Können (nicht verwandte) Betreuer per Testament erben?
Hallo,
können gesetzliche Betreuer, die nicht Verwandte sind, per Testament erben? Ich kenne zwar keine Bestimmung, die das verbietet. Aber ich halte es natürlich für sehr bedenklich, wenn z.B. Betreuungsbüros oder Betreuungsvereine erben.
Viele Grüße
Manni
Können (nicht verwandte) Betreuer per Testament erben?
Moderator: WernerSchell
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Hallo Manni,
nach meiner Einschätzung können Betreuer (natürliche oder juristische Personen), die nicht Verwandte sind, per Testament als Erben eingesetzt werden. Ob eine solche Erbeinsetzung z.B. bei Betreuungsvereinen, mittels entsprechender Weisungen unterbunden wird, berührt m.E. die grundsätzliche Erbeinsetzungsmöglichkeit nicht.
Unabhängig von dieser Beurteilung sind die heimrechtlichen Vorschriften zu beachten (§ 14 Heimgesetz).
Gruß
Herbert Kunst
nach meiner Einschätzung können Betreuer (natürliche oder juristische Personen), die nicht Verwandte sind, per Testament als Erben eingesetzt werden. Ob eine solche Erbeinsetzung z.B. bei Betreuungsvereinen, mittels entsprechender Weisungen unterbunden wird, berührt m.E. die grundsätzliche Erbeinsetzungsmöglichkeit nicht.
Unabhängig von dieser Beurteilung sind die heimrechtlichen Vorschriften zu beachten (§ 14 Heimgesetz).
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de