Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis - Infos ?!
Hallo!
Ich suche für eine Klausur in der Krankenpflegeausbildung allgemeine, möglichst kurze, Infos zum Thema Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis. Wer kann helfen? - Danke im Voraus!
Gruß
Hansi
Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis - Infos ?!
Moderator: WernerSchell
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Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis
Sehr geehrter Fragesteller (Hansi),
als Antwort ein Auszug aus einem einschlägigen Artikel.
MfG Team Werner Schell
Der Arbeitsvertrag ist eine dienstvertragliche Vereinbarung, durch die sich ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, gegen Entgelt Arbeit zu leisten. Man spricht in solchen Fällen auch von einem Arbeitsverhältnis.
Neben Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB), zum Beispiel §§ 276, 278, 315 und 611 BGB, finden zahlreiche öffentlich-rechtliche Regeln auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Ich nenne beispielhaft das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Dienstvertragliche Vereinbarungen dieser Art erfolgen meist ohne besondere Zweckbestimmung.
Es gibt jedoch Abweichungen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Zeitliche Besonderheiten können zum Beispiel darin bestehen, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet oder Teilzeitarbeit vereinbart wird.
Grundsätzlich besteht beim Abschluss eines Arbeitsvertrages Formfreiheit. Allerdings sehen die Tarifverträge überwiegend die Schriftform vor. Ein Verstoß gegen solche Tarifnormen machen einen mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag aber nicht unwirksam. Nebenabreden sind aber meist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Der (schriftliche) Arbeitsvertrag ist in der Regel die Grundlage eines Dauerschuldverhältnisses, das der Existenzsicherung des Arbeitnehmers dient. Da der Arbeitnehmer durch die Eingliederung in den Betrieb intensiv persönlich gefordert ist, spricht man auch vom personalen Charakter des Arbeitsverhältnisses.
Zu den Hauptpflichten des Arbeitnehmers gehören die weisungsgebundene Arbeits- und Dienstpflicht, während dem Arbeitgeber die Vergütungspflicht obliegt. Neben diesen Hauptpflichten bestehen eine Reihe von Nebenpflichten:
Auf Arbeitgeberseite kennen wir als Nebenpflichten zum Beispiel die Gewährung von Urlaub und Arbeitsbefreiung, die Fürsorgepflicht, die Erfüllung von Schutzpflichten einschließlich Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Auf Arbeitnehmerseite kennen wir als Nebenpflichten z.B. Treuepflicht und Schweigepflicht.
Eine Nebenpflicht besteht auch darin, den Arbeitgeber auf bestimmte organisatorische Unzulänglichkeiten aufmerksam zu machen, die die sorgfältige Wahrnehmung der Dienstpflichten infrage stellen und sich vor allem als Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit präsentieren können.
Zu den Hauptpflichten des Arbeitnehmers gehören die weisungsgebundene Arbeits- und Dienstpflicht. Neben diesen Hauptpflichten bestehen eine Reihe von Nebenpflichten:
Auf Arbeitgeberseite kennen wir als Nebenpflichten zum Beispiel die Gewährung von Urlaub, die Fürsorgepflicht, die Erfüllung von Schutzpflichten einschließlich Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Auf Arbeitnehmerseite kennen wir als Nebenpflichten z.B. Treuepflicht und Schweigepflicht.
als Antwort ein Auszug aus einem einschlägigen Artikel.
MfG Team Werner Schell
Der Arbeitsvertrag ist eine dienstvertragliche Vereinbarung, durch die sich ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, gegen Entgelt Arbeit zu leisten. Man spricht in solchen Fällen auch von einem Arbeitsverhältnis.
Neben Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB), zum Beispiel §§ 276, 278, 315 und 611 BGB, finden zahlreiche öffentlich-rechtliche Regeln auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Ich nenne beispielhaft das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Dienstvertragliche Vereinbarungen dieser Art erfolgen meist ohne besondere Zweckbestimmung.
Es gibt jedoch Abweichungen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Zeitliche Besonderheiten können zum Beispiel darin bestehen, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet oder Teilzeitarbeit vereinbart wird.
Grundsätzlich besteht beim Abschluss eines Arbeitsvertrages Formfreiheit. Allerdings sehen die Tarifverträge überwiegend die Schriftform vor. Ein Verstoß gegen solche Tarifnormen machen einen mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag aber nicht unwirksam. Nebenabreden sind aber meist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Der (schriftliche) Arbeitsvertrag ist in der Regel die Grundlage eines Dauerschuldverhältnisses, das der Existenzsicherung des Arbeitnehmers dient. Da der Arbeitnehmer durch die Eingliederung in den Betrieb intensiv persönlich gefordert ist, spricht man auch vom personalen Charakter des Arbeitsverhältnisses.
Zu den Hauptpflichten des Arbeitnehmers gehören die weisungsgebundene Arbeits- und Dienstpflicht, während dem Arbeitgeber die Vergütungspflicht obliegt. Neben diesen Hauptpflichten bestehen eine Reihe von Nebenpflichten:
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Auf Arbeitnehmerseite kennen wir als Nebenpflichten z.B. Treuepflicht und Schweigepflicht.
Eine Nebenpflicht besteht auch darin, den Arbeitgeber auf bestimmte organisatorische Unzulänglichkeiten aufmerksam zu machen, die die sorgfältige Wahrnehmung der Dienstpflichten infrage stellen und sich vor allem als Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit präsentieren können.
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Rechtskundeliteratur für Pflegeausbildung
Hallo Hansi,
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MfG
Gaby
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MfG
Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Danke für die Hilfe
Hallo,
ich danke sehr für die Informationen. Sie haben mir geholfen.
LG Hansi
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