Diskussionsforum:
„Leben mit Demenz und Patientenverfügung“
„Ein Leben mit Demenz ist lebenswert!“, so eine der Thesen des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Klie, u.a. Präsident der DGGG e.V. (Quelle: vgl. dazu >>> TM-social v. 14.03.06 <<<).
Hierüber möchten wir gerne mit Ihnen diskutieren. Anlass hierzu dürfte allemal bestehen, da u.a. der Gesetzgeber im Begriff ist, ein Patientenverfügungsgesetz – html im kommenden Jahr zu verabschieden (vgl. dazu auch die jüngst ergangene Stellungnahme der DGGG v. 19.11.08 unter >>> http://www.dggg-online.de/diskussionsfo ... _11_19.pdf )
In diesem Zusammenhang stehend stellen sich gewichtige Fragen:
Dürfen wir für den Fall einer späteren Demenzerkrankung auch eine Patientenverfügung verfassen? Sollte der Gesetzgeber vielleicht eine patientenautonome Verfügung für den Fall einer späteren Demenzerkrankung ausschließen?
Darf die humane Gesellschaft es zulassen, dass der künftige Demenzpatient für sich ein „Leben mit Demenz“ für nicht „lebenswert“ erachtet? Was folgt hieraus?
Sind wie vielleicht dazu verpflichtet, für den Fall einer späteren Demenzerkrankung überhaupt davon Abstand zu nehmen, einen Patientenverfügung für dieses Krankheitsbild zu verfassen, weil unsere Persönlichkeit sich verändert hat und wir im Zweifel eine „andere Person“ sind, für die wir bereits im Vorfeld unserer Erklärungen Verantwortung zu tragen haben?
Einige spannende Fragen, die wir gerne neben der DGGG e.V. ebenfalls zur Diskussion stellen wollen und wir würden es begrüßen, wenn Sie uns hierzu uns Ihre Meinung unter Email >>> webmaster@gerontopsychiatrierecht.de <<< mitteilen würden.
Wir werden diese zeitnah in einem gesonderten Forum veröffentlichen, um so die weitere Diskussion ermöglichen zu können. Auch wenn die DGGG e.V. zum Dialog aufgerufen hat, schließt dies freilich ein weiteres Forum nicht aus.
Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Besonders würden wir uns auch freuen, wenn Studentinnen und Studenten sowohl der katholischen als auch der evangelischen Fachhochschulen sich an der Diskussion beteiligen würden.
Lutz Barth, 21.12.08
Diskussionsforum: „Leben mit Demenz und Patientenverfügung“
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Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Diskussionsforum: „Leben mit Demenz und Patientenverfügung“
Vorsorge per Patientenverfügung für die Demenz kann rechtlich nicht ausgeschlossen sein!
ich denke, dass es hier nicht um längere Erklärungen gehen soll. Meine einfachen Antworten:
(1) Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen lässt es m.E. zu, auch für den Fall einer Demenz per Patientenverfügung Grenzen in der Therapie aufzuzeigen. Das darf durch eine gesetzliche Regelung nicht ausgeschlossen werden. Das wäre verfassungswidrig. Per Gesetz können allenfalls Vorschriften geschaffen werden, die die Bestimmtheit einer Patientenverfügung betreffen.
(2) Es kann und darf für keine Krankheit / Lebenssituation ausgeschlossen werden, per Verfügung genaue Festlegungen zu treffen (so wie Herr Bosbach ins Auge gefasst hat). Alles andere wäre eine verfassungswidrige Einschränkung der Rechte aus Art. 1 und 2 GG. Der Mensch hat, soweit seine Willensbekundungen bei entsprechender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zustande gekommen ist, klare Grenzlinien zu ziehen. Er darf allerdings nicht andere verpflichten, "Hand anzulegen" (= aktive Sterbehilfe).
(3) Auch bei einer Demenz muss eine Patientenverfügung fortgelten. Alles andere wäre nicht vertretbar. Die Schwierigkeiten können allerdings darin gesehen werden, textlich genaue Bestimmungen vorzugeben, die andere zweifelsfrei verpflichten. Würde man die Demenz aus der Verfügungsgewalt herausnehmen, müssten sich zwangsläufig weitere Fragen bezüglich einschränkender Lebenssituationen stellen. Das kann und darf kein Maßstab sein.
Mit freundlichen Grüßen
Cicero
Guten Morgen allerseits!Lutz Barth hat geschrieben: ...
(1) Dürfen wir für den Fall einer späteren Demenzerkrankung auch eine Patientenverfügung verfassen? Sollte der Gesetzgeber vielleicht eine patientenautonome Verfügung für den Fall einer späteren Demenzerkrankung ausschließen?
(2) Darf die humane Gesellschaft es zulassen, dass der künftige Demenzpatient für sich ein „Leben mit Demenz“ für nicht „lebenswert“ erachtet? Was folgt hieraus?
(3) Sind wir vielleicht dazu verpflichtet, für den Fall einer späteren Demenzerkrankung überhaupt davon Abstand zu nehmen, einen Patientenverfügung für dieses Krankheitsbild zu verfassen, weil unsere Persönlichkeit sich verändert hat und wir im Zweifel eine „andere Person“ sind, für die wir bereits im Vorfeld unserer Erklärungen Verantwortung zu tragen haben?
...
ich denke, dass es hier nicht um längere Erklärungen gehen soll. Meine einfachen Antworten:
(1) Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen lässt es m.E. zu, auch für den Fall einer Demenz per Patientenverfügung Grenzen in der Therapie aufzuzeigen. Das darf durch eine gesetzliche Regelung nicht ausgeschlossen werden. Das wäre verfassungswidrig. Per Gesetz können allenfalls Vorschriften geschaffen werden, die die Bestimmtheit einer Patientenverfügung betreffen.
(2) Es kann und darf für keine Krankheit / Lebenssituation ausgeschlossen werden, per Verfügung genaue Festlegungen zu treffen (so wie Herr Bosbach ins Auge gefasst hat). Alles andere wäre eine verfassungswidrige Einschränkung der Rechte aus Art. 1 und 2 GG. Der Mensch hat, soweit seine Willensbekundungen bei entsprechender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zustande gekommen ist, klare Grenzlinien zu ziehen. Er darf allerdings nicht andere verpflichten, "Hand anzulegen" (= aktive Sterbehilfe).
(3) Auch bei einer Demenz muss eine Patientenverfügung fortgelten. Alles andere wäre nicht vertretbar. Die Schwierigkeiten können allerdings darin gesehen werden, textlich genaue Bestimmungen vorzugeben, die andere zweifelsfrei verpflichten. Würde man die Demenz aus der Verfügungsgewalt herausnehmen, müssten sich zwangsläufig weitere Fragen bezüglich einschränkender Lebenssituationen stellen. Das kann und darf kein Maßstab sein.
Mit freundlichen Grüßen
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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Re: Diskussionsforum: „Leben mit Demenz und Patientenverfügu
Hallo,Lutz Barth hat geschrieben:Diskussionsforum:
„Leben mit Demenz und Patientenverfügung“ ...
ich kann es kurz machen: Den Äußerungen von Cicero stimme ich zu. Ich sehe das genau so!
MfG
Rauel K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
Demenz ist eine Krankheit von vielen!
Guten Morgen,
die bisher abgegebenen Meinungsäußerungen kann ich voll unterstützen. Warum sollen denn Demenzkranke anders behandelt werden? Wie kommt man eigentlich zu solchen Überlegungen?
MfG Rob
die bisher abgegebenen Meinungsäußerungen kann ich voll unterstützen. Warum sollen denn Demenzkranke anders behandelt werden? Wie kommt man eigentlich zu solchen Überlegungen?
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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Guten Tag, Herr Hüser.
Im Rahmen der Debatte über den Wert resp. Unwert der Patientenverfügungen ranken sich derzeit Mythen über die Frage, ob den Verfügungen eines späteren Demenzpatienten gleichsam eine rechtsqualitative Bedeutung beizumessen sei.
Soweit ersichtlich, hat u.a. der Palliativmediziner J.-Chr. Student den Grundstein für diese Frage erstmals im Jahre 2006 (in, Was nützen vorsorgliche Verfügung für das Lebensende, 2006) gelegt. Für ihn stellt sich u.a. die Frage, ob „ich“ heute für diesen „Anderen“ wirklich Verfügungen treffen kann und zwar in der Hoffnung, diesem „Anderen“ morgen damit etwas Gutes zu tun?
Dieser Ansatz ist insofern neu und zugleich bemerkenswert, weil J.-Chr. Student expressis verbis die Auffassung vertritt, dass im Koma und in der Demenz wir per definitionem Andere seien.
Vgl. dazu den Link:
http://www.christoph-student.homepage.t ... 1398387215
Gruß
L. Barth
Im Rahmen der Debatte über den Wert resp. Unwert der Patientenverfügungen ranken sich derzeit Mythen über die Frage, ob den Verfügungen eines späteren Demenzpatienten gleichsam eine rechtsqualitative Bedeutung beizumessen sei.
Soweit ersichtlich, hat u.a. der Palliativmediziner J.-Chr. Student den Grundstein für diese Frage erstmals im Jahre 2006 (in, Was nützen vorsorgliche Verfügung für das Lebensende, 2006) gelegt. Für ihn stellt sich u.a. die Frage, ob „ich“ heute für diesen „Anderen“ wirklich Verfügungen treffen kann und zwar in der Hoffnung, diesem „Anderen“ morgen damit etwas Gutes zu tun?
Dieser Ansatz ist insofern neu und zugleich bemerkenswert, weil J.-Chr. Student expressis verbis die Auffassung vertritt, dass im Koma und in der Demenz wir per definitionem Andere seien.
Vgl. dazu den Link:
http://www.christoph-student.homepage.t ... 1398387215
Gruß
L. Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Student`sche Theorie nicht nachvollziehbar
Hallo Herr Barth,Lutz Barth hat geschrieben: ... Dieser Ansatz ist insofern neu und zugleich bemerkenswert, weil J.-Chr. Student expressis verbis die Auffassung vertritt, dass im Koma und in der Demenz wir per definitionem Andere seien. ...
ich schätze Herrn Student sehr, seine Veröffentlichungen sind mir überwiegend bekannt. Die o.a. Theorie mag ich aber nicht nachvollziehen, denn ein "Anderer" wäre eigentlich jeder, auch z.B. der Schlaganfallpatient, der intensivmedizinisch versorgt wird. Konsequent weiter gedacht würde jede Patientenverfügung bei Wegfall der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit hinfällig. Das wäre absurd. Gerade für diese Lebenssituationen wird die Patientenverfügung doch errichtet.
MfG Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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Folgen könnten katastrophal sein!
Hallo, Herr Hüser.
Ich kenne Herrn Student nicht persönlich, wohl aber seine Schriften. Problematisch erscheint mir, dass in seinen Verlautbarungen zugleich auch die Kategorie des Rechts entfaltet wird - freilich in enger Zusammenarbeit mit dem Freiburger Rechtswissenschaftler Klie. Ich darf hier zitieren:
„Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben“, so die Herren Prof. Dr. jur. Thomas Klie und Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student in ihrem Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung aus 2007.
Quelle: >>> http://www.christoph-student.homepage.t ... 42853.html <<< (hmtl)
Und an diesem Punkte ist denn mehr als leidenschaftlich zu diskutieren. Hier wird über das "Wesen des Rechts" und seiner kulturellen Bedeutung philosophiert und dabei wesentliche Funktionen des Rechts in einer säkularen Verfassungsordnung ausgeblendet: Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist und bleibt in erster Linie ein subjektives Freiheitsrecht. Recht dient eben nicht ausschließlich dazu, Werthaltungen" in unserer Gesellschaft unmittelbar Geltung zu verschaffen, zumal, wenn die basisdemokratische Legitimation eben solcher Werthaltungen nachhaltig zu bezweifeln ansteht. Ich denke, dass das Recht ein stückweit mehr an Freiheiten uns als Bürgerinnen und Bürgern konzediert, als dies den beiden Herren vielleicht genehm ist.
Die Moralvorstellungen der beiden Herren mögen akzeptiert werden, wenngleich diese Akzeptanz nicht dazu führt, dass dieselben zum "objektiven Recht" erhoben werden, mal ganz davon abgesehen, dass wir dann in der Tat keine Patientenverfügungen mehr benötigen.
Mfg.
L. Barth
Ich kenne Herrn Student nicht persönlich, wohl aber seine Schriften. Problematisch erscheint mir, dass in seinen Verlautbarungen zugleich auch die Kategorie des Rechts entfaltet wird - freilich in enger Zusammenarbeit mit dem Freiburger Rechtswissenschaftler Klie. Ich darf hier zitieren:
„Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben“, so die Herren Prof. Dr. jur. Thomas Klie und Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student in ihrem Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung aus 2007.
Quelle: >>> http://www.christoph-student.homepage.t ... 42853.html <<< (hmtl)
Und an diesem Punkte ist denn mehr als leidenschaftlich zu diskutieren. Hier wird über das "Wesen des Rechts" und seiner kulturellen Bedeutung philosophiert und dabei wesentliche Funktionen des Rechts in einer säkularen Verfassungsordnung ausgeblendet: Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist und bleibt in erster Linie ein subjektives Freiheitsrecht. Recht dient eben nicht ausschließlich dazu, Werthaltungen" in unserer Gesellschaft unmittelbar Geltung zu verschaffen, zumal, wenn die basisdemokratische Legitimation eben solcher Werthaltungen nachhaltig zu bezweifeln ansteht. Ich denke, dass das Recht ein stückweit mehr an Freiheiten uns als Bürgerinnen und Bürgern konzediert, als dies den beiden Herren vielleicht genehm ist.
Die Moralvorstellungen der beiden Herren mögen akzeptiert werden, wenngleich diese Akzeptanz nicht dazu führt, dass dieselben zum "objektiven Recht" erhoben werden, mal ganz davon abgesehen, dass wir dann in der Tat keine Patientenverfügungen mehr benötigen.
Mfg.
L. Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
"Ebenso sicher aber ist auch, dass ein wesentlicher Teil meiner Person gewissermaßen neu „erfunden“ wird, sich neu konstellieren wird. Im Koma und in der Demenz bin ich per definitionem ein Anderer: Ich habe Fähigkeiten und Möglichkeiten verloren – aber ich habe auch andere neu hinzugewonnen. Kann ich heute für diesen Anderen wirklich Verfügungen treffen, in der Hoffnung diesem Anderen morgen damit etwas Gutes zu tun? Hierin liegt eine entscheidende Relativierung aller Aussagen einer Patientenverfügung."
Schon im Faust heißt es: Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.
Und warum nur zwei Seelen. Ein neuer philosophischer Bestseller heißt: Wer bin ich - und wenn ja wie viele? Und die moderne Hirnforschung geht davon aus, dass wir sowieso keinen freien Willen haben.
Eine wunderbare Spielwiese, um den Begriff der Autonomie auszuhöhlen. Wer das tut, sollte aber auch über die Folgen reflektieren.
In diesem Sinne: nachdenkliche Weihnachten.
Schon im Faust heißt es: Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.
Und warum nur zwei Seelen. Ein neuer philosophischer Bestseller heißt: Wer bin ich - und wenn ja wie viele? Und die moderne Hirnforschung geht davon aus, dass wir sowieso keinen freien Willen haben.
Eine wunderbare Spielwiese, um den Begriff der Autonomie auszuhöhlen. Wer das tut, sollte aber auch über die Folgen reflektieren.
In diesem Sinne: nachdenkliche Weihnachten.