Eingeschränkte Alltagskompetenz Höherer Betreugungsbedarf!

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Gaby Modig
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Eingeschränkte Alltagskompetenz Höherer Betreugungsbedarf!

Beitrag von Gaby Modig » 21.06.2008, 09:24

Eingeschränkte Alltagskompetenz –Höherer Betreugungsbedarf!
Die Höhe der jeweiligen Leistung orientiert sich an den Kriterien der Begutachtungsrichtlinien von 2006 – Buchstabe E – Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Nachlesbar unter:
http://www.vincentz.net/download/Beguta ... n_2006.pdf

Hierzu hat die Zeitschrift CAREkonkret (13.06.2008) hilfreiche Hinweise gegeben:

Bislang erhalten Demenzerkrankte zusätzlich maximal 460 Euro pro Jahr, wenn sie mindestens in Pflegestufe I eingestuft sind. Viele Demenzkranke gehen durch diese Regelung leer aus, denn sie erfüllen nicht die Anforderungen der Pflegestufe. Zum 1. Juli 2008 wird nicht nur der Kreis der Berechtigten erweitert, sondern die Zusatzzahlungen erhöhen sich auf 1.200 bzw. 2.400 Euro pro Jahr. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben zukünftig unabhängig von der Pflegestufe Anspruch auf diese Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Ob ein erheblicher, allgemeiner Betreuungsaufwand vorliegt, wird anhand des Kriterienkataloges der Begutachtungsrichtlinie für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung bestimmt. Darin sind 13 Kriterien wie "Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs", "Verkennen oder Verursachen von gefährdenden Situationen" oder "Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation" in zwei Bereichen zusammengefasst.

"Aus diesem Kriterienkatalog müssen zwei Aspekte aus unterschiedlichen Bereichen erfüllt sein, um Anspruch auf 100 Euro monatlich zu haben", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). "Sind es drei Aspekte, allerdings nur bestimmte, liegt ein erhöhter Betreuungsbedarf vor und es gibt 200 Euro pro Monat. Bei Menschen mit einer diagnostizierten Demenz ist die Chance groß, dass sie monatlich 100 Euro bekommen. Alle, die bereits die 460 Euro im Jahr erhalten, bekommen die 1.200 Euro pro Jahr automatisch. Für den erhöhten Betrag müssen aber auch sie einen Antrag stellen. Wir gehen davon aus, dass 50 Prozent aller Demenzkranken die zweite Stufe erhalten."

Quelle: CAREkonkret Nr. 24, vom 13.6.2008, Rubrik: Ambulante Dienste

Man darf gespannt sein, wie in der Praxis die Zuordnung erfolgt. Gibt es hier gerechte Einschätzungen oder gibt es Sparauflagen mit der Folge, dass die zweite, höhere, Stufe nur selten erreicht werden kann???

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