Patiententransfern im Krankenhaus – Qualifikation?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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WernerSchell
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Patiententransfern im Krankenhaus – Qualifikation?

Beitrag von WernerSchell » 24.10.2007, 07:08

Patiententransfern im Krankenhaus – Qualifikation?

Frage:
Dringend suche ich eine Antwort auf die Frage, ob ich im Krankenhaus den Patiententransfer von einer Station zum OP, vom OP in eine Station oder aber auch Patiententransfer von und zu Untersuchungen in der Funktionsdiagnostik, durch ungelerntes Personal durchführen lassen kann. Ich möchte in meinen Häusern einen Hol- und Bringedienst einrichten, der aus Praktikanten und Zivildienstleistenden bestehen soll. Können Sie mir bei der Frage helfen, ob es hier einen rechtlichen Konflikt geben wird?
Pflegedienstleitung eines Krankenhauses

Antwort:
Die Patientenversorgung hat immer mit der erforderlichen Sorgfalt zu erfolgen. Dazu gehört im Allgemeinen eine ausreichende Qualifizierung des tätig werdenden Personals. Allerdings ist immer im Einzelfall zu entscheiden, wer für welche Tätigkeit bestimmte Anforderungen erfüllen muss.
Anhand derartiger Erwägungen muss man beurteilen: Welche Patienten mit welchen Krankheitsbildern werden von wem wohin transportiert? Da die Patientensicherheit oberstes Gebot zu sein hat, müssen sicherlich alle möglichen Risiken bedacht werden. Die Frage ist letztlich, ob ein Begleiter in der Lage ist, einer bestimmten, angenommenen, Problemsituation Herr zu werden.
Ich kann die gestellte Frage daher nicht konkret beantworten, halte aber persönlich den ständigen Ruf nach umfänglichster Qualifizierung für überzogen. Es erscheint mir denkbar, dass man auch angelerntes Personal, das den gestellten Aufgaben durchaus gewachsen ist, mit Transportaufgaben betraut. Bei besonderen Schwierigkeiten müsste ggf. korrigierend eingegriffen werden. Eine Dienstanweisung, die die Verhaltensweisen näher regelt, erscheint hilfreich.
Siehe auch mein Buch "Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht":
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
und Haftungsproblematik:
http://www.pflegerechtportal.de

In meinem Forum gibt es einen Text zum Thema:
viewtopic.php?t=5644&highlight=krankenwagen

Krankenhäuser haften für Verletzungen von Patienten beim Einschieben in den Krankenwagen
Patienten haben gegen das sie behandelnde Krankenhaus einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie derart ungeschickt in den Krankenwagen geschoben werden, dass sie sich hierbei Verletzungen zuziehen. Das gilt auch, wenn plötzliche Bewegungen des Patienten mitursächlich für die Verletzungen waren. Es ist Aufgabe des Krankenwagen-Personals, solche Bewegungen durch eine ausdrückliche Warnung oder durch ein Absichern des Patienten zu verhindern.

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 1.2.2006 - 3 U 182/05 -
Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 28.11.2006
Zuletzt geändert von WernerSchell am 17.06.2008, 16:26, insgesamt 2-mal geändert.
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WernerSchell
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Patiententransfern - Dienstanweisung sinnvoll

Beitrag von WernerSchell » 09.06.2008, 06:01

Zum Thema Patiententransfern gibt es hier immer wieder Anfragen. Aufgrund der verschiedenen Fragestellungen rate ich noch einmal dazu, Dienstanweisungen zu formulieren, die alle - anhand der örtlichen Gegebenheiten - relevanten Vorgaben enthalten.
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Anja Jansen
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Patiententransfern - Dienstanweisung sinnvoll

Beitrag von Anja Jansen » 10.06.2008, 14:24

Hallo Herr Schell,
habe den Text gelesen und stimme ihnen voll zu. Man sollte in den Häusern klare Regelungen treffen und diese schriftlich den MitarbeiterInnen an die Hand geben. Zur Zeit geht das mit dem Patiententransfer ein wenig durcheinander. Jeder, der da herkommt, Praktikanten, Zivis, Schüler und Sonstige, werden fast beliebig für Transferdienste benutzt. Das kann so nicht richtig sein.
LG Anja

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