Ärzte sind zur Dokumentation im Pflegeheim verpflichtet!
Wir haben seinerzeit darüber berichtet, dass H. Krahforst, Jur. Geschäftsführer der LÄK Brandenburg, im Brandenburgischen Ärzteblatt 2/2007 S. 53 die These vertreten hat, dass es keine Verpflichtung für die Ärzteschaft gäbe, entsprechenden Eintragungen in die Dokumentationen vornehmen zu lassen resp. diese abzuzeichnen. Er vertritt hierbei die Rechtsauffassung, dass aufgrund unterschiedlicher Pflichten (einerseits Heimvertrag, andererseits ärztlicher Behandlungsvertrag) und dem Nebeneinander von ärztlicher und pflegerischer Dokumentation es weder eine gesetzliche noch vertragliche Grundlage für eine generelle Dokumentationspflicht des Arztes in der Heimdokumentation oder für eine Gegenzeichnung gibt.
In diesem Zusammenhang stehend darf auf die Stellungnahme in der Zeitschrift PflegeRecht 09/2007, S. 418 ff. verwiesen werden.
In einem Beitrag in der Zeitschrift PflegeRecht 09/2007, S. 418 ff. bin ich zum gegenteiligen Ergebnis gekommen, wonach eine entsprechende Dokumentationspflicht begründet ist. Wesentlich ist hierbei, dass die Dokumentationspflicht in erster Linie zu Informationszwecken und damit unmittelbar den Patienteninteressen und der Patientensicherheit zu dienen bestimmt ist, so dass die ärztliche und die heimrechtlich gebotene Dokumentation funktional gleichgerichtet sind.
Danach gab es für mich keinen Zweifel, dass der Arzt oder die Ärztin zur entsprechenden Dokumentation (auch in der Heimdokumentation) verpflichtet ist. Der Hinweis darauf, dass unterschiedliche Verträge ggf. unterschiedliche Rechte und Pflichten markieren, verfängt nicht, mal ganz abgesehen davon, dass das Berufsrecht der Ärzteschaft hierzu eindeutig ist.
Ganz aktuell sind Gemeinsame Empfehlungen der Heimaufsicht, der Verbände der Pflegekassen und des MDK als Mitglieder der AG 20 Pflege (Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimG) und der Landesärztekammer Brandenburg auf den Weg gebracht worden (Quelle: Brandenburgisches Ärzteblatt 2/2009, S. 15 ff.).
Ein Schritt in die richtige Richtung, wie ich meine.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.iqb-info.de/products.htm <<<
Lutz Barth
Ärzte sind zur Dokumentation im Pflegeheim verpflichtet!
Moderator: WernerSchell
-
- phpBB God
- Beiträge: 1148
- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Ärzte sind zur Dokumentation im Pflegeheim verpflichtet!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Ärzte sind zur Dokumentation im Pflegeheim verpflichtet!
Diese Einschätzung liest sich gut, man kann nur zustimmen! Allerdings stellt sich die Frage, wie die Ärzteschaft überzeugt werden kann, dass den Ärzten die genannten Dokumentationspflichten tatsächlich obliegen. Im Moment gibt es sogar besorgniserregende Hinweise, dass Ärzte kaum noch die Heime besuchen oder "Besuchsgebühren" nehmen bzw. zur Bedingung machen. Bisher war ja die ärztliche Versorgung in den Heimen schon als mangelhaft eingestuft, besonders hinsichtlich der Facharztversorgung. Ist jetzt der Notstand auch hinsichtlich der ärztlichen Versorgung gegeben - aus Honorierungsgründen? Man darf besorgt sein.Lutz Barth hat geschrieben: ..... Danach gab es für mich keinen Zweifel, dass der Arzt oder die Ärztin zur entsprechenden Dokumentation (auch in der Heimdokumentation) verpflichtet ist. Der Hinweis darauf, dass unterschiedliche Verträge ggf. unterschiedliche Rechte und Pflichten markieren, verfängt nicht, mal ganz abgesehen davon, dass das Berufsrecht der Ärzteschaft hierzu eindeutig ist. ...
Cicero
Honorarreform und Patientenversorgung
viewtopic.php?t=11094
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
-
- phpBB God
- Beiträge: 1148
- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Was ist zu tun?
Guten Morgen, Cicero.
Seit Erscheinen meines Beitrages in der Zeitschrift Pflegerecht habe ich mehrfach Anfragen bekommen, wie das leidige Problem denn nun in der Praxis zu lösen sei.
Mein Praxistipp: Ladet Euch den Beitrag herunter und besprecht diesen im Team; anschließend eine Kopie ziehen und den Haus- oder Fachärzten beim nächsten Besuch (der hoffentlich noch stattfindet) aushändigen und zugleich auf die aktuelle Entwicklung in Brandenburg hinweisen.
Die "mangelhafte ärztliche Versorgung" in den Heimen hat allerdings mehrere Ursachen und hier ist endlich eine Differenzierung erforderlich. Seit Jahren zeichnen sich stationäre Alteneinrichtungen durch eine "Arztferne" aus und m.E. wird diese Tendenz nicht selten dadurch begünstigt, dass z.T. Aufgaben in eigener Verantwortungszuständigkeit begründet worden sind, so dass der Arzt eigentlich auch keine Veranlassung hatte, vermehrt ihre Patienten aufzusuchen. Hier ist zwingend ein Umdenken erforderlich, denn bisher wurde von der Praxis überwiegend kommentarlos hingenommen, das mehr und mehr "Pflichtaufgaben" speziell für die Altenpflege begründet worden sind, die eigentlich so nicht wahrgenommen werden wollten!
Im Zuge der Neuordnungsdebatte haben wir nun exklusiv die Möglichkeit, das Thema offensiv anzugehen.
Gruß
L. Barth
Seit Erscheinen meines Beitrages in der Zeitschrift Pflegerecht habe ich mehrfach Anfragen bekommen, wie das leidige Problem denn nun in der Praxis zu lösen sei.
Mein Praxistipp: Ladet Euch den Beitrag herunter und besprecht diesen im Team; anschließend eine Kopie ziehen und den Haus- oder Fachärzten beim nächsten Besuch (der hoffentlich noch stattfindet) aushändigen und zugleich auf die aktuelle Entwicklung in Brandenburg hinweisen.
Die "mangelhafte ärztliche Versorgung" in den Heimen hat allerdings mehrere Ursachen und hier ist endlich eine Differenzierung erforderlich. Seit Jahren zeichnen sich stationäre Alteneinrichtungen durch eine "Arztferne" aus und m.E. wird diese Tendenz nicht selten dadurch begünstigt, dass z.T. Aufgaben in eigener Verantwortungszuständigkeit begründet worden sind, so dass der Arzt eigentlich auch keine Veranlassung hatte, vermehrt ihre Patienten aufzusuchen. Hier ist zwingend ein Umdenken erforderlich, denn bisher wurde von der Praxis überwiegend kommentarlos hingenommen, das mehr und mehr "Pflichtaufgaben" speziell für die Altenpflege begründet worden sind, die eigentlich so nicht wahrgenommen werden wollten!
Im Zuge der Neuordnungsdebatte haben wir nun exklusiv die Möglichkeit, das Thema offensiv anzugehen.
Gruß
L. Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!