Schweiz - EXIT für begleiteten Suzid

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Schweiz - EXIT für begleiteten Suzid

Beitrag von Service » 17.07.2007, 12:00

Buchtipp!
Svenja Flaßpöhler:
MEIN WILLE GESCHEHE – Sterben in Zeiten der Freitodhilfe
Bild
Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/st ... dhilfe.php
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Zum Buch "Mein Wille geschehe" über die Freitodorganisation EXIT von Svenja Flaßpöhler

<< ... Anstatt eine „vermessende Antwort“ auf die Frage des Für und Wider zu liefern, vermesse die promovierte Philosophin den „Horizont der ethischen Diskussion“, lobt die „SZ“. Der Schweizer Verein für Sterbehilfe „Exit“ gewährte ihr uneingeschränkten Zugang, so konnte sie mit Mitarbeitern sprechen, Akten einsehen und sogar bei zwei Freitodbegleitungen mit dabei sein. Sie geht der Frage nach, was „autonom“ eigentlich bedeute … die „gar nicht zu überschätzende Leistung“ ihres Buches liege in seiner “klugen Offenheit“, die unvereinbare Widersprüchlichkeiten zutage treten lasse, befindet die „SZ“.>>

Literaturangaben:
FLASSPÖHLER, SVENJA: Mein Wille geschehe. Sterben in Zeiten der Freitodhilfe. wjs Verlag, Berlin 2007. 158 S., 18 €.

Quelle:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/i ... m?id=14586
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Die Organisation EXIT für begleiteten Suizid in der Deutschen Schweiz ist von der – in Hannover mit einer Depandance vertretenen - DIGNITAS zu unterscheiden.

EXIT zeichnet sich durch Sorgfaltskriterien aus, eine reflektierte „Selbstbescheidung“ angesichts einer möglicherweise drohenden Überforderung oder eines Abgleiten in einen „Dienstleistungsbetrieb“. Dies wäre laut EXIT „Gift“ für die eigene Glaubwürdigkeit, für eine auf (Selbst-)Verantwortung bauende Gemeinschaft. Bei einer Suizid-Begleitung durch EXIT erwachsen - nach einer Mitgliedschaft von mindestens drei Jahren - dem Hilfesuchenden keine weiteren Kosten. Dabei soll ein begleiteter Suizid nur der letzte Akt in einem Prozess der Begleitung sei. Ein solcher Prozess brauche aber Zeit und ein Vor-Ort-Sein. „Kurzfristige Begleitungen sind deshalb grundsätzlich - auch bei Mitgliedern! – problematisch" schreibt EXIT und nimmt aus den gleichen Gründen „gegenüber Gesuchen aus dem Ausland eine ablehnende Haltung ein“.
Als Gründe dafür werden angegeben:
• „EXIT hilft grundsätzlich erst dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine seriöse Abklärung wäre bei einer Begleitung von Personen aus dem Ausland in den meisten Fällen nicht möglich.
• Eine Liberalisierung unserer Praxis gegenüber Ausländern würde unsere Organisation dem Verdacht aussetzen, dass andere - zum Beispiel finanzielle - Interessen mit im Spiel sind.
• Eine Änderung unserer Haltung würde uns organisatorisch und infrastrukturell überfordern.“

Siehe http://www.exit.ch , dann dort klicken auf Mitgliedschaft / Hilft EXIT auch Nicht-Mitgliedern?

Quelle: Newsletter vom 17.7.2007 - patientenverfuegung.de
http://www.patientenverfuegung.de

Presse
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Sterbehilfeorganisation hat 1.500 neue Mitglieder

Beitrag von Presse » 28.04.2008, 16:15

Schweiz:
Sterbehilfeorganisation hat 1.500 neue Mitglieder

Zürich – Die Schweizer Sterbehilfeorganisation „Exit“ hat im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben rund 1.500 neue Mitglieder gewonnen. Auch das Spendenaufkommen sei 2007 überdurchschnittlich ausgefallen, teilte die Organisation am Wochenende in [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=26164

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