Beide Eltern als Betreuer - Einzelfallprüfung erforderlich!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Rob Hüser
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Beide Eltern als Betreuer - Einzelfallprüfung erforderlich!

Beitrag von Rob Hüser » 03.09.2008, 07:12

Beide Eltern als Betreuer - Einzelfallprüfung erforderlich!

Wird ein behindertes Kind volljährig und sind beide Eltern geeignet und bereit, die Betreuung zu übernehmen so müssen nicht automatisch beide Eltern zu Betreuern bestellt werden. Es ist zunächst im jeweiligen Einzelfall konkret zu prüfen, ob die Angelegenheiten des Betreuten durch beide Eltern besser besorgt werden können.

Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein, 3.2.2005 - Az: 2 W 15/05
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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