Einsichtnahme in die Pflegedokumentation

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Herbert Kunst
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Einsichtnahme in die Pflegedokumentation

Beitrag von Herbert Kunst » 28.10.2008, 19:20

Einsichtnahme in die Pflegedokumentation

Es wurde mir persönlich eine Zuschrift übermittelt, die eigentlich hier eingestellt gehört:

Sehr geehrter Herr Kunst,
darf ich Sie fragen, ob ich eine Klage gegen ein Pflegeheim beim Sozialgericht oder Amtsgericht einreichen muss. Danke.
siggi

Allgemeine Antwort:
Wer sein Einsichtnahmerecht gerichtlich geltend machen möchte, muss die ordentlichen Gerichte - Amtsgericht, Landgericht usw. - in Anspruch nehmen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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