Ärzte Zeitung, 12.03.2009
Kasse muss Kosten für nicht zugelassene Arznei übernehmen
DARMSTADT (dpa). Auch nicht zugelassene Medikamente müssen nach einem Gerichtsurteil in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
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Landessozialgericht Hessen: Az. L 1 KR 51/05
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=537460
Kasse muss Kosten für nicht zugelassene Arznei übernehmen
Moderator: WernerSchell
Todkranker hat Anspruch auf Versorgung
Todkranker hat Anspruch auf Versorgung mit nicht zugelassener Medizin
Darmstadt – Lebensbedrohlich erkrankte Menschen dürfen nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts mit einem hierzulande nicht zugelassenen Medikament versorgt werden, wenn eine anerkannte Behandlung nicht hilft. Gegeben sein müsse, dass der Patient sich „in einer notstandsähnlichen Situation“ befinde und eine Abwägung von Nutzen und Risiken für die Behandlung spreche, entschied das in Darmstadt ansässige Gericht in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Verweigere eine gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit einem andernorts in seiner Wirksamkeit belegten Medikament, verstoße sie gegen das Grundgesetz. ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35778
Darmstadt – Lebensbedrohlich erkrankte Menschen dürfen nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts mit einem hierzulande nicht zugelassenen Medikament versorgt werden, wenn eine anerkannte Behandlung nicht hilft. Gegeben sein müsse, dass der Patient sich „in einer notstandsähnlichen Situation“ befinde und eine Abwägung von Nutzen und Risiken für die Behandlung spreche, entschied das in Darmstadt ansässige Gericht in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Verweigere eine gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit einem andernorts in seiner Wirksamkeit belegten Medikament, verstoße sie gegen das Grundgesetz. ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35778