Zu Unrecht erhobene Beiträge für die Pflegeversicherung
Moderator: WernerSchell
Hallo, ich wollte ja berichten, wie es weiter gegangen ist, eigentlich gar nicht. Das Bundesversicherungsamt ist sehr sehr bemüht und kümmert sich sehr gründlich, holt Stellungnahmen von der KK ein und gibt Empfehlungen und Tipps. Fazit : Der KK ist dem Grunde nach kein Vorwurf zu machen, denn der Arbeitgeber steht in der Befragungspflicht nach der Elterneigenschaft, versäumt der AG dieses, hat die KK demnach auch keine Info, daß der oder die AN Eltern sind oder nicht. Obwohl die KK zu Unrecht Beiträge kassiert hat, ist sie auch nicht verpflichtet, diese zurück zu zahlen, was an sich ein Unding ist. So ein Fall ist arbeitsrechtlich zu betrachten, d.h. der AG ist der richtige Ansprechpartner, da ihm ein Versäumnis vorzuwerfen ist, also notfalls Arbeitsgericht. Grundlage bisheriger Recherchen ist der § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB XI. Abgeschlosen ist der Fall (leider) noch nicht.
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angesprochene Rechtsfrage hoch spannend
Hallo,
ich finde die angesprochene Rechtsfrage hoch spannend, habe daher immer mitgelesen. Habe mich auch ein wenig umgehört. Leider fand ich keine Entscheidung, die hier hilfreich sein könnte.
Viel Erfolg!
MfG Karl Büser
ich finde die angesprochene Rechtsfrage hoch spannend, habe daher immer mitgelesen. Habe mich auch ein wenig umgehört. Leider fand ich keine Entscheidung, die hier hilfreich sein könnte.
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Hilfe einfordern
Hallo,catweezle hat geschrieben:Welches Ministerium ist eigentlich dafür zuständig, da muß es doch auch Ombudsleute o.ä. geben?
für die Pflegeversicherung ist das Bundesgesundheitsministerium federführend zuständig. Man könnte auch daran denken, das Problem dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorzutragen.
MfG
Karl Büser
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Verfahren werden länger dauern!
Hallo,catweezle hat geschrieben:Das dauert Monate, das weiß ich genau.
Das Gesundheitsmin. auch für die Beiträge? Eher Arbeits- und Soz.Minist., oder?
das BMG hat wohl die Federführung haben und sich der Sache annehmen müssen. Wenn es eine (Mit)Beteiligung anderer Häuser geben sollte, wird das BMG das wohl von Amts wegen berücksichtigen.
Dass solche Verfahren länger dauern, ist wohl anzunehmen. Aber welche Alternativen bestehen? Wie schon angemerkt: Petitionsausschuss scheint nicht schlecht. Er wird sich auf jeden Fall an die richtigen Stellen wenden (müssen). Dieser Ausschuss könnte auch gesetzliche Korrekturen bedenken.
MfG
Karl Büser
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Zur Info, die Angelegenheit befindet sich offenbar in einem rechtsfreiem Raum, mittlerweile biete ich das Thema zur Veröffentlichung an, offenbar ist das nicht reißerisch genug. Petition erstmal noch nicht gemacht, ich sammel noch Infos aus allen Richtungen. Stand der Dinge ist, der Arbeitgeber ist in der Befragungspflicht, er zahlt die Beiträge und die KK überprüft nicht, ob die Angaben stimmen, somit kann man der KK keinen Vorwurf machen, nur den Vorwurf, daß die zu Unrecht kassierten Beiträge einbehalten werden. Ich suche also noch Verbündete, die einen ähnlichen Fall gehabt haben.
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Pettionsausschuss wäre wohl geeignet
Hallo,
wenn es einen "rechtsfreien" Raum geben sollte, ist der Petitionsausschuss wohl die einzige Instanz, die helfen, die etwas bewegen, kann.
MfG
Karl Büser
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MfG
Karl Büser
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Tach zusammen, kleine Info, Petition negativ, den KK ist kein Vorwurf zu machen, es sei evtl. arbeitsrechtlich zu überpüfen, da der Arbeitgeber in der Befragungspflicht sei ob die Elterneigenschaft vorliegt. Also nichts Neues, altbekannte Argumente, der Petitionsausschuss hat sich lediglich auf eine eingeholte Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes bezogen und die war mir bereits bekannt.