Pflegebedürftigkeit - Eigenbedarf bei vermieteter Wohnung
Die Rheinische Post machte gestern, 12.7.2008, auf ein interessantes Urteil des Landgerichts Koblenz mit dem Aktenzeichen 6 T 102/07 aufmerksam. Danach gilt:
Werden die Eltern eines Vermieters pflegebedürftig und will der Sohn (der nicht im Haus der Eltern lebt) eine Pflegekraft ins Haus holen, so kann er einem Mieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Dazu muss er allerdings nach Auffassung des Landgerichts die Pflegebedürftigkeit der Eltern nachweisen. Außerdem könne er, so das Gericht, die Kündigung nur durchsetzen, wenn im Haus keine andere geeignete Wohnung verfügbar sei.
Eine vernünftige Entscheidung, die mir aber auch alternativlos erscheint. Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit dürfte anhand der Einstufungsentscheidung der Pflegekasse nicht schwierig sein.
Gaby
Pflegebedürftigkeit - Eigenbedarfskündigung
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