Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht im Krankenhaus
DKI-Zertifizierung nach freiwilligem Lernerfolgsnachweis
Seminar 5. bis 6. Mai 2009 in Düsseldorf
Patientendaten gehören zu den sensibelsten Informationen, die überhaupt im Krankenhaus existieren. Deshalb ist jede unbefugte Offenbarung dieser Daten strafbar. Gleichzeitig fordern jedoch die verschiedensten Institutionen zu Abrechnungs- und Steuerungszwecken eine Einsicht in diese Daten. Um den Datenschutz im Krankenhaus zu gewährleisten, ist jeder Krankenhausträger verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Zunehmende Informationsanforderungen des Gesetzgebers und der Kostenträger, die neuen technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung sowie erhöhte Informationserwartungen von Patienten, Angehörigen und niedergelassenen Ärzten sind nur einige Faktoren, warum in jedem Krankenhaus neben dem Datenschutzbeauftragten auch die Mitarbeiter im ärztlichen Dienst und in der Verwaltung detaillierte Kenntnisse zu diesem Themenbereich haben müssen.
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Weitere Informationen
Deutsches Krankenhausinstitut GmbH Hansaallee 201 40549 Düsseldorf
http://www.dki.de/index.php?TM=0&BM=4&LM=1&semnr=6506
Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht - Seminar
Moderator: WernerSchell