Keine künstliche Ernährung - Tötungsvorwurf entfiel

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gerhard Schenker
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Keine künstliche Ernährung - Tötungsvorwurf entfiel

Beitrag von Gerhard Schenker » 31.07.2008, 07:00

Ich fand eine interessante Nachricht:

Ermittlungen wegen Tötung eingestellt
Ehefrau wollte keine künstliche Ernährung


Nach einem Bericht des Hinterländer Anzeigers sind die Ermittlungen gegen einen 53-Jährigen und seine polnische Geliebte aus Schöffengrund (Lahn-Dill-Kreis), die unter dem Verdacht standen, die 50-jährige pflegebedürftige Ehefrau des Mannes durch Entzug von Nahrung und Flüssigkeit getötet zu haben, eingestellt worden. Das hatte die Staatsanwaltschaft in Wetzlar mitgeteilt.
Das Paar war vier Tage nach dem Tod der Frau am 15. August 2007 inhaftiert, aber nach einer Haftbeschwerde zwei Wochen später wieder auf freiem Fuß gesetzt worden. Die Strafkammern der Gerichte in Limburg und Frankfurt hatten damals keinen dringenden Tatverdacht gesehen. Die Ehefrau, die seit Jahren an einer aggressiven Alzheimer-Erkrankung litt, hatte per Patientenverfügung künstliche Ernährung ausgeschlossen.

Die Beachtung einer Patientenverfügung, die genau die Situation beschrieb und eine künstliche Ernährung ausschluss, kann natürlich keinen strafrechtlichen Vorwurf nach sich ziehen. Es ging um die Achtung des Selbstbestimmungsrechtes!

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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