Minister Laumann: Positive Meldepflicht startet in ausgewählten Modellkommunen
Besserer Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Die positive Meldepflicht der Kinderärztinnen und -ärzte in Nordrhein-Westfalen startet Anfang Oktober in fünf ausgewählten Modellkommunen. Bis Ende 2008 wird das Meldeverfahren im ganzen Land umgesetzt werden. Hierzu hat das Landeskabinett eine Verordnung verabschiedet, die nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in Kraft treten wird.
„Gewalt gegen Kinder und Vernachlässigung kann und darf nicht hingenommen werden“, betonte hierzu heute (29. August) Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die Früherkennungsuntersuchungen U 5 bis U 9 sind geeignet, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Entwicklungs- oder psychische Störungen zu erkennen. Darüber hinaus wird das Meldeverfahren dazu beitragen, die Teilnahmequote an den Untersuchungen weiter zu erhöhen.“ Ziel ist es, dass die Kinder, die an einer Früherkennungsuntersuchung trotz Erinnerung nicht teilnehmen, den jeweiligen Kommunen gemeldet werden.
Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Ärztinnen und Ärzte an die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ im Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit melden, welche Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Durch Abgleich mit Daten der Meldeämter lässt sich feststellen, welche Kinder nicht da waren. „Diese Kinder werden dann den Kommunen und Kreisen gemeldet, so dass die örtlichen Jugendämter aufsuchend und beratend tätig werden können“, erklärte Laumann. Durch diese Regelung könne man besser zielgerichtet an Familien herantreten. „Dabei geht es nicht darum, alle Eltern an den Pranger zu stellen. Leider werden Vorsorgeuntersuchungen auch einfach nur vergessen“, sagte Laumann.
Um den Aufwand für die Ärzte auf ein Minimum zu reduzieren, hat das Gesundheitsministerium ein Formular entwickelt, das wie ein Rezeptvordruck bedruckt werden kann. Diese Formulare sollen jeweils innerhalb von fünf Werktagen an die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ übermittelt werden.
Die fünf ausgewählten Modellkommunen sind: Kreisangehörige Stadt Bergkamen, Düsseldorf, Kreis Heinsberg, Kreis Mettmann, Münster.
Das Meldeverfahren soll nach einem angemessenen Zeitraum im Hinblick auf seine Wirksamkeit und Effizienz evaluiert werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Besserer Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen
Moderator: WernerSchell