Bayern: Neue Regeln für die Ausbildung in den Helferberufen
Die Ausbildung in den pflegerischen Helferberufen wird nach einer Mitteilung des Vincentz Verlages - http://www.vincentz.net/altenpflege/ - in Bayern derzeit neu geregelt. Die Altenpflegehelferin wird zukünftig "staatlich geprüfte Pflegefachhelferin (Altenpflege)" heißen, der bisherige Krankenpflegehelfer nennt sich zukünftig "staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Krankenpflege)".
Der Landesverband Bayern des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) beklagt in diesem Zusammenhang, dass es keine gesetzliche Grundlage zum Schutz der Berufsbezeichnung gebe und somit auch keine Anerkennung auf europäischer Ebene geschaffen worden sei. Zudem sei die Helferausbildung weiterhin nur Ländersache, während sowohl die Ausbildung zum Altenpfleger als auch die zum Gesundheits- und Krankenpfleger inzwischen bundeseinheitlich geregelt seien. Deshalb sei die Ausbildung zum Pflegefachhelfer (Altenpflege bzw. Krankenpflege) in Bayern weiterhin nur in der Berufsfachschulordnung geregelt (Quelle: Altenpflege Nr. 8/2008, Rubrik: Nachrichten).
Zu beklagen ist an dieser Stelle auch, dass mit diesen neuen Regelungen die Vorschriften über die Ausbildung bei den Gesundheitsberufen weiter auseinander trifften. Es zeigt sich, wie auch in anderen Bereichen, dass der Föderalismus nicht nur positive Aspekte hat. Die unterschiedlichen Vorschriften im Heimbereich sind ein weiterer trauriger Beleg dafür. - Wer stoppt diese Entwicklung???
Gaby M.
Bayern: Neue Regeln für die Ausbildung in den Helferberufen
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Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!