Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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StefanvanKoten
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Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Beitrag von StefanvanKoten » 07.08.2008, 07:50

Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Guten Tag!

Wir mußten meine Oma in ein Kurzzeitpflegeheim geben. Dort stürzte Sie nach drei Tagen und mußte dann ins Krankenhaus. Nach 5 Tagen wurde Sie wieder zurück ins Kurzzeitpflegeheim gebracht. Nun liegt Sie seit Sonntag schon wieder im Krankenhaus, aber diesmmal, weil Sie total ausgetrocknet ist. Jetzt ist Sie nicht mehr ansprechbar, wird nicht mehr wach und ist nur schläfrig. Ich habe schon die zuständige Pflegeheimaufsicht eingeschaltet. Was kann ich noch tun? Ein solches Austrocknen bis fast zur Bewußtlosigkeit kommtja nicht nach 1 Tag. Ist es schon eine Körperverletzung? Kann man oder muß man sogar Anzeige erstatten? Wer würde denn die Kosten für einen Anwalt übernehmen, denn meine Rechtschutz kann ich dafür nicht in Anspruch nehmen.
Dieses Heim ist sowieso etwas merkwürdig. Da interessiert niemanden, wie es meiner Oma geht, sondern nur, ob die Kosten auch bezahlt werden, in der Zeit wo Sie im Krankenhaus liegt. Außerdem meinte die Heimleiterin noch, dass man ja wirtschaftlich denken und arbeiten muß. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Es ist nämlich nicht ok, was dort mit hilfebdürftigen Menschen gemacht wird. Ich schreibe ja nicht nur, weil meine Oma jetzt betroffen ist, sondern damit den anderen das gar nicht erst passiert.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Herbert Kunst
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Krankenkasse und Pflegekasse (MDK) einschalten

Beitrag von Herbert Kunst » 07.08.2008, 08:05

Hallo Stefan,

zunächst wäre rein formal daran zu denken, dass die Oma möglicherweise einen Rechtsvertreter braucht, der sich mit Rechtsmacht einschalten kann. Wenn es keine Vollmacht gibt, müsste an eine Betreuung gedacht werden.
Die Beschreibung deutet zunächst einmal darauf hin, dass Fehler gemacht worden sind und Konsequenzen fällig sind. Von einer Strafanzeige usw. würde ich im Moment absehen.
Aber: Durch die Behandlungskosten ist die zuständige Krankenkasse belastet. Diese sollte daher umgehend informiert werden. Die Kasse kann nämlich die Vorgänge durch den MDK überprüfen lassen und ggf. Schadensersatz verlangen. Wenn es einen solchen Anspruch zurecht gibt, könnte auch durch die Oma (Rechtsvertreter) Schmerzensgeld beansprucht werden.
Die Pflegekasse sollte veranlasst werden, in der Kurzzeitpflegeeinrichtung umgehend eine anlassbezogene Überprüfung durchzuführen.
Natürlich muss auch bei der Heimaufsicht weiter nachgehakt werden. Hat man geprüft, mit welchen Folgen usw.?
Bitte auf jeden Fall hier weiter informieren. Dann weiter über notwendige Maßnahme diskutiert werden.
Ggf. einschalten Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de/ProPflege/index.htm

Gruß
Herbert Kunst
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Gaby Modig
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Kranken- und Pflegekasse müssen sich kümmern

Beitrag von Gaby Modig » 07.08.2008, 12:53

Hi Stefan,
die Hinweise von Herbert scheinen mir genau treffend. Also Kasse- bzw. Pflegekasse informieren.
Der MDK muss (neben der Heimaufsicht) die Einrichtung schnellstens überprüfen (anlassbezogen). Dann muss geprüft werden, welche Fehler gemacht wurden - Gutachten des MDK muss erstellt werden. Dann folgt die Prüfung, ob Schadesersatz möglich ist.
Erst wenn sich die Fronten verhärten, die Angelegenheit sich hochschaukelt, sollte an Strafanzeige etc. gedacht werden. Das bringt aber meistens nichts - wg. ungünstiger Beweislage. Im Strafrecht gelten strenge Schuldregeln. Eine erfolglose Strafrechtssache bringt nur zusätzliche Verärgerung.
MfG
Gaby
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StefanvanKoten
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Beitrag von StefanvanKoten » 07.08.2008, 14:54

Hallo,
danke schonmal für die ersten Antworten. Ich wäre im Moment der Rechtsvertreter, weil wir vorher noch eine Vollmacht ausgefüllt haben. Über einen Amtsrichter wollten wir es später machen, aber dazu wird es ja erstmal nicht kommen. Was heißt ungünstige Beweislage? Wenn man gesund aus dem Krankenhaus kommt und dann innerhalb von vier Tagen in der Einrichtung komplett austrocknet, was das Krankenhaus bescheinigen wird, ist es doch ein klarer Fall von Vernachlässigung.

Schönen Gruß
Stefan

Gaby Modig
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Beitrag von Gaby Modig » 07.08.2008, 16:35

StefanvanKoten hat geschrieben: .... Was heißt ungünstige Beweislage? Wenn man gesund aus dem Krankenhaus kommt und dann innerhalb von vier Tagen in der Einrichtung komplett austrocknet, was das Krankenhaus bescheinigen wird, ist es doch ein klarer Fall von Vernachlässigung. ...
Hi Stefan,
im Strafrecht muss die persönliche Schuld eines Täters ermittelt und bewiesen werden. Es können dabei auch Entschuldigungsaspekte zur Geltung kommen, die im Zivilrecht u.U. nicht zur Anwendung gelangen. Das bedeutet u.U., dass man zivilrechtlich eher weiter kommt, als mit den Mitteln des Strafrechtes. Ich will damit aber eine strafrechtliche Folgerung nicht ausschließen. Es sind immer die Umstände im Einzelfall maßgeblich.
MfG
Gaby
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Was sagt das Trinkprotokoll?

Beitrag von Sabrina Merck » 08.08.2008, 14:31

Was sagt das Trinkprotokoll?

Hallo,
wenn es um mögliche Mängel in der Flüssigkeitsversorgung geht, wäre auch nach dem Trinkprotokoll zu fragen (ggf. Einsicht bzw. Kopie zur Beweissicherung erbitten!). Ansonsten fand ich die Hinweise ganz richtig, super treffend. Der MDK muss den medizinisch/pflegerischen Gesichtspunkten nachgehen. Dazu ist die Heimaufsicht eher weniger geeignet.
MfG
Sabrina
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WernerSchell
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Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2008, 11:58

StefanvanKoten hat geschrieben: ... Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun? ...
Sehr geehrter Herr van Koten,
das vorgesehene Gespräch ist leider nicht zustande gekommen. Ich schließe daraus, dass Sie mit den hier im Forum eingestellten Hinweisen, die weitgehend mit mir abgestimmt worden sind, weiter gekommen sind.
Vielleicht geben Sie gelegentlich eine Rückmeldung.
Alles Gute und mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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StefanvanKoten
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Re: Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Beitrag von StefanvanKoten » 12.08.2008, 18:24

WernerSchell hat geschrieben:
StefanvanKoten hat geschrieben: ... Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun? ...
Sehr geehrter Herr van Koten,
das vorgesehene Gespräch ist leider nicht zustande gekommen. Ich schließe daraus, dass Sie mit den hier im Forum eingestellten Hinweisen, die weitgehend mit mir abgestimmt worden sind, weiter gekommen sind.
Vielleicht geben Sie gelegentlich eine Rückmeldung.
Alles Gute und mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Guten Tag!
Ich konnte leider nicht vorbeikommen, weil meine Oma verstorben ist. Hatte andere Dinge zu erledigen. Noch eine Frage: Kann man Pflegeprotokolle fälschen oder so ändern, dass für das Pflegeheim kein Schaden entsteht? Die Pflegeheimaufsicht war jetzt da und hat mir geschildert, dass alles in Ordnung war und es keine Beweise dafür gibt, dass fahrlässig gehandelt wurde. Mir wurden telefonisch andere Daten durchgegeben wie jetzt in diesem Protokoll auftauchen. Was kann man jetzt noch dagegen tun?
MfG
Stefan van Koten

Herbert Kunst
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Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Beitrag von Herbert Kunst » 12.08.2008, 18:40

Hallo Stefan,

zunächst einmal herzliches Beileid. - Natürlich kann eine Dokumentation nachträglich geändert, verfälscht, werden. Dies zu beweisen, kann aber schwierig werden, zumal schon die Heimaufsicht erklärt hat, es sei alles in Ordnung. Möglicherweise hat aber die Heimaufsicht nicht richtig hingeschaut, hat sich täuschen lassen.
Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, möglicherweise eine Aufklärung herbeizuführen, wäre, Strafanzeige wegen Urkundenfälschung zu erstatten. Allerdings erscheint insoweit eine rechtliche Beratung nicht unwichtig, da die Trägereinrichtung mit einer Anzeige wegen übler Nachrede kontern kann. Wenn überhaupt dieser Weg beschritten wird, sollte eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft zurückhaltend formuliert werden, eher nur gemutmaßt werden.

Gruß
Herbert Kunst
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Herbert Kunst
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Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Beitrag von Herbert Kunst » 12.08.2008, 18:44

Hallo Stefan,

zunächst einmal herzliches Beileid. - Natürlich kann eine Dokumentation nachträglich geändert, verfälscht, werden. Dies zu beweisen, kann aber schwierig werden, zumal schon die Heimaufsicht erklärt hat, es sei alles in Ordnung. Möglicherweise hat aber die Heimaufsicht nicht richtig hingeschaut, hat sich täuschen lassen.
Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, möglicherweise eine Aufklärung herbeizuführen, wäre, Strafanzeige wegen Urkundenfälschung zu erstatten. Allerdings erscheint insoweit eine rechtliche Beratung nicht unwichtig, da die Trägereinrichtung mit einer Anzeige wegen übler Nachrede kontern kann. Wenn überhaupt dieser Weg beschritten wird, sollte eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft zurückhaltend formuliert werden, eher nur gemutmaßt werden.

Gruß
Herbert Kunst
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Re: Kurzzeitpflegeheim - Mängel und Schäden - Was nun?

Beitrag von StefanvanKoten » 12.08.2008, 22:58

Herbert Kunst hat geschrieben:Hallo Stefan,

zunächst einmal herzliches Beileid. - Natürlich kann eine Dokumentation nachträglich geändert, verfälscht, werden. Dies zu beweisen, kann aber schwierig werden, zumal schon die Heimaufsicht erklärt hat, es sei alles in Ordnung. Möglicherweise hat aber die Heimaufsicht nicht richtig hingeschaut, hat sich täuschen lassen.
Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, möglicherweise eine Aufklärung herbeizuführen, wäre, Strafanzeige wegen Urkundenfälschung zu erstatten. Allerdings erscheint insoweit eine rechtliche Beratung nicht unwichtig, da die Trägereinrichtung mit einer Anzeige wegen übler Nachrede kontern kann. Wenn überhaupt dieser Weg beschritten wird, sollte eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft zurückhaltend formuliert werden, eher nur gemutmaßt werden.

Gruß
Herbert Kunst
Hallo Herbert,
erstmal Danke. Ich werde alles daran setzen, dass die Sache geklärt wird. Immerhin habe ich das Heim ausgesucht und mache mir jetzt auch Gedanken. Außerdem soll anderen dieses Schicksal erspart bleiben. Ich kann für meine Oma nichts mehr tun, aber für alle anderen die irgendwann mal auf die Kurzzeitpflege angewiesen sind. Werde noch auf den Bericht vom Krankenhaus warten müssen, um evtl Ungereimtheiten mit der Pflegedokumentation überprüfen zu können. Wenn das alles nichts hilft, werde ich eine Strafanzeige stellen.
mfG
Stefan van Koten

Marlene Böttinger
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Strafrechtliche Ermittlungen frühzeitig in Gang setzen

Beitrag von Marlene Böttinger » 13.08.2008, 18:37

Hallo,
wenn eine Notwendigkeit gesehen wird, strafrechtliche Ermittlungen in Gang zu setzen, sollte damit nicht lange gezögert werden. Denn wenn eine Mitteilung nicht zeitgerecht bei der Staatsanwaltschaft eingeht, sagt der Staatsanwalt unter Umständen, es liege kein öffentliches Interesse mehr vor. Im Übrigen: je mehr Zeit vergeht, umso mehr Möglichkeiten bestehen, die "Verhältnisse in Ordnung zu bringen".
MfG Marlene
Pflege braucht Zuwendungszeit!

StefanvanKoten
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Re: Strafrechtliche Ermittlungen frühzeitig in Gang setzen

Beitrag von StefanvanKoten » 14.08.2008, 07:36

Marlene Böttinger hat geschrieben:Hallo,
wenn eine Notwendigkeit gesehen wird, strafrechtliche Ermittlungen in Gang zu setzen, sollte damit nicht lange gezögert werden. Denn wenn eine Mitteilung nicht zeitgerecht bei der Staatsanwaltschaft eingeht, sagt der Staatsanwalt unter Umständen, es liege kein öffentliches Interesse mehr vor. Im Übrigen: je mehr Zeit vergeht, umso mehr Möglichkeiten bestehen, die "Verhältnisse in Ordnung zu bringen".
MfG Marlene
Hallo!
Das Problem ist, dass die Pflegeheimaufsicht schon nichts gefunden hat. aber es bestehen schon Ungereimtheiten. Am Telefon wurden mir andere Zeiten gesagt und im Bericht steht auch wieder was anderes drin.
Muß erst noch auf den Bericht aus dem Krankenhaus warten, um weitere Schritte einzuleiten.
MfG
Stefan

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