Studie:
Unternehmen profitieren von betrieblicher Gesundheitsförderung
Berlin – Betriebliche Gesundheitsförderung steigert die Produktivität von Kranken und Gesunden. Darauf deuten Ergebnisse des sogenannten IGA-Barometers 2007 hin, einer repräsentativen Telefonbefragung der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) unter [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=25180
Betrieblicher Gesundheitsförderung - Unternehmen profitieren
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Systemische Gesundheitsförderung
Buchtipp!
Eberhard Göpel, GesundheitsAkademie e.V. (Hrsg.):
Systemische Gesundheitsförderung – Gesundheit gemeinsam gestalten
Näheres hier:
http://www.mabuse-verlag.de/Mabuse/TXTSIArtikel/M-00107
Buch-Direktbestellung möglich unter
http://clix.superclix.de/cgi-bin/clix.c ... nknr=39453
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Betriebliche Gesundheitsförderung wirkt
Betriebliche Gesundheitsförderung wirkt - Studie zeigt, was am besten wirkt
Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention halten Beschäftigte gesund und zahlen sich für Unternehmen aus. Manche liebgewordene Präventionsmaßnahme geht allerdings ins Leere, denn eine positive Wirkung lässt sich nicht immer nachweisen. Zu diesem Schluss kommt die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) aufgrund einer umfassenden wissenschaftlichen Literaturstudie.
Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention zielt darauf ab, die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verbessern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Doch lässt sich ein Erfolg der gängigen Angebote ausreichend belegen? Was wissen wir über den gesundheitlichen und ökonomischen Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention? Die IGA-Literaturstudie, in die Ergebnisse von mehr als 1.000 Studien eingegangen sind, liefert Antworten und gibt erstmals einen Überblick über den wissenschaftlichen Kenntnisstand für das gesamte Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Als besonders wirksam ließen sich folgende Angebote nachweisen:
- Mehrkomponenten-Programme: Sie führen verschiedene präventive
Maßnahmen zusammen und berücksichtigen so mehrere
Risikofaktoren. Zentraler Kern ist die Kombination aus
Verhaltens- und Verhältnisänderung, mit der nachhaltig Effekte
erzielt werden. Zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen
werden etwa Schulungen oder Übungsprogramme mit "klassischen"
ergonomischen Interventionen wie technischen Hilfsmitteln,
arbeitsorganisatorischen Veränderungen oder mit der Umgestaltung
des Arbeitsplatzes verbunden. Positiv wirken sich außerdem die
aktive Beteiligung der Beschäftigten und vorab eine Bestimmung
des individuellen Risikos aus.
- Bewegungsprogramme, wie z. B. Betriebssportangebote, steigern
körperliche Aktivität und fördern die psychische Gesundheit.
Muskel-Skelett-Erkrankungen nehmen ab, der Krankenstand geht
zurück.
- Überraschend wirksam und zudem kostengünstig ist die
kontinuierliche Motivation. Hinweise (z. B. Schilder
Treppennutzung, Büro von Kollegen aufsuchen statt telefonieren,
zusammen mit Kollegen mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren)
steigern bspw. nachweislich die körperliche Aktivität. In
Kantinen helfen Poster oder Flyer, die Themen Bewegung und
Ernährung nachhaltig zu verankern. Die farbige Kennzeichnung
gesunder Kost und eine gut sichtbare Platzierung steigern den
Verkauf gesunder Produkte.
- Bei der Tabakentwöhnung erreichen Gruppenkurse und eine
intensive Individualberatung deutlich größere Erfolge als reine
Informationen. An Belegen für eine positive Wirkung mangelt es dagegen bei
folgenden Maßnahmen: - Klassische, primärpräventive Rückenschulen in Unterrichtsform,
die auf reine Wissensvermittlung zielen, beugen
Rückenerkrankungen nicht vor und senken den Krankenstand nicht.
- Schulungen mit ergonomischen Inhalten (Arbeitsweisen,
-techniken, Körpermechanik, Einsatz von Hilfsmitteln), die nicht
mit weiteren Maßnahmen wie Training verknüpft sind, senken nicht
Muskel-Skelett-Erkrankungen und dadurch bedingte Fehlzeiten.
- Selbsthilfematerial zur Tabakentwöhnung (Broschüren, Videos,
Computerprogramme), Anreize und Bonussysteme unterstützen
Raucher nicht dabei, tatsächlich mit dem Rauchen aufzuhören.
- Stützgürtel zur Vermeidung von Kreuzschmerzen als einzige
Maßnahme reduzieren nicht Muskel-Skelett-Erkrankungen und
dadurch bedingte Fehlzeiten.
Fazit: Die Präventionsangebote der Krankenkassen und Unfallversicherungen sollen dem wissenschaftlich gesicherten Kenntnisstand entsprechen. Für die Praxis heißt das: bei einer "Inventur" der Angebotspalette genau zu prüfen, damit der beabsichtigte Nutzen auch zu erwarten ist. Bei den "klassischen Rückenschulen" z. B. haben die Anbieter schon auf frühere Veröffentlichungen reagiert. Die damit befassten Verbände haben die Programme aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Nur diese neuen Standards entsprechen den Qualitätsanforderungen und können durch die Krankenkassen gefördert werden.
Die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA):
In der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel ist, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Die Kooperation wird getragen vom BKK Bundesverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem AOK-Bundesverband und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband. Mehr Informationen unter http://www.iga-info.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.4.2008
Pressekontakt:
Stefan Boltz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Tel. 030 288763768
Ann Hörath, BKK Bundesverband, Tel. 030 223120
Udo Barske, AOK-Bundesverband, Tel. 0228 843309
Michaela Gottfried, Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.,
Tel. 02241 108293
Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention halten Beschäftigte gesund und zahlen sich für Unternehmen aus. Manche liebgewordene Präventionsmaßnahme geht allerdings ins Leere, denn eine positive Wirkung lässt sich nicht immer nachweisen. Zu diesem Schluss kommt die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) aufgrund einer umfassenden wissenschaftlichen Literaturstudie.
Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention zielt darauf ab, die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verbessern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Doch lässt sich ein Erfolg der gängigen Angebote ausreichend belegen? Was wissen wir über den gesundheitlichen und ökonomischen Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention? Die IGA-Literaturstudie, in die Ergebnisse von mehr als 1.000 Studien eingegangen sind, liefert Antworten und gibt erstmals einen Überblick über den wissenschaftlichen Kenntnisstand für das gesamte Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Als besonders wirksam ließen sich folgende Angebote nachweisen:
- Mehrkomponenten-Programme: Sie führen verschiedene präventive
Maßnahmen zusammen und berücksichtigen so mehrere
Risikofaktoren. Zentraler Kern ist die Kombination aus
Verhaltens- und Verhältnisänderung, mit der nachhaltig Effekte
erzielt werden. Zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen
werden etwa Schulungen oder Übungsprogramme mit "klassischen"
ergonomischen Interventionen wie technischen Hilfsmitteln,
arbeitsorganisatorischen Veränderungen oder mit der Umgestaltung
des Arbeitsplatzes verbunden. Positiv wirken sich außerdem die
aktive Beteiligung der Beschäftigten und vorab eine Bestimmung
des individuellen Risikos aus.
- Bewegungsprogramme, wie z. B. Betriebssportangebote, steigern
körperliche Aktivität und fördern die psychische Gesundheit.
Muskel-Skelett-Erkrankungen nehmen ab, der Krankenstand geht
zurück.
- Überraschend wirksam und zudem kostengünstig ist die
kontinuierliche Motivation. Hinweise (z. B. Schilder
Treppennutzung, Büro von Kollegen aufsuchen statt telefonieren,
zusammen mit Kollegen mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren)
steigern bspw. nachweislich die körperliche Aktivität. In
Kantinen helfen Poster oder Flyer, die Themen Bewegung und
Ernährung nachhaltig zu verankern. Die farbige Kennzeichnung
gesunder Kost und eine gut sichtbare Platzierung steigern den
Verkauf gesunder Produkte.
- Bei der Tabakentwöhnung erreichen Gruppenkurse und eine
intensive Individualberatung deutlich größere Erfolge als reine
Informationen. An Belegen für eine positive Wirkung mangelt es dagegen bei
folgenden Maßnahmen: - Klassische, primärpräventive Rückenschulen in Unterrichtsform,
die auf reine Wissensvermittlung zielen, beugen
Rückenerkrankungen nicht vor und senken den Krankenstand nicht.
- Schulungen mit ergonomischen Inhalten (Arbeitsweisen,
-techniken, Körpermechanik, Einsatz von Hilfsmitteln), die nicht
mit weiteren Maßnahmen wie Training verknüpft sind, senken nicht
Muskel-Skelett-Erkrankungen und dadurch bedingte Fehlzeiten.
- Selbsthilfematerial zur Tabakentwöhnung (Broschüren, Videos,
Computerprogramme), Anreize und Bonussysteme unterstützen
Raucher nicht dabei, tatsächlich mit dem Rauchen aufzuhören.
- Stützgürtel zur Vermeidung von Kreuzschmerzen als einzige
Maßnahme reduzieren nicht Muskel-Skelett-Erkrankungen und
dadurch bedingte Fehlzeiten.
Fazit: Die Präventionsangebote der Krankenkassen und Unfallversicherungen sollen dem wissenschaftlich gesicherten Kenntnisstand entsprechen. Für die Praxis heißt das: bei einer "Inventur" der Angebotspalette genau zu prüfen, damit der beabsichtigte Nutzen auch zu erwarten ist. Bei den "klassischen Rückenschulen" z. B. haben die Anbieter schon auf frühere Veröffentlichungen reagiert. Die damit befassten Verbände haben die Programme aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Nur diese neuen Standards entsprechen den Qualitätsanforderungen und können durch die Krankenkassen gefördert werden.
Die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA):
In der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel ist, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Die Kooperation wird getragen vom BKK Bundesverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem AOK-Bundesverband und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband. Mehr Informationen unter http://www.iga-info.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.4.2008
Pressekontakt:
Stefan Boltz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Tel. 030 288763768
Ann Hörath, BKK Bundesverband, Tel. 030 223120
Udo Barske, AOK-Bundesverband, Tel. 0228 843309
Michaela Gottfried, Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.,
Tel. 02241 108293
Online-Angebot zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
Online-Angebot zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
Mit einem neuen, kostenfreien Online-Angebot bietet das Aktionsbündnis pro Gesundheit in Handwerk und Mittelstand Arbeitgebern die Möglichkeit, Schwachstellen des Betriebes für die Gesundheit der Mitarbeiter zu identifizieren und Lösungsansätze zu finden. In drei Online-Coachingangeboten wird der Weg zu einem gesunden und motivierten Mitarbeiterteam aufgezeigt. Dabei wird sowohl der richtige Umgang mit Mitarbeitern thematisiert als auch der Umgang mit Stress. Dies ist von großer Bedeutung, da stressbedingte Erkrankungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.
Zusätzlich wird dem Unternehmer eine Analyse seines Betriebes angeboten. Wie fit ist der Betrieb? Liegt der Krankenstand der Mitarbeiter im Gewerksdurch-schnitt? Wie steht es um das Betriebsklima? Unter http://www.ikk-pro-gesundheit finden Betriebsinhaber die Antworten auf diese Fragen und können so von ihrer Innungskrankenkasse ein maßgeschneidertes Angebot zur Betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Denn Betriebliche Gesundheitsförderung spart jedem Unternehmer bares Geld.
Entwickelt wurde das Angebot von Innungskrankenkassen, dem IKK-Bundesverband und den Partnern des Aktionsbündnisses pro Gesundheit in Zusammenarbeit mit der xx-well.com AG.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.6.2008
Pressekontakt:
Kontakt:
IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: 02204 44-111
Fax: 02204 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de
Mit einem neuen, kostenfreien Online-Angebot bietet das Aktionsbündnis pro Gesundheit in Handwerk und Mittelstand Arbeitgebern die Möglichkeit, Schwachstellen des Betriebes für die Gesundheit der Mitarbeiter zu identifizieren und Lösungsansätze zu finden. In drei Online-Coachingangeboten wird der Weg zu einem gesunden und motivierten Mitarbeiterteam aufgezeigt. Dabei wird sowohl der richtige Umgang mit Mitarbeitern thematisiert als auch der Umgang mit Stress. Dies ist von großer Bedeutung, da stressbedingte Erkrankungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.
Zusätzlich wird dem Unternehmer eine Analyse seines Betriebes angeboten. Wie fit ist der Betrieb? Liegt der Krankenstand der Mitarbeiter im Gewerksdurch-schnitt? Wie steht es um das Betriebsklima? Unter http://www.ikk-pro-gesundheit finden Betriebsinhaber die Antworten auf diese Fragen und können so von ihrer Innungskrankenkasse ein maßgeschneidertes Angebot zur Betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Denn Betriebliche Gesundheitsförderung spart jedem Unternehmer bares Geld.
Entwickelt wurde das Angebot von Innungskrankenkassen, dem IKK-Bundesverband und den Partnern des Aktionsbündnisses pro Gesundheit in Zusammenarbeit mit der xx-well.com AG.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.6.2008
Pressekontakt:
Kontakt:
IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: 02204 44-111
Fax: 02204 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de
Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
(Quelle: BMG) Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen, wie bereits im Newsletter 832 von uns gemeldet, die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Rolf Schwanitz: "Die Neuregelung stellt eine echte Verbesserung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleiben. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Außerdem wird Bürokratie abgebaut."
Denn aufwendige Einzelfall-Prüfungen entfallen. Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro im Jahr, muss in der Regel nicht mehr – wie bisher – streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht.
Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.
Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Quelle: Mitteilung vom 24.8.2008
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: news@vkm-rwl.de
(Quelle: BMG) Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen, wie bereits im Newsletter 832 von uns gemeldet, die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Rolf Schwanitz: "Die Neuregelung stellt eine echte Verbesserung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleiben. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Außerdem wird Bürokratie abgebaut."
Denn aufwendige Einzelfall-Prüfungen entfallen. Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro im Jahr, muss in der Regel nicht mehr – wie bisher – streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht.
Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.
Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Quelle: Mitteilung vom 24.8.2008
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: news@vkm-rwl.de