Kasse muss Kosten für nicht zugelassene Arznei übernehmen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Kasse muss Kosten für nicht zugelassene Arznei übernehmen

Beitrag von Presse » 12.03.2009, 16:16

Ärzte Zeitung, 12.03.2009

Kasse muss Kosten für nicht zugelassene Arznei übernehmen

DARMSTADT (dpa). Auch nicht zugelassene Medikamente müssen nach einem Gerichtsurteil in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
...
Landessozialgericht Hessen: Az. L 1 KR 51/05
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=537460

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Todkranker hat Anspruch auf Versorgung

Beitrag von Presse » 12.03.2009, 19:23

Todkranker hat Anspruch auf Versorgung mit nicht zugelassener Medizin

Darmstadt – Lebensbedrohlich erkrankte Menschen dürfen nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts mit einem hierzulande nicht zugelassenen Medikament versorgt werden, wenn eine anerkannte Behandlung nicht hilft. Gegeben sein müsse, dass der Patient sich „in einer notstandsähnlichen Situation“ befinde und eine Abwägung von Nutzen und Risiken für die Behandlung spreche, entschied das in Darmstadt ansässige Gericht in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Verweigere eine gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit einem andernorts in seiner Wirksamkeit belegten Medikament, verstoße sie gegen das Grundgesetz. ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35778

Antworten