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft, so dass auf diesem Wege Mitglieder zwangsrekrutiert werden können.
Ob dies von den Pflegenden tatsächlich gewollt ist, ist eine offene Frage. Zu fragen aber ist, ob das, was berufspolitisch wünschenswert sein mag, auch tatsächlich verfassungsrechtlich möglich und vor allem zwingend ist.
Spannende Fragen, die einer Klärung und weiteren Diskussion bedürfen.
>>> http://www.iqb-info.de/Thema_Pflegekamm ... h_2008.pdf
"Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen"
Hier: Sind Pflegekammern notwendig?
Einige Anmerkungen v. L. Barth zum Rechtsgutachten v. Prof. Dr. Gerhard Igl, erstellt im Auftrage des DPR
>>> http://www.iqb-info.de/Oeffentlich_rech ... h_2008.pdf
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