Empfehlung zum Abfassen von Patientenverfügungen eines Demenzpatienten
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
(openPR) - In der Diskussion um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen rückt zunehmend die Gruppe der Demenzpatienten in den Blickpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Nicht selten wird hierbei der grammatikalische Wortlaut einer Patientenverfügung durch beliebige Interpretationsversuche der Adressaten dieser Verfügung in Zweifel gezogen. Man/frau begibt sich auf die Suche des wirklichen Willens des Patienten und hierbei wird unblässlich betont, dass auch Demenzkranke mit ihrer Krankheit ein lebenswertes Leben haben. Dies zu betonen, ist weder notwendig noch löst diese Selbstverständlichkeit die mit der Patientenverfügung eines Demenzkranken verbundenen Problemlagen. Der „Umgang mit den Patientenverfügungen eines Demenzkranken“ ist wenig spektakulär: die Patientenverfügung ist verbindlich und entbindet grundsätzlich etwa den Arzt oder die Pflegenden von ihrer selbst auferlegten Verpflichtung, sich auf die Suche des Willens des Demenzpatienten zu begeben, wenn und soweit dieser dokumentiert ist. ....
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http://www.openpr.de/news/236190/Empfeh ... enten.html
Abfassen von Patientenverfügungen eines Demenzpatienten
Moderator: WernerSchell