Streit um Koma-Patientin in Italien dauert an

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Streit um Koma-Patientin in Italien dauert an

Beitrag von Presse » 09.10.2008, 18:41

Streit um Koma-Patientin in Italien dauert an
Donnerstag, 9. Oktober 2008

Rom – Der Rechtsstreit um das Leben der italienischen Koma-Patientin Eluana Englaro geht in eine neue Runde: Das Verfassungsgericht wies nach Angaben der italienischen Medien vom Donnerstag einen Einspruch des Parlaments gegen ein Gerichtsurteil zurück, wonach die künstliche Ernährung für die seit 16 Jahren im Koma liegende Italienerin eingestellt werden darf.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28037

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Eluana ist gestorben - Katholische Kirche Italiens entsetzt

Beitrag von Service » 10.02.2009, 07:29

Eluana ist gestorben - Katholische Kirche Italiens entsetzt
Es brauchte sowenig dazu - Eluana ist tot. Siehe: http://www.kurier.at/nachrichten/293543.php

Quelle: Mitteilung vom 9.2.2009
http://www.patientenverfuegung.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Koma-Patientin in Italien gestorben

Beitrag von Presse » 10.02.2009, 17:11

Koma-Patientin in Italien gestorben

Pressemitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät
Putz & Steldinger in München

Starb die italienische Wachkomapatientin zu schnell?

Vier Tage nach Einstellung der künstlichen Flüssigkeitszufuhr starb Eluana Englaro gestern abends nach 17 Jahren Wachkoma. Ist dies ungewöhnlich schnell?

„Der Mensch stirbt nach drei Minuten ohne Luft, nach drei Tagen ohne Wasser, nach drei Wochen ohne Nahrung“ heißt es im Volksmund. Die Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger haben mittlerweile 250 Fälle legaler Sterbehilfe nach deutschem Recht begleitet und strafrechtlich abgesichert. In rund 200 Fällen wurde - wie bei Eluana Englaro - die künstliche Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung über eine Sonde beendet, sonst waren es die Beendigung der Beatmung oder die Beendigung anderer lebenserhaltender Behandlungen.

Ist das Sterben nach dem Willen des Patienten zuzulassen, so ist jede Maßnahme, die nur das Leben verlängert und nicht wenigstens auch Leiden lindert, zu unterlassen. So wird es als Kunstregel an den Universitäten heute gelehrt und so wird es in der Praxis korrekterweise auch gehandhabt. Künstliche Beatmung und künstliche Ernährung sind nach dem Konsens zwischen Ärzteschaft und Rechtsprechung keine Basisversorgung wie etwa Waschen und Betten sondern invasive ärztliche Behandlungen. Ihre Beendigung muss palliativmedizinisch begeleitet werden, damit die Patienten nicht leiden.

Beim Einstellen der Beatmung werden die Patienten sediert, so dass sie in tiefster Bewusstlosigkeit ohne das Empfinden von Atemnot „hinüberschlafen. Bei der Einstellung von Flüssigkeit kommt es zu einer Harnstoffvergiftung (Urämie), so dass die Patienten ohne Empfinden von Leid in tiefer Bewusstlosigkeit ebenso „hinüberschlafen“. Zusätzlich wird nach dem medizinischen und pflegerischen Standard Mundpflege und kunstgerecht betrieben, so dass die Patienten keinen Durst haben. Soweit italienische Aktivisten andere Szenarien schildern, ist dies falsch. Dies wird jeder Palliativmediziner ebenso bestätigen wie es die Rechtsanwälte Putz und Steldinger aus ihrer bundesweit umfassendsten Erfahrung bestätigen können.

Nach der Einstellung der künstlichen Flüssigkeitszufuhr (es erfolgt damit auch keine kalorische Versorgung mehr) dauert es nach den Umständen des Einzelfalls wenige Tage bis zu wenigen Wochen bis die Patienten sterben. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle: zum Beispiel der sonstige Gesundheitszustand, das Körpergewicht, die Fettreserven (Körperfett besteht zu einem großen Teil aus Wasser), die Adaption an des Körpers an seinen Krankheitszustand und vieles andere.

Wenn die italienische Komapatientin also nach vier Tagen gestorben ist, so ist dies sicher ein schnelles Versterben aber absolut innerhalb der zeitlichen Bandbreite solcher Verläufe.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.2.2009
Wolfgang Putz
Rechtsanwalt für Medizinrecht
Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik
an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Wachkomapatientin Eluana Englaro

Beitrag von Service » 15.02.2009, 13:40

Italien: Sterbehilfe-Debatte nach Tod von Wachkomapatientin Eluana Englaro

Udine / Rom (ALfA). Die nach einem Autounfall seit 17 Jahren im Wachkoma gelegene Italienerin Eluana Englaro ist tot. Sie starb am 9. Februar in einem Pflegeheim in Udine, vier Tage nachdem die kuenstliche Ernaehrung auf Verlangen des Vaters eingestellt worden waren. Dieser hatte hierzu mehrere Prozesse gefuehrt und zuletzt per Gerichtsbeschluss die Zustimmung fuer den Nahrungsentzug erhalten. Zur Begruendung fuehrte das Gericht den vermeintlichen Patientenwillen, der sich in ihrem Falle auf muendliche Aussagen des Vaters stuetzte, und die Feststellung, dass ein Koma irreversibel ist, an. Laut Obduktionsbericht starb Eluana Englaro im Alter von 38 Jahren nun an einem Herzstillstand in Folge von Fluessigkeitsmangel. Die italienischen Behoerden hatten nach ihrem Tod auch eine Untersuchung der Klinik angeordnet.

Schon seit geraumer Zeit hatte das Schicksal der Italienerin eine hitzige Debatte bis in hoechste Regierungskreise ueber Sterbehilfe entfacht. Mit einem am 6. Februar beschlossenen Dekret wollte Ministerpraesident Silvio Berlusconi den Abbruch der kuenstlichen Ernaehrung fuer die Frau in letzter Minute untersagen. Damit sollten die Aerzte zu lebenserhaltenden Massnahmen verpflichten werden, doch Staatspraesident Giorgio Napolitano weigerte sich, das Eildekret gegenzuzeichnen. Zuvor hatte sich auch der Vatikan eingeschaltet und gegen die Einstellung der kuenstlichen Ernaehrung protestiert. Vor der Klinik kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen Sterbehilfegegnern und -befuerwortern. Nach der Weigerung der Gegenzeichnung wollte Berlusconi daraufhin mit einem Eilgesetz den Tod der Frau verhindern. Deshalb sollte noch am Montagabend ueber den Entwurf beraten werde. Nachdem dann der Gesundheitsminister in der Parlamentskammer den Tod Englaros bekannt gab, kam es im Parlament zu heftigen Auseinandersetzungen und Schuldvorwuerfen. Nun soll vom Parlament eine umfassende Regelung zu Patientenverfuegungen verabschiedet werden, die es bislang noch nicht gibt.

Eluana Englaro wurde am 12. Februar unter Begleitung von ca. 500 Menschen im Bergdorf Paluzza beigesetzt. Medienberichten zufolge nahmen die Eltern der Verstorbenen nicht an der Zeremonie teil, da sie nicht mehr in der Oeffentlichkeit auftreten wollten. Stattdessen nahmen sie kurz vor dem Begraebnis von ihrer Tochter Abschied.

Weitere Informationen:

Der Tod Eluanas spaltet Italien
Von Guido Horst
Die Haelfte des Landes sieht im "Protokoll" ihrer Toetung das Vorbild fuer die zukuenftige Zulassung der Euthanasie
DIE TAGESPOST 12.02.09
http://www.die-tagespost.de/2008/index. ... 2&Itemid=1

Der Tod der Komapatientin Eluana wuehlt Italien auf
Von Paul Badde
Nach 17 Jahren im Wachkoma und vier Tagen ohne Ernaehrung ist Eluana Englaro gestorben. Der Vater der heute 38-Jaehrigen hatte seit Jahren vor Gericht um Sterbehilfe fuer seine Tochter gekaempft, deren Aerzte die kuenstliche Ernaehrung der Frau gestoppt hatten. Ein Praezedenzfall, der Italien polarisiert.
WELT Online 11.02.09
http://www.welt.de/vermischtes/article3 ... n-auf.html

Italien: Gerichtsurteil zu Komapatientin entfacht erneut Sterbehilfedebatte
ALfA-Newsletter 29/08 vom 26.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 67e1364a2b

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 06/09 vom 14.02.2009

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Ermittlungen gegen Vater von Komapatienten Englaro

Beitrag von Presse » 28.02.2009, 07:58

Ermittlungen gegen Vater von Komapatientin Englaro

Rom – Die italienische Justiz hat wegen des Todes der Komapatientin Eluana Englaro Ermittlungen gegen 14 Menschen wegen vorsätzlicher Tötung aufgenommen. Unter den Beschuldigten sei auch der Vater der Frau, sagte der Anwalt der Familie, Vittorio Angiolini, am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft von Udine, wo Englaro am 9. Februar nach 17 Jahren im Koma in einer Klinik gestorben war, habe wegen des italienischen Strafrechts keine andere Wahl gehabt, als der Klage des „Komitees Wahrheit und Leben“ nachzugehen. Dies bedeute aber nicht, dass es zu einem Verfahren kommen müsse, sagte Angiolini. Die Familie sei deshalb nicht beunruhigt.

... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35604

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Italiens Senat stimmt über Verbot von Sterbehilfe ab

Beitrag von Presse » 27.03.2009, 08:14

Italiens Senat stimmt über Verbot von Sterbehilfe ab

Rom – Der italienische Senat stimmt am Donnerstagnachmittag über ein Gesetz zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe ab. Der Entwurf sieht ein umfassendes Verbot von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid vor. Auch ein Abbruch der künstlichen Ernährung bei Komapatienten soll untersagt werden. Bevor das Gesetz Staatspräsident Giorgio Napolitano zur Unterzeichnung vorgelegt werden kann, muss es noch die Abgeordnetenkammer passieren. ... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... lfe_ab.htm

aerzteblatt.de
Sterbehilfe-Gesetz in Italien verzögert sich
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35641
Nach dem Tod der Komapatientin: Streit um Sterbehilfe in Italien
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35390
Italienische Komapatientin Eluana Englaro gestorben
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35373

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Untergang der Rechtskultur in Italien (!)?

Beitrag von Lutz Barth » 27.03.2009, 09:38

Italiens Senat stimmt für schärferes Anti-Sterbehilfe-Gesetz

Quelle: Waldeckische Landeszeitung / Frankenberger Zeitung v. 26. März 2009 >>> http://www.wlz-fz.de/newsroom/wissen/ze ... 021,833308 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.03.09):

„Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Patienten nicht in einer Verfügung bestimmen dürfen, dass die künstliche Ernährung und die Zufuhr von Flüssigkeit am Ende ihres Lebens eingestellt werden sollen. Der Gesetzentwurf soll nun an das Unterhaus weitergeleitet werden, in dem die Parteien der rechten Regierungskoalition von Ministerpräsident Silvio Berlusconi ebenso wie im Senat die Mehrheit haben.
Für Ärzte, die dennoch die künstliche Ernährung oder die Versorgung mit Flüssigkeit bei Sterbenkranken abbrechen, sieht der Gesetzentwurf Strafen zwischen fünf und 15 Jahren Haft vor“, so die Mitteilung in der Waldeckischen Landeszeitung.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesdeutsche Gesetzgeber sich nicht von den „italienischen Verhältnissen“ beeindrucken lässt. Ein solches Gesetz würde auf empfindlichste Weise nicht nur in die Grundrechte der Ärzteschaft, sondern auch in die der Patienten eingreifen. Man/frau mag kaum glauben, dass im vermeintlich zivilisierten Europa derartige Gesetze verabschiedet werden können.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Cicero
Sr. Member
Beiträge: 388
Registriert: 30.06.2007, 10:11

Untergang der Rechtskultur in Italien (!)?

Beitrag von Cicero » 27.03.2009, 11:58

Lutz Barth hat geschrieben: .... „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Patienten nicht in einer Verfügung bestimmen dürfen, dass die künstliche Ernährung und die Zufuhr von Flüssigkeit am Ende ihres Lebens eingestellt werden sollen. ... Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesdeutsche Gesetzgeber sich nicht von den „italienischen Verhältnissen“ beeindrucken lässt. Ein solches Gesetz würde auf empfindlichste Weise nicht nur in die Grundrechte der Ärzteschaft, sondern auch in die der Patienten eingreifen. Man/frau mag kaum glauben, dass im vermeintlich zivilisierten Europa derartige Gesetze verabschiedet werden können. ....
Ich denke, dass die "italienische Lösung" der Menschenwürde zuwider läuft. Anhand der in Deutschland bisher gefundenen rechtlichen Einschätzungen wäre das glatt verfassungswidrig. Selbst die Bosbach`schen Vorstellungen sind nicht mit der Verfassung vereinbar.

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

Antworten