Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte

Beitrag von Service » 22.07.2008, 06:37

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte in Pflegeheimen zügig umsetzen!

Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt Richtlinienentwurf zur
Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlichen
Betreuungskräfte vor


Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat die Grundlage für bessere Betreuungsmöglichkeiten für altersverwirrte Menschen in Pflegeheimen geschaffen. Zusätzliche Leistungen sollen durch zusätzliche, von den Pflegekassen finanzierte Betreuungspersonen erbracht werden. Der bisherige Pflegesatz ändert sich dadurch nicht. Damit die Pflegekassen wissen, welche Bewohner Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben, ist vorgesehen, dass Pflegeheime Übersichten derjenigen vorlegen, bei denen der MDK bereits die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt haben oder die nach Einschätzung des Heims einen besonderen Betreuungsbedarf benötigen.

Ein vom GKV-Spitzenverband vorgelegter Richtlinienentwurf hat nunmehr die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte festgelegt. Danach wäre, bevor zusätzliche Betreuungskräfte überhaupt eingesetzt werden können, bereits eine Qualifikationsmaßnahme im Umfang von 200 bis 280 Stunden nachzuweisen.

"Würde die Richtlinie in dieser Form verabschiedet werden, gingen damit erhebliche Verzögerungen bis zur tatsächlichen Gewährung der Leistungen einher. Die Bürokratie darf nicht dazu führen, dass Monate vergehen, bis bessere Betreuung angeboten werden kann", kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Wir halten eine Gesamtstundenzahl zur Qualifizierung von 200 Stunden für ausreichend und setzen uns dafür ein, dass die Qualifikation auch berufsbegleitend erworben werden kann. Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten nicht alleine, sondern können im Pflegeheim auf Kollegen mit Erfahrung und Routine zurückgreifen."

Der bpa weist auf ein weiteres Problem hin:

"Es ist wichtig, dass die verbesserte Leistung dauerhaft angeboten werden kann. Das muß auch dann gelten, wenn ein neuer Pflegebegriff anders als heute die besondere Situation Demenzkranker berücksichtigt. Auf keinen Fall darf uns passieren, dass in der nächsten Legislaturperiode bessere Betreuung und zusätzliche Betreuungskräfte mit der Einführung des neuen Pflegebegriffs wieder abgeschafft werden", so Mauel.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter http://www.bpa.de

Quelle: Pressemitteilung vom 21.7.2007
Pressekontakt: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60

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Abklärungen zum allgemeinen Betreuungsbedarf

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2008, 07:59

Abklärungen zum allgemeinen Betreuungsbedarf

Kleine Anfrage der FDP zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes

Berlin. In einer Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 16/9843) befragt die FDP-Bundestagsfraktion die Regierungskoalition nach „Unklarheiten und Problemen bei der Umsetzung der Regelungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“.

Die FDP erkundigt sich u. a., nach welchen Kriterien der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet, welche Pflegeheimbewohner mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf den Grundbetrag von bis zu 100 Euro monatlich oder den erhöhten Betrag von bis zu 200 Euro monatlich erhalten. Darüber wollen die Abgeordneten wissen, wie eine unabhängige Beratung in den Pflegestützpunkten und eine dauerhafte Finanzierung der Pflegestützpunkte nach Abschluss der Anlauffinanzierung sichergestellt werden soll. Die Fraktion hinterfragt auch, inwieweit im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfungen Aussagen zur Ergebnisqualität möglich seien. Hintergrund sei, dass nach Ansicht zahlreicher Experten die Qualitätsprüfungen des MDK nicht hinreichend darauf ausgerichtet seien.

Die nun vorliegende Antwort des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier:
http://www.heinz-lanfermann.de/files/do ... 609980.pdf

Quelle: Mitteilung vom 30.7.2008
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann
Presse
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Fon 0 20 54/ 95 78 15
Fax 0 20 54/ 95 78 40
E-Mail nicole.meermann@vdab.de oder presse@vdab.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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